Es heißt Rechtsantragstelle und nicht Beratungs- oder Entscheidungsstelle.
Die Rechtsantragsstelle ist dazu da, dem Verlangen des Gerichts auf ein schriftliches Verfahren genüge zu tun. Besteht ein Antragsteller auf die Aufnahme von Anträgen, Erklärungen etc, mache ich das.
Allerdings haben bisher alle Hinweise auf die Anwaltspflicht gefruchtet, die Antragsteller sind wieder abmarschiert. Im Zweifel würde ich aber einen Antrag auf Ehescheidung aufnehemen, der Richter muß darüber entscheiden.
In Betreuungssachen sind die Betroffenen ohnehin immer verfahrensfähig, egal in welchem Zustand sie sind. Da ist jeder Antrag aufzunehmen.
Zum Video: Ist auch wieder nur ein Ausschnitt aus der Wirklichkeit. Vielleicht gab es ein langes Vorspiel? Vielleicht war Schlado und der Direktor nicht mehr im Haus? Vermittelt wird mit dem Video allerdings eine Obrigkeitsjustiz, die aus dem vorletzten Jahrhundert stammt.