Ich muss doch noch mal auf die Sache zurückkommen. Unsere Dezernentin sieht die Zustellung nicht als wirksam an und ich muss förmlich zustellen.
Kann ich nach Abs. IV.1. des Anhangs II zur RiVASt über deutsche Konsularbeamte in Großbritannien zustellen?
Hast das jemand schon mal gemacht? Schreibe ich da das Auswärtige Amt in Bonn an? Gibt es dafür Vordrucke? Was muss ich beachten? Muss ich darauf hinweisen, dass die Geldstrafe in Großbritannien nicht vollstreckt werden kann?
Oder gibt es einen anderen Weg der Zustellung? An welche Behörde kann ich das Ersuchen gegebenenfalls übersenden?