Was hindert daran, die Sichtweise der StA zu übernehmen: "Hierfür reiche die Verstandesreife nicht aus und es bestehe ein Interessenkonflikt."
Es erscheint mir einfach fernliegend, dass jemand die Bedeutung des Strafverfahrens und die Konsequenzen einer Aussage versteht, hingegen mit "Wir verfolgen die Sache nicht. Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du Beschwerde einlegen" überfordert sein soll. Der StA hat auch m.E. keine Grundlage für diese Beurteilung (der Junge hat nur bei der Polizei ausgesagt) und nimmt das einfach pauschal an.
Im Kern geht es um den Schutz eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Sorgeberechtigten. Da halte ich es für bedenklich, wenn die Sorge der StA formal weggewischt wird.
Die darin liegende Unterstellung, ich nähme die Sache nicht ernst und wolle mich zu Lasten des Minderjährigen vor Arbeit drücken, hättest du dir gerne sparen können. Ich möchte klären, ob diese Angelegenheiten hier (und vermutlich auch an vielen anderen Gerichten) bislang immer falsch gelaufen ist.
Hinzu kommt, dass mir gerade in diesem Fall (nein, ich werde den Akteninhalt nicht wiedergeben) die Pflegschaft denkbar überflüssig erscheint.