Hallo, ich hänge mich hier mal dran.
Ich habe diverse Registerakten von meiner Vorgängerin übernommen und muss nun gleich Stellung zu einer Landtagspetition nehmen.
Hier wurde vor Jahren ein "Dobermann"-Verein eingetragen.
Nun hat ein anderer "Dobermann"-Verein eine Petition beim hiesigen Landtag eingereicht, wonach "unser" Verein gegen das Tierschutzgesetz § 6 Abs. 1 Satz 1 (Amputieren von Körperteilen, hier Kupieren der Hunde) verstoßen würde. Die Eintragung sei damit unzulässig.
Als Registerrechtspfleger kann ich doch aus dem Satzungszweck bzw. anderen Satzungsbestimmungen nicht entnehmen, dass gegen den o.g. Paragraphen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde. Meine Überlegung wäre, dem Verein zunächst rechtliches Gehör zu gewähren und dann durch eine Art Gutachten mir den Nachweis des Kupierens oder eben Nichtkupierens der Hunde erbringen zu lassen. Allerdings ergibt meine Internetrecherche recht eindeutig, dass der Verein das Kupieren auf seine Vita gesetzt hat.
Was würdet Ihr tun? Einerseits kann ich nicht jeden Verein bei seinem Praxistreiben überprüfen, andererseits habe ich recht eindeutige Informationen, dass der Verein gegen deutsche Gesetze verstößt.
Ach ja, die Vereinsmitglieder sind übrigens nach weiterer Infosammlung auch noch Reichsbürger, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Ich danke für entsprechende Informationen und Ratschläge.