Ich finde es faszinierend, dass Beträge gespendet werden.
Es gibt doch, wenn ich nicht verteile einen Schuldner, oder Schuldnervertreter, an den ich das Geld auszahlen kann oder für den ich es hinterlege.
Beiträge von SilkeSonnenschein
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um dich völlig zu verwirren
Für wen was gilt nehmen wir den Antragseingang. Berechnet wird die Frist ab Eröffnung.Zum Glück bin ich nicht verwirrt, dass ich ab Eröffnung rechnen muss, weiß ich (zum Glück )
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Problem:
Ich nehme für die Bestimmung, wie lange die Abtretungserklärung nach neuem Recht gilt, das Datum des RSB- Antrages. (Steht halt im Gesetz)
Mein Kollege nimmt das Eingangsdatum (Ein Antrag gilt ja erst als gestellt, wenn er eingegangen ist)
Wie macht ihr das?
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Bei Rentner schauen wir genauer hin, wenn sie noch verheiratet sind, wird die Akte nicht weggelegt. Bei der Zusammenrechnung der Rente und einer späteren Hinterbliebenen- Rente ergibt sich oft eine Rate.
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Es bestehen die gleichen Möglichkeiten, wie bei jeden anderen lauten Mieter, abmahnen und kündigen.
Das Betreuungsgericht kann ja schlecht Pflaster verteilen.
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Hinterlegt habe ich auch noch nie; bloß die Hinterlegung wieder "aufgelöst".
Frag doch mal hier im Hinterlegungsbereich. M.E. gibt es ein recht kurzes Formular, was man ausfüllen muss und fertig. Danach kommt die Aufforderung, das "hinterlegte Geld" bei der Justizkasse einzuzahlen .
Dieses Formular gibt es. Man muss es ausfüllen und den Hinterlegungsgrund nennen (und je nach Bearbeiter auch ziemlich umfangreich nachweisen). Die Hinterlegung musst du allen Beteiligten gegenüber anzeigen ("Ich hab hinterlegt beim AG A zum Aktenzeichen XYZ"). Diese Schreiben wollen die Hinterlegungsstellen im allgemeinen auch sehen.
Am Besten mal bei deinem AG nachfragen - die haben auch die Formulare da. (Jedes AG ist örtlich zuständig)
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In solchen Fällen machen wir immer einen Berichtigungsbeschluss (egal ob Rpfl. oder Richter) und veröffentlichen auch diesen. Wenn sich darauf kein Gläubiger meldet (= in der Praxis immer), dann ist auch sonst nichts zu veranlassen.
Wir berichtigen auch und veröffentlichen dann einmal - kommt öfter vor als man denkt: Vornamen falsch geschrieben, Nachnamen auch - nur lustig, dass das fünf Jahre niemanden auffällt
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Liebe Mitstreiter. Ich mache nun schon eine Weile Rechtshilfe in Strafsachen und bin durch meine Richterin auf folgendes Problem gestoßen:
Es wird eine Strafbefehl mit Freiheitsstrafe und Bewährungsbeschluss erlassen. Der Richter hat einen Pflichtverteidiger beigeordnet.Die Hälfte "meiner" Richter lässt jetzt den Strafbefehl nebst Bewährungsbeschluss im Wege der Rechtshilfe zustellen, die andere Hälfte sagt, brauch ich nicht, hab ja einen Pflichtverteidiger.
Die erste Hälfte begründet die Zustellung an den Angeklagten mit den Belehrungen im Bewährungsbeschluss.
Wie wird es anderswo gemacht und warum so?
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Ist sie eventuell noch Mieterin der Wohnung? Dann kann sie die Wohnung doch allein beräumen - oder man redet einfach mal mit dem Vermieter und bietet das Beräumen an. (Erinnerungstücke haben ja selten einen materiellen Wert)
Für die Übernahme der Kosten der Bestattung braucht sie aber keinen ES - Irgendwie muss der Mann ja unter die Erde und wenn keiner sich kümmert, muss die Stadt halt ran.
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Dafür haben wir einen Eildienst, der bis 16 Uhr im Gericht bleibt und auf so etwas wartet
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Ist ja wie ein neuer KFA, und wenn er keine Zinsen haben mag, dann bekommt er keine
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Also, erst einmal hast du zwei Ansprüche nebeneinander.
1.) der höchstpersönliche Vergütungsanspruch des RA gegen die Staatskasse auf Grund seiner Bestellung zum Pflichtvert.
2.) Anspruch der Freigesprochenen gegen die Staatskasse auf Grund der Urteils (oder Beschluss)Beide Ansprüche überschneiden sich betragsmäßig ein wenig und würden beide Ansprüche nebeneinander geltend gemacht werden, kommt es zu einer Mehrbelastung der Staatskasse.
Daher erst Pflichtverteidiger und dann die Differenz als Wahlverteidiger (oder Verzicht auf die Pflichtverteidigerverg. durch den RA und dies dann auf dem Bestellungsbeschluss vermerken)
Den Vorschuss entweder zu Gunsten des RA festsetzen und beim Mandanten absetzten oder andersherum - ganz wie du willst
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Im Zweifel ist der Grundbesitz auch wertausschöpfend belastet und somit wirtschaftlich wertlos. Dann stellt sich die Frage nach Schonvermögen gar nicht mehr
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So fit bin ich in Hinterlegungsachen nicht, aber ein dritter bekommt doch von mir als Bearbeiter keine Auskünfte zum Verfahren. Ggf. soll gepfändet werden und dann bekommt der dritte die Drittschuldnererklärung
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In Zivilsachen entscheidet über die Akteneinsicht eines dritten der Gerichtsvorstand. Evt. ist es in Hinterlegung ja auch so, zumal Hinterlegung im Verwaltungsbereich angesiedelt ist.
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In Brandenburg gibt es eine Verfügung von ganz weit oben, wir dürfen als Person nicht per E- Mail nach draußen kommunizieren, sondern nur die jeweilige Abteilungs- E- Mail- Anschrift.
Also erst einmal schauen, was das IT- Dezernat dazu sagt
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http://ec.europa.eu/justice_home/j….jsp#statePage0
Probier hier mal, da suche ich immer- falls es nicht klappt, stell mal die PLZ ein, dann such ich schnell das zuständige Gericht
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Wenn nichts zu verteilen ist, wird gleich aufgehoben. Problem: man kommt jetzt ganz schnell auf 6 Verfahrensjahre in der WVP