Beiträge von Spurti12

    Guten Morgen,

    habe gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem JA.

    Das JA schickte mir eine Kindesmutter, sie solle beim FamG einen Antrag stellen, auf Ermächtigung des JA zur Erteilung einer weiteren vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde, da die 1. Ausf. abhanden gekommen ist.
    Ich bat die Kindesmutter zurück zum JA zu gehen, da das JA den Antrag auf Ermächtigung stellen muss.
    Das ergibt sich meines Erachtens aus § 60 SGB VIII, 794 I Nr. 5, 797 III ZPO.
    Die Kommentare, die wir zum SGB VIII haben, sind sehr dürftig. Es wird aber immer mit der notariellen Urkunde verglichen. Bei diesen ist der Notar antragsberechtigt, der die Urkunde erstellt hat (siehe Zöller 29. Auflage, § 797 RN 10). Also ist bei Urkunden, die das JA erteilt hat, das JA selbst antragsberechtigt.
    Wie seht ihr das? Welche Erfahrungen habt ihr?

    Hallo,
    ich habe leider schon wieder ein Problem. Folgender Sachverhalt:
    Der Notar beantragt eine betreuungsger. Genehmigung.
    Betreuter und Mutter sind Eigentümer des Grdst. A. Am Grdst. B soll eine pers. beschr. Dienstbarkeit zugunsten des Betreutern und der Mutter sowie eine subjektiv dingl. Dienstbarkeit zugunsten des Grdst. A bestellt werden. A also das herrschende Gdst. und B das dienende. Hier sehe ich keinen Genehmig. TB.
    Desweiteren "unterwerfen sich Betreuter und Mutter wegen der eingegangenen Zahlungsverpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen-mehrere als Gesamtschuldner-"
    (Es ist eine jährliche Entschädigung von 100 Euro zu zahlen.)
    Liegt hier ein Gen. TB vor? Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
    Danke für eure Hilfe

    Guten Tag,
    ich bin neu in der Betreuungsabteilung und eine Frage an euch. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
    Die Betreuung wurde aufgehoben, die Berufsbetreuerin hat Schlussrechnung gelegt, meine Vorgängerin hat geprüft und für ordnungsgemäß befunden und mitgeteilt, dass die Betreuerin die Unterlagen an den Betreuten herauszugeben hat.
    Nun kommt Post von der Betreuerin, die mitteilt, dass der ehemalige Betreute sie tyrannisiert, da er die Originale haben möchte und nicht nur die Kopien. Die Betreuerin meint nun, sie müsse die Belege 10 Jahre aufbewahren und Kopien reichen für den ehem. Betreuten. Ich vermute sie verwechselt da etwas, bspw. wenn Erben nicht zu ermitteln sind.
    Welche Aufgabe habe ich? Muss ich vermitteln, wenn ja, wie?
    Danke schon mal,
    Spurti 12

    Meine Meinung dazu ist folgende:
    Die Frage der Rechtsfähigkeit stellt sich nur in Bezug auf die ausländische Gesellschaft. Sie kann Gesallschafterin in einem deutschen Unternehmen sein, wenn sie rechtsfähig ist. Aufgrund der Tatsache, dass Isle of Man weder EU Staat ist, noch andere Staatsverträge zw. Dtl. und I.o.M. bestehen, kann man sich nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen. Es bedarf des Nachweises der Existenz der Gesellschaft und dass der director auch tatsächlich vertretungsbefugt ist. Dazu lässt du dir die Gründungsbescheinigung (certficate of incorporation) oder eine Bescheinigung des secretary vorlegen sowie articles of incorporation mit Bestätigung des secretary mit Siegel der Gesellschaft (corporation seal). Alles muss vom notary public beglaubigt und übersetzt und mit Apostille versehen sein. Apostille reicht aus, da I.o.M. Mitgliedsstaat des Haagener Übereinkommens ist.
    Hast du alles und keine Zweifel, ist die Ltd. rechtsfähig und alles läuft wie bei einer GmbH & Co.KG.
    Eine andere Möglichkeit wie du es sehen kannst ist die:
    Folge der Entscheidung des OLG HH. Die setzten die letzten EUGH Entscheidungen so um, dass Drittstaatengesellschaften (wie I.O.M. eine ist) nach der Sitztheorie beurteilt werden. Das bedeutet für eine Ltd., die als juristische Person nicht ins deutsche HR eingetragen ist, nicht existiert. Nach deutschem Recht (Sitztheorie: das Recht des Staates findet Anwendung, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen verwaltungssitz hat) existiert eine juristische Peron (wie GmbH)erst mit Eintrag ins HR. Ohne diese Eintragung ist also keine GmbH entstanden und Hamburg meint, dann kann es nur eine Peronengesellschaft oder ein e.K.sein. Das bedeutet, wenn es eine 1-Mann -Ltd. ist, wird diese in Dtl. als e.K. anerkannt, da die konstitutive Eintragung im HRB fehlt. Tja, und wenn es mehrere Gesellschafter sind, könnte es eine GbR oder eine oHG sein.
    Ich hoffe, die Ausführungen waren verständlich und vielleicht auch hilfreich...

    Danke für die Hilfe.
    Das habe ich jetzt so gemacht und die Einigungsgebühr bei der Ausgleichung raus gelassen.
    Nun prüfe ich den Übergang auf die Staatskasse und da ist schon wieder das nächste Problem:
    Welche Wahlanwaltsgebühr muss ich berücksichtigen? Mit Einigungsgebühr oder ohne? Habe beide Varianten versucht, doch ich glaube mir fehlt eine Windung...
    Noch ist aus der Staatskasse kein Geld geflossen.
    Bitte um weitere Hilfe!!!

    Hallo und guten Abend,
    ich bin was Kostenrecht angeht ziemlich unbehofen und bitte um Hilfe.

    Zum Fall:
    Es handelt sich um einen Prozessvergleich, der Beklagte hat ratenfreie PKH.
    Kostenentscheidung:
    Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
    Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

    Der Streitgegenstandswert beträgt 1436 Euro.

    Ich verstehe die Kosenentscheidung nicht. Einerseits sind die Kosten des Rechtstreits gequotelt und andererseits werden die Kosten des Vergleich gg.einander aufgehoben. Geht das überhaupt? Oder meinte der Richter nicht Kosten des Rechtstreits sondern Gerichtskosten? Ich war der Meinung, dass der Vergleich Teil des Rechtstreits ist. Liege ich da falsch? Ich würde es so gerne verstehen...
    Was die Ausgleichung angeht habe ich im Forum hilfreiche Tipps gefunden.

    Danke im Voraus!
    Spurti12

    Mir wurde eine Akte vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Betreuer (Sohn des Betreuten) ca. vor einem Jahr entlassen wurde. Seitdem wartet das Gericht auf den Schlussbericht und der neu bestellte Betreuer auf die Übergabe der Unterlagen. Betreuer ist jetzt ein Mitarbeiter des Vereins. Zwangsgeldandrohung und -festsetzung haben nichts bewirkt. Das Geld wurde bezahlt. Es ist bekannt, dass die Ehefrau des Betreuers Geld des Betreuten verwendet hat und die Heimkosten nicht bezahlt hat. Der Betreuer hat wohl davon nichts gewusst. Es sind Schulden i.H.v. 5.000 € aufgelaufen. Staatsanwaltschaft ist informiert, wg. Betrug wird emittelt.
    Welche Möglichkeiten habe ich noch an den Schlussbericht zu kommen?

    Für Inspirationen bin ich dankbar