Hallo zusammen!
Ich habe mal wieder einen Fall, bei dem ich ein wenig Hilfe gebrauchen könnte:
Im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus A und B.
A beantragt die Teilungsversteigerung.
Während des laufenden Verfahrens pfändet A den Miterbenanteil des B an dem Nachlass des Voreigentümers wegen einer Forderung in Höhe von 2000,- € plus Zinsen.
Die Pfändung wird nach dem Versteigerungsvermerk in Abt. II des Grundbuchs eingetragen.
Fragen:
1. Habe ich den Pfändungsvermerk im geringsten Gebot aufzuführen oder behandle ich ihn ähnlich wie z.B. einen Insolvenzvermerk?
Erlischt dieser Vermerk dann bei Erteilung eines Zuschlags?
2. Kann ich beim Verteilungstermin eine Zuteilung an A aus dem Pfändungsvermerk vornehmen (in Höhe des Forderungsbetrages), auch wenn ich keine gleichlautenden Erklärungen von A und B habe?
3. Vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch, aber wie behandelt man allgemein Rechte (auch in Abt. III), die bei einer Teilungsversteigerung zeitlich nach dem Versteigerungsvermerk ins Grundbuch eingetragen werden?
Bezüglich Frage 2. tendiere ich dazu, den gesamten Betrag (Übererlös) zu hinterlegen, wenn keine Einigung zustande kommt, eventuell mit dem Hinweis auf die vorhandene Pfändung.
Der Termin steht jetzt an.
Bin für jeden helfenden Hinweis dankbar!
Viele Grüße
Indy4