Alles anzeigenui das klingt schon unangenehm unfreundlich
Ich würd ihm wahrscheinlich schreiben, dass eine Amtsniederlegung im Gesetz nicht vorgesehen ist und ihm anheimstellen, einen angemessen begründeten Antrag auf die Entlassung seiner Person gem. §§292 III, 59 InsO zu stellen.
Nach Anhörung des Schuldners und ggfs. Abhaltung eines gemeinsamen Erörterungstermins kann er aus seinem Amt entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund hierfür gegeben ist.Ein solcher ist gegenwärtig allerdings nicht ersichtlich.
Wieso nicht? Das ist doch gewissermaßen ein Fall angekündigter Arbeitsverweigerung (von der einen Sichtweise aus) oder ein Fall der Unzumutbarkeit der Amtsausübung wegen Abverlangung rechtlich nicht geschuldeter Tätigkeiten (von der anderen Sichtweise aus).
Richtig. Aber nur im Rahmen der nach § 292 Abs. 1 InsO zu erbringenden Tätigkeiten und nicht für die "Weiterungen".
Abgesehen davon stellt sich natürlich die Frage, ob dieser Treuhänder Interesse daran hat auch weiterhin von eurem Insolvenzgericht als Insoverwalter bestellt zu werden; das sollte man mit der Richterschaft besprechen...
Mit anderen Worten: Ein IV soll delistet werden, weil er sich weigert, gesetzlich nicht vorgesehene Tätigkeiten auszuführen?
Das ist bekannt, dass er nichts mehr machen will.
Und mit einem taktischen Aufsatz 2018 ist das ja auch sehr langfristig vorbereitet.
Ich finde es gut, dass das mal jemand so offensiv angeht. Kann man ja nur machen, wenn man aufhören will.
kurze Klarstellung.. wir sind in der WVP und Stundung ist aufgehoben. Drei Jahre Anspruch aus der Landeskasse bestehen noch.. letztes Jahr jetzt als Forderung gegenüber Sch.
Treuhänder stellt aber keinen Antrag auf Versagung sondern will nur Amt niederlegen und nichts mehr machen…
ohne Masse und Stundung bekomme ich keinen „neuen“ TH der bis zur RSB weiter führt…
allerdings könnte ich bei entsprechenden Vorlagen nach 298 Versagen…
Niederlegung sehe ich insofern problematisch als das ich das Verfahren ohne TH abschließen müsste
irgendwie beißt sich die Katze in den Schwanz 😪