Beiträge von Geologe
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.................Als Alternative würde mir nur einfallen, einen.internationalen Haftbefehl zu beantragen............Wie genau sieht das Procedere aus?
Was muss beachtet werden?Sind wir noch zuständig (wegen beantragen) ?
Vielen Dank im Voraus
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auf jeden Fall sinnvoll
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Eröffne gerade munter Testamente und mir stellt sich die Frage, wie man das mit gleichgeschlechtlichen Eheleuten/Partnerschaften macht.
NOCH verwenden wir altbacken die Stempel
…..nach dem Tod des Ehemannes/der Ehefrau…..
und streichen dann das Unzutreffende durch.
Bei der nächsten Stempelbestellung (ja, ich schreibe das im April 2023)
….. nach dem Tod d. Ehepartners*in ……
und dann ergänze ich den Namen mit der Hand?
Also Heinz oder Hildegard – however.
Hier in der tiefsten Provinz wird das im Zweifel noch etwas dauern, aber wie handhabt man das in Köln oder Berlin?
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........Und was ist, wenn der Hund bisher vom selbständigen / in Rente befindlichen Ehegatten gehütet wurde und dieser unerwartet stirbt?..............
Dann müsste man im Zweifel auf die teuren Hundetagesstätten verweisen.
Warum schreibe ich das?
Würde mich freuen, wenn ich Hunde von Kolleg*innen streicheln dürfte im Büro!PRO BÜROHUND!
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............ Gehe jetzt aber streng nach § 119 II ZPO, es ist für diesen PfÜB neu zu beantragen. ...................
sehe ich auch so
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Und ich hatte befürchtet, dass meine Frage zu banal sei.
Hoffentlich kommen noch weitere Beiträge.
Vielen Dank bisher.
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Aber Rechtsprechung oder dergleichen (ich fand nichts) gibt es nicht, oder?
Wie begründest du deine Zwischenverfügung? Lediglich mit dem Hinweis auf den § 829a I 1 ZPO?
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Bin leider über die Suchfunktion nicht fündig geworden.
Frage: gilt bei mehreren Vollstreckungsbescheiden der jeweilige titulierte Betrag?
In meinem Fall ist jeder Titel separat unter 5.000,-€, in der Summe aber über 5.000,-€.Ein Fall des § 829a I 1 ZPO?
Tendiere zur Zwischenverfügung, aber leider nur aus dem Bauch heraus.
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Kann bitte die Überschrift korrigiert werden?
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...............Vollstreckungseinleitung wie ganz normal, sobald die durch ist (Also Ladung zum Haftantritt, Haftdaten aktualisiert und SZB erstellt) gibt es die Vorlage an den Richter....................
dito
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Vielleicht führt es eher dazu, dass Vorsorgevollmachten an Attraktivität gewinnen.
Das wäre doch toll. -
.......Die Ausführungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensverwaltung sind im Grundsatz nicht falsch. Allerdings decken sich die gezeigten Fälle nicht mit meiner gerichtlichen Praxis. Zumindest in unserem Bezirk gibt es kriminelle Berufsbetreuer quasi gar nicht (in den letzten 10 Jahren ist ein einziger Fall im Nachbarbezirk bekannt geworden)........
ist wie mit den Corona-Tests.....
Nur weil keine erwischt wurden, muss man nicht zwangsläufig den Rückschluss ziehen, dass es sie nicht (bei euch) gibt.
Spricht für mich eher gegen die Kontrolleur*innen als für die zu Kontrollierenden. -
Was sollen denn diese zwei Kostenrechnungen unterschiedliches enthalten?
1 Kostenrechnung hinsichtlich des Abschöpfungsbetrags
1 Gerichtskostenrechnung -
Uns wurde auf einer Fortbildung gesagt, dass grundsätzlich immer 2 separate KR zu erstellen sind.
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…..Ich bin in Teilzeit beschäftigt und habe an Vertretung rein von den Endziffern bzw. Buchstaben deutlich mehr zu vertreten als meine eigene Arbeitszeit beträgt………
was sagen die Kolleg*innen?
Die verlieren doch auch, wenn keine adäquate Vertretung erfolgen kann.Die Verursacher*innen gemeinsam zur Rede stellen.
Wer verbockt denn so einen dämlichen Geschäftsverteilungsplan? -
Die Frage ist immer: wer schlägt aus?
Mutter allein? Mutter und Vater? Vater, für den Fall dass …?Beide
Für welchen Fall der Vater nicht?
Sollte er später nicht die elterliche Sorge haben, wäre das ja unschädlich.
Ob nun Kuckuckskind oder Kuckucksnasciturus ist dem Nachlassgericht doch einerlei. -
Danke - das beruhigt.
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Wenn bereits für den Nasciturus wirksam ausgeschlagen worden war (was nach hM möglich ist, vgl. Palandt/Weidlich § 1946 Rn. 1 m.w.N.), ist eine erneute Ausschlagung nach der Geburt des Kindes ohne rechtlichen Gehalt.....
Ist das heute auch noch so?
Habe eine Ausschlagungserklärung vorliegen, wo dies anders gehandhabt wurde.Habe ich etwas verschlafen?
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Ich glaube Geologe hatte eher die Fälle vor Augen, wo jemand kommt und sagt, es gab da auch noch die Neffen A, B und C. Kein Kontakt. Sie lebten irgendwann einmal in Y. Über elektronische EMA-Anfragen ist es vermutlich möglich, dass ich die Personen selbst ermitteln kann und keinen Nachlasspfleger brauche. Wie weit gehe ich im Einzelfall mit der Beschafftung von Urkunden und Anfragen an das EMA.
EXAKT!
Danke :o)