Beiträge von Tiger
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In der Stellungnahme der HR Nord wird von einer Abwertung der fachtheoretischen Ausbildung, einer qualitativen Herabstufung und einem Rückschritt gesprochen.
Auch wenn dies harte Worte sind sehe ich es ähnlich.
Ein Eckpunktepapier zur Gründung der Norddeutschen Justizakademie wurde jetzt in Niedersachsen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt.
Dort werden viele Vorteile dargestellt und geschrieben, dass es angeblich keine Nachteile für die Studierenden gibt.
Welche Meinung haben die hiesigen niedersächsischen Rechtspfleger dazu?
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Wenn ich das hier so lese, weiß ich nicht ob ich weinen oder lachen soll.
Soll man sich denn jeden Morgen bei der Schuhwahl überlegen, ob diese bei einem Sturz aufgrund eigenständigen Aktenabtrags auch bei einem Dienstunfall anerkannt werden würden?Ich trage meine Akten nur in bestimmten Fällen (bearbeite 3 verschiedene Sachgebiete, meine SE sitzen weit weg und die Akten sind auch recht umfangreich).
Gebetsmühlenartig wiederholen:
Ich bin Rechtspfleger (keine Serviceeinheit, kein Wachtmeister, kein Richter)!
OOOhhhmmm.:D -
Eine Verfristung bis Septemper 2013 ist echt zu lang. Dein Register ist unrichtig.:)
Ich würde den Verein ganz nett anschreiben, das Ausscheiden des Vorsitzenden notariell anzumelden (durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl).
Eine Amtslöschung käme für mich nicht in Frage. -
Ich schreib die Sachen alle im System, so dass sie nur noch abgeschickt oder eingetütet werden müßen. Die Notare haben meine Durchwahl. Meine Serviceeinheiten können auch immer mit Hilfe rechnen, wenn absolute Not am Mann ist. Aber einheften, paginieren, Fristen vermerken und ziehen, Fristakten im Zimmer , Kosten berechnen wo ich nicht für zuständig bin??? Never ever! Ich bin Rechtspfleger und keine Serviceeinheit.
Sach dat mal meinem Chefe...
Meinem Chef würde ich es genau so sagen!:D
Und ihn dazu auch mal auf die aktuelle Pebbsy-Belastung der Rechtspfleger hinweisen, frei nach dem Motto: " Es ist ja nicht so, dass wir uns hier langweilen." -
Ich schreib die Sachen alle im System, so dass sie nur noch abgeschickt oder eingetütet werden müßen. Die Notare haben meine Durchwahl. Meine Serviceeinheiten können auch immer mit Hilfe rechnen, wenn absolute Not am Mann ist.
Aber einheften, paginieren, Fristen vermerken und ziehen, Fristakten im Zimmer , Kosten berechnen wo ich nicht für zuständig bin??? Never ever! Ich bin Rechtspfleger und keine Serviceeinheit.
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Und: Leistet ein Berufsanfänger wirklich genausoviel wie ein alter Fuchs mit 30 Berufsjahren?
Ich versteh den Satz nicht ganz
, klar leistet er genausoviel.
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eher die Frage: woher nimmst du das Geld ?
Herzlich Willkommen!:D
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Herzlich Willkommen!:D
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Warum können wir uns nicht einfach über das Ergebnis der Studie freuen?
Zweiter Platz weltweit ist doch super.
Jeder der in der Welt umherreist und sich mit den dortigen Rechtssystemen auseinandersetzt weiß, dass wir es hier in Deutschland diesbezüglich sehr gut haben. Und ich mein jetzt nicht im Vergleich mit irgend welchen Dritte-Welt Ländern. -
Ich würde die komplette Anmeldung zurückweisen.
Und danach die Anmeldung der Vorstandsänderung (sollte diese laut Protokoll der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß gelaufen sein) verlangen, notfalls mittels Zwangsgeld. -
Wenn sich kein neuer 1. Vorsitzender findet, der das Amt übernimmt, bleibt dieses Vorstandsamt halt ne Weile unbesetzt.
Das Vorstandsamt ist ein freiwilliges Amt, niemand kann gezwungen werden, es zu übernehmen.:D
Wichtig ist hier nur, dass noch ein vertretungsberechtigter Vorstand da ist. Das ist hier der Fall, da der 2. Vorsitzende zusammen mit dem Schatzmeister den Verein verteten kann. -
Herzlich Willkommen!:D
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Wir haben die eingereichten Gesellschafterlisten (sofern sie denn offensichtlich keine Fehler erhalten) unverzüglich freizugeben.
Daher würde ich hier auch vor Erhalt der Zwischenliste die neue Liste freigeben.;) -
Ich sehe hier schon den Anhaltspunkt für § 73 BGB (wenn man davon ausgeht, dass alle Vereinsmitglieder bei der Versammlung anwesend waren).
Also Ankündigung des beabsichtigten Entzuges der Rechtsfähigkeit versenden mit Fristsetzung und danach dem Verein die Rechtsfähigkeit durch Beschluss entziehen.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (wegen § 401 FamFG) kannst du dann den Verein gemäß § 74 BGB löschen.:D -
Herzlich willkommen!
Du hast ja einen netten GL erwischt.:D -
Bei uns muss der Satzugstext gemäß § 71 BGB nicht unterschrieben werden.:D
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Dann müßtest du damit rechnen, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und einer Übernmahme durch Hessen im Großraum Frankfurt zu landen.
Bist du und deine Familie räumlich flexibel? -
:respektfür deine Einsatzbereitschaft!
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Das ist ja das verflixte an der Sache.:daumenrun Auch die Literatur zu dem Thema ist sich uneinig.
Es gibt aber wohl mehr Entscheidungen, dass wir gerade kein Prüfungsrecht haben.
Im Endeffekt kann jeder Rechtspfleger so entscheiden, wie er es für richtig hält.
(Oder den Notar bitten, ein Rechtsmittel gegen die Beanstandung einzulegen, damit man mal von "seinem" Landgericht eine diesbezügliche Entscheidung bekommt.)