Beiträge von New2008

    Hallo !

    Mir liegt ein Vermögensverzeichnis vor.

    Für die beiden Schwestern des Betreuten wurde an dem Grundbesitz des Betreuten ein Wohnrecht vereinbart jeweils auf die Dauer des ledigen Stands.

    Den aktuellen Mietspiegel und die Wohnfläche habe ich bereits mitgeteilt bekommen.

    Wie erfolgt hier die Bewertung, da sich § 52 Abs. 4 GNotKG nur auf Rechte bezieht, bei denen die Dauer des Rechts von der Lebensdauer mehrerer Personen abhängt ?

    Wird das Wohnrecht hier zweimal berücksichtigt ?

    Danke für eure Hilfe.

    Hallo !

    Mir liegt ein Vergütungsantrag eines Berufsbetreuers für das 2. Quartal des ersten Betreuungsjahres vor. Der Betreute ist mittellos.

    Der Betreuer rechnet ganz normal die monatlichen Fallpauschalen ab.
    Zusätzlich zu der Vergütung beantragt er noch 12,00 EUR für die Akteneinsicht in einem Strafverfahren gegen den Betreuten.

    Der Betreuer ist auch Rechtsanwalt.

    Kann ich ihm nun zusammen mit der Betreuervergütung die 12,00 EUR aus der Staatskasse bezahlen ?

    Bin der Meinung, dass er die 12,00 EUR von dem Betreuten geltend machen muss.

    Muss dieses Thema nochmal aufgreifen.

    Bei mir liegt folgender Fall vor :

    Der Betreute ist zusammen mit seinen 4 Geschwistern und der Mutter Erbe nach dem verstorbenen Vater. Zu dem Nachlass gehört nur noch ein Haus.

    Die Mutter überträgt nun ihren Erbteil an eine dritte Person.

    Der Betreuer wurde nun von dem Notar angeschrieben. Als Anlage ist beigefügt ein Formular, in dem der Betreuer auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 2034 BGB verzichten kann.

    Der Betreuer bittet nun um die Genehmigung für die Verzichtserklärung.

    Ich würde ihm jetzt schreiben, dass er für den Verzicht keine Genehmigung braucht. Meiner Meinung nach ( im Kommentar gefunden ) würde er nur für die Ausübung des Vorkaufsrechts eine Genehmigung benötigen.

    Was meint ihr ?

    Hallo !

    Folgendes Problem wird gerade bei uns diskutiert.

    Ich habe für den Zeitraum 01.09. - 30.11.2021 einen Vergütungsantrag vorliegen. Es wird beantragt, dass die Vergütung gegen das Vermögen der Betreuten festgesetzt wird.

    Der Antrag ist vom 15.01.2022. Es wurde nachgewiesen, dass am 15.01.2022 ein Vermögen von 5900 EUR vorhanden ist.

    Müsste ich hier aber nicht nach § 5 Abs.4 VBVG prüfen, wie die finanzielle Situation der Betreuten zum 30.11.2021 war ?

    Irgendwie sagt jeder etwas anderes. Auf welches Datum ist abzustellen für die Beurteilung, ob die Vergütung aus der Staatskasse oder aus dem Vermögen zu zahlen ist. Ende des Vergütungsquartals oder Datum des Antrags ? Je nachdem wann der Antrag gestellt wird, kann es hier doch zu Abweichungen kommen.

    Ich habe bisher immer auf den Vermögensstand zum Ende des Vergütungsquartals geachtet.

    Hallo!

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade:

    Die Betreuung wurde am 02.05.2021 verlängert. Die Betreute hat Beschwerde eingelegt.

    Das LG hat am 10.10.2021 entschieden, dass der Beschluss vom 02.05.2021 aufgehoben wird. Außerdem wird die Betreuung aufgehoben.

    Es liegen mir Vergütungsanträge für den gesamten Zeitraum 02.05. - 10.10.2021 vor.

    Wann endet die Betreuung? Am 02.05 oder 10.10. ?

    Bis wann kann eine Vergütung geltend gemacht werden?

    Muss den Fall leider nochmal aufgreifen.

    Die Mutter der Betreuten ist im März 2020 verstorben. Die Betreute ist nur Pflichtteilsberechtigte.

    Nun liegt mir der Vergütungsantrag für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021 vor, in dem beantragt wird die Vergütung aus dem Vermögen der Betreuten zu entnehmen. Es werden die Fallpauschalen für vermögend/ Heim beantragt.

    Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs konnte noch nicht abschließend geklärt werden und der Anspruch wurde von dem Betreuer noch nicht geltend gemacht.

    Ist die Betreute hier wirklich für den gesamten Zeitraum als vermögend anzusehen ?

    Muss das Thema nochmal aufgreifen.
    Meine Betreute ist befreite Vorerbin nach ihrer Schwester.

    Nun soll der Grundbesitz aus dem Nachlass verkauft werden um die Heimkosten der Betreuten bezahlen zu können.

    Die Zustimmung der Nacherben braucht man ja nicht.

    Aber darf der Erlös überhaupt für die laufenden Kosten der Betreuten verwendet werden? Ist es überhaupt sinnvoll den Grundbesitz zu veräußern?

    Hallo !

    Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :

    Von der Betreuerin wurde nun im Rahmen des jährlichen Berichts erklärt, dass Sie für Ihren behinderten Sohn gegenüber dem Vater auf Unterhaltszahlungen, welche dieser aufgrund eines Unterhaltstitels leistet, verzichtet hat. Der Vater hat nicht mehr genügend Einkommen, um die Zahlungen zu erbringen. Die Leistungen betrugen monatlich 400 EUR.

    Statt des Unterhalts wurde nun Grundsicherung beantragt und bewilligt, die über den 400 EUR liegt.

    Hätte die Betreuerin für den Verzicht eine Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt ?

    Hallo !

    Folgendes Problem ergibt sich bei einem Vergütungsantrag :

    Das Quartal geht in dem Fall vom 25.12.2020 - 24.03.2021.

    Am 16.03.2021 ist die Betreute von einem Heim in eine Wohnung umgezogen.

    Für den Zeitraum 25.02.2021 - 24.03.2021 wird nun die Vergütung bei einer vermögenden Betreuten, 3. Betreuungsjahr wie folgt berechnet :

    25.02.2021 - 16.03.2021 : 96 EUR x 22 Tage /30 Tage

    17.03.2021 - 24.03.2021 : 161 EUR x 8 Tage / 30 Tage

    Würdet ihr diese Berechnung nun so akzeptieren ? Müssten für die Zeit 25.02. - 16.03.2021 eigentlich nicht nur 20 Tage angesetzt werden ?

    Danke.

    Hallo !

    Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :

    Der Betreute wohnt im Heim und ist Eigentümer eines kleinen Hauses, welches schon seit längerer Zeit leer steht.

    Das Haus muss nun verkauft werden um die Heimkosten bezahlen zu können. An diesem Grundbesitz lastet ein Wohnrecht für seine Tante. Die Tante steht ebenfalls unter Betreuung. Um das Haus verkaufen zu können, ist die Löschung des Rechts erforderlich.

    Man hat sich nun auf eine Geldzahlung als Gegenleistung für das Wohnrecht geeinigt.

    Mir liegt nun ein Entwurf der Urkunde über die Löschung des Wohnrechts vor.

    In der Urkunde handeln beide Betreuten, jeweils vertreten durch ihre Betreuer.

    Der Notar meint jetzt, dass ich für beide Betreuten die Löschung des Rechts genehmigen muss. Hätte jetzt nur hinsichtlich der Berechtigten des Wohnungsrechts die Löschung genehmigt. Was meint ihr ?