Ich habe eigentlich auch den Gedanken wie Krümelsucher: dass das Grundbuch im Fall der Fälle durch meine Eintragung erst recht unrichtig werden könnte. Und dann hätte ich ja unter Umständen doch mehr Ärger, als würde ich die Entscheidung des OLG vorliegen haben.
Andererseits: wenn ich die Testamente jetzt auslege, ohne zu wissen, dass ein Rechtsstreit anhängig ist, wäre für mich das Vermächtnis klar und der TV würde entgeltlich handeln. Diese positive Kenntnis jedoch ist es, was mich zweifeln lässt, ob ich nicht dann mit dem Vollzug der Urkunde mehr als grob fahrlässig bin, weil nicht feststeht, dass der TV tatsächlich entgeltlich handelt. Und dafür ist ja ein rechtliches Gehör eigentlich auch da, mir bekannt zu geben, dass es rechtliche Hindernisse gibt.