Hallo zusammen,
weiss jemand zufällig, ob es ein Rechtsmittel (für den Verwalter!) gegen den Beschluss Bestellung Sonderinsolvenzverwalter gibt? Meiner Meinung nach nicht; Verwalter hat sof. Erinnerung gem § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt. Schon mal DANKE!
Beiträge von Schlaubischlumpf
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Der Darlehensvertrag wurde am 28.05.2010 abgeschlossen und vereinbart, dass die Raten vom Gehalt abgezogen werden (letzte Rate fällig Sept. 2011). Pfändung vom 22.07.2010. Schu-Vertr. trägt weiter vor, dass Darlehen nötig war, damit Schuldner seinen UH-Pflichten nachkommen konnte weil er das Girokonto überzogen hatte. Das Girokonto sollte mit dem gewährten Arbeitgeberdarlehen ausgegeglichen werden.
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Hallo Kollegen,
weiss jemand, ob bei der Abänderung gemäß § 850 f Abs. 1 ZPO ein vom Schuldner an den Arbeitgeber zurückzahlendes Darlehen berücksichtigt werden kann und dies den unpfändbarer Betrag sodann erhöht?
Vorab schon einmal Danke für die Hilfe. -
Hmm, aber wenn der Insoverw mit Klage obsiegt muss Gläubiger den Betrag zur Masse zurückzahlen und sein Geld ist futsch, er eben nicht befiriedigt. Der ursprüngliche Titel bleibt aber doch bestehen. Steh ich auf`m Schlauch?
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Der Gläubiger wurde gehört und erklärt, dass mit der Zahlung aufgrund des Pfüb die Forderung vollständig beglichen ist; weist aber daraufhin, dass Forderung wieder auflebt wenn der Insoverw mit seiner Klage durchkommt! Und da hänge ich gedanklich fest, ob Löschung möglich. Oder ist mir das als VollstrG wurscht?
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Danke!! Warum würdet ihr aber einen Kontoauszug nicht für ausreichend halten?
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Hallo zusammen,
habe folgendes Problem und möchte Euch um Meinungen bitten.
Schuldner beantragt Löschung im Schuverz. wg. Befriedigung Gl. unter Vorlage Kontoauszug aus welchem sich ergibt, dass Gl. durch Pfändung- und Überweisungsbeschlusss befriedigt wurde. Herausgestellt hat sich, dass auch Inso läuft und der IV genau wegen dieser Forderung (= Neugläubiger!!) Klage beim Zivilgericht eingereicht hat, da strittig ist, ob es sich um Pfändung in insolvenzfreies Vermögen oder in die Masse handelt. Obsiegt der IV, würde ja die Forderung zur Masse zurückgeführt werden und der Neugläubiger wäre gerade nicht befriedigt.
Muss ich diesen Sachverhalt als VollstrG berücksichtigen oder sage ich, Befriedigung ist dch. Vorlage Ktoauszug nachgewiesen und lösche? -
Danke für Eure Hilfe!! Manchmal hat man nicht nur 1 Brett vor dem Kopf sondern ganze Zäune....
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Der Schuldner hat sich gar nicht geäußert. Der Gläubiger ist das Autohaus, welches Reparatur am Fahrzeug vorgenommen hat in Höhe von 4.000,-- Euro. GV hat Wert des Fz mit 2.000,-- Euro geschätzt, Gl. gibt 1.000,-- Euro an. Welcher § ist die Grundlage für diesen Antrag, wenn nicht § 825?
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Hallo Kollegen
wäre schön, wenn ihr mir bei folgendem Problem helfen könntet: GV hat PKw Schu gepfändet und verwahrt diesen. Gl stellt nunmehr Antrag auf Übereignung des Fahrzeugs an sich bei Angebot der Übernahme von 1.000 Euro. Sehe das als Antrag gem. § 825 Abs. 2 ZPO und auch als Zuständigkeit des Rpfl an. Was meint ihr? Geht das? DANKE. -
Hallo,
schau mal bei Stöber-Fopfändung, Rn. 848: Durch Zurücknahme des das Verfahren einleitenden Antrag vor einer gerichtlichen Vfg (ZwVfg, Erlass des Pfändungsbeschl. usw) kommt die mit Eingang des Antrags bei Gericht anfallende Gebühr nicht in Wegfall. -
Nein, die Ratenzahlung stellt meiner Meinung nach keine Befriedigung dar, wie es § 915 a Abs. 2 Nr. 1 ZPO verlangt. Auch der Kommentierung zu Zöller lässt sich nichts gegenteiliges entnehmen. Lösche in solchen Fällen nicht. Soll doch der Gläubiger mitteilen, dass er vollständig befriedigt ist. Ist dann sein Risiko, aber ich lasse mich darauf nicht ein und lösche bei Vorliegen von Ratenzahlungen.
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Ja, die Frist ist nicht eingehalten. Sch. behauptet, dass eine frühere Antragsstellung nicht möglich war, da Mietvertr. erst am 8.11. unterzeichnet wurde (Original liegt mir vor, stimmt so). Danke schon mal!
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Guten Morgen zusammen,
wollte mal eure Meinungen zu folgendem Fall hören: Räumungsschutzantrag Sch. gestellt 10.11., Räumung 12.11. Begründung: Untermietvertrag über möbliertes Zimmer ab 1.1.09. Reicht das aus um dem Antrag stattzugeben? Sittenwidrige Härte wg doppeltem Umzugs liegt meiner Meinung nicht vor bei einem möblierten Zimmer. Was denkt ihr? DANKE! -
Hallo,
hatte heute zufällig genau das gleiche Problem. Habe die Ergänzug des PKH-Beschlusses abgelehnt, da die anfallenden Gerichtsvollzieherkosten Gerichtskosten im weiteren Sinn sind und die Partei von den GV-Kosten ohne weiteres befreit ist, wenn PKH für die Zwangsvollstreckung bewilligt worden ist. -
Danke erst mal. Hmm, wie es wirklich funktioniert weiss ich leider noch immer nicht, trotz des eingestellten Threads. Na, ja bleib jetzt erst mal bei meiner Auffassung und guck was dann passiert!
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Hallo zusammen,
kleines Problem, hoffe ihr wisst Rat. Also: JA vollstreckt UH, beantragt für bevorstehende Lohnpf. PKH (kein Problem), aber möchte, dass PKH auch die Zustellung des Titels erfasst. Meiner Meinung nach geht das nicht, Zustellung Titel = Kosten der ZwV, daher mit in die Forderungsaufstellung reinnehmen. Oder????:) Dankeschön. -
Lieben Dank, ihr habt mir sehr geholfen!!
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Erstmals Danke. Noch eine kleine Frage, den Antrag auf Aufhebung würdet ihr das als Erinnerung werten??
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Guten Morgen Kollegen,
hoffe, ihr könnt mir bei meinem Problem helfen:
Pfüb erlassen (2005), UH-Pfändung des JA, Schu. beantr. nunmehr Aufhebung PfüB, da Aufenth. Gl. unbekannt u. DS mitgeteilt hat, dass keine Bankverbing. des Gl. vorhanden ist. Gl. ist s. 2005 das mittlerweile volljährige Kind aus UH-Rückstand, dieser ist aber nicht auffindbar. M.A. kommt eine Aufhebung nicht in Frage, oder habt ihr irgendeine Idee?????
Dankeschön!