Ich habe dazu ein Nachfrage und wahrscheinlich einen mathematischen Knoten im Kopf.
vorl. Verwalter --> Vergütung
neues Verfahren --> eröffnet im Jahr 2022
Berechnungsgrundlage mit Überschuss Betriebsfortführung (= BF) =ca. 300.000 €
Berechnungsgrundlage ohne Überschuss aus BF = ca. 200.000 €
Beantragter Zuschlag für BF= 50,00 %
Regelvergütung (25,00 %iger Bruchteil) vorl. Insolvenzverwalter auf Grundlage Berechnungsmasse 300.000 € = 10.087,50 €.
Regelvergütung (25,00 %iger Bruchteil) vorl. Insolvenzverwalter auf Grundlage Berechnungsmasse 200.000 € = 8.212,50 €.
Vergütungserhöhung aufgrund Einbeziehung des Überschusses aus der BF = 1.8750,00 €.
Vergütung mit Berechnungsmasse 200.000 € + 50,00 % Zuschlage = 24.637,50 €. (= 75,00 % Bruchteil)
Um wieviel ist nun der beantragte Zuschlag in Höhe von 50,00 % aufgrund der Vergleichsrechnung zu kürzen?
Der Verwalter kommt auf 5,7 %.
Ich auf 11,4 %.