In Hessen ist hierfür leider das Amtsgericht zuständig (festsetzende Behörde) gemäß der entsprechenden JUKOS-Dienstanweisung (seit 01.07.2013).
Ist in Hessen die Justizkasse nicht in der Lage, selbst eine EMA-Anfrage zu beauftragen?
In der Lage vermutlich schon, aber nicht zuständig.
Aus der "Dienstanweisung JUKOS2 für Gerichte, Version 11.2, Stand 16.03.2015": "Für die weitere Bearbeitung von Rückbriefen und Rückfragen zum Inhalt der Rechnung ist nach § 4 i.V. mit §§ 27 ff. KostVfg die festsetzende Behörde (Gericht) zuständig. [...] Die Ermittlung der neuen Anschrift und die anschließenden Korrekturmaßnahme obliegen damit dem Gericht."