Ich hänge mich mal ran mit meinen Fall:
Die Limited nach dem Recht der Isle of Man ist als Eigentümerin eingetragen. Der Grundbesitz wird verkauft, eine AV für den Käufer soll eingetragen werden.
Hinsichtlich des Vertretungsnachweises der Limited wird eine Notarbescheinigung nebst Apostille vorgelegt.
Der Notar bescheinigt:
a) die Limited eine nach den Gesetzen der Isle of Man bestehende und gegründete juristische Person ist, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist.
b) als Geschäftsführer der Limited eine andere Limited (Limited 2) eingetragen ist
c) die Limited 2 eine nach den Gesetzen der Isle of Man bestehende und gegründete juristische Person ist, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist, und dort drei Personen als Geschäftsführer eingetragen sind.
d) nach dem Gesellschaftsvertrag der Limited 2 diese beschlussfähig ist, wenn zwei der drei Geschäftsführer zu Beginn der Geschäftsführersitzung anwesend sind
e) dass nach dem eingesehenen Protokoll der Geschäftsführersitzung der Verkauf beschlossen wurde und die Geschäftsführer diesbzgl. jeweils eine Vollmacht zur Alleinvertretung erteilt wurde.
f) dass aufgrund dieses Beschlusses der Geschäftsführer A berechtigt ist, die Limited zu vertreten
Es ist außerdem das Protokoll der Geschäftsführersitzung in englischer Sprache beigefügt, dieses ist nur vom Geschäftsführer A unterzeichnet, die Unterschrift ist beglaubigt, Apostille ist beigefügt.
Die Vollmacht, aufgrund derer im Kaufvertrag für die Limited gehandelt wird, ist auch nur vom Geschäftsführer A unterzeichnet, die Unterschrift ist beglaubigt, Apostille ist beigefügt.
Reicht das aus?
Mich irritiert, dass der Notar auch Bescheinigungen hinsichtlich der Regelungen im Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen der Geschäftsführerversammlung ausstellt.