Ich habe einen Antrag auf „Berichtigung“ des Aufhebungsbeschlusses.
Die Schuldnerin Luisa ist inzwischen der Schuldner Lucca…..der TH will außerdem, dass der Schuldner eine neue Abtretungserklärung unterschreibt.
§ 5 Transsexuellengesetz hilft mir nicht wirklich weiter.
Also der Schuldner hat jetzt einen neuen Arbeitgeber und da will der TH sich wohl melden, allerdings eben nicht bzgl. "der Schuldnerin" sondern bzgl. "des Schuldners".
Ich finde nicht, dass der Aufhebungsbeschluss berichtigungsfähig ist, und neu machen kann ich den auch nicht ...
Ich hoffe auf ein paar Ideen