Hallo alle zusammen,
ich habe hier eine Akte vorliegen, bei der ich nicht so richtig weiter komme. Der SV ist folgender:
Antrag auf Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren wurde im August 2009 gestellt, das Geburtsdatum des Kindes wurde im Antrag mit 23.12.2003 angegeben. Demzufolge habe ich einen UH-Beschluss gemacht, der den lfd. Unterhalt ab 01.09.2009 auf 100,0% der 1. Altersstufe und ab 01.12.2009 auf 100,0% der 2. Altersstufe festsetzt, also genau antragsgemäß. Der Beschluss wurde an das JA am 11.01.2010 zugestellt, am 18.01.2010 legt das JA dann sofortige Beschwerde gegen meinen Beschluss ein, mit der Begründung der Zeitraum der 2. Alterstufe wäre falsch und es müsste lauten ab 01.11.2009, da das Kind am 23.11.2003 geboren sei und nicht am 23.12., wie vom JA im Antrag angegeben. Das JA sagt selbst, dass insoweit ein Fehler ihrerseits vorliegt, das richtige Geburtsdatum ist mir durch eine Geburtsurkunde nachgewiesen wurden, November ist richtig, also stände dem Kind tatsächlich bereits ab November 09 die 2. Alterstufe zu. Allerdings kann ich nicht erkennen, wieso der ASt. hier beschwert sein soll, da ich ja nach seinem Antrag entschieden habe. Auch eine Berichtigung nach §319 ZPO scheidet meines Erachtens aus, da kein Fehler des Gerichts vorliegt, ebenso wie § 321 ZPO, da von Seiten des Gerichts nichts vergessen worden ist.
Daher meine Frage: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, den Beschluss zu ändern und ich sehe diese Möglichkeit nur einfach nicht? Bin für jede Anregung dankbar.
Grüße