Beiträge von front242

    Guten Morgen,

    bin neu in Familiensachen und es gibt natürlich einige Unklarheiten:

    Durch einen familiengerichtlichen Vergleich wurde dem Kindesvater die elterliche Sorge entzogen und durch den Richter Ergänzungspflegschaft angeordnet. Bezogen auf die Vermögenssorge wurde das hiesige Jugendamt Ergänzungspfleger, bezüglich der Personensorge die Großeltern des Pfleglings.

    Nun möchten die Großeltern auch die Pflegschaft hinsichtlich der Vermögenssorge ausüben, weil das Jugendamt nicht richtig arbeiten würde etc...

    Bin ich jetzt als Rechtspfleger für die Prüfung/Entscheidung dieses Sachverhaltes zuständig oder bleibt es bei der ursprünglichen Richterzuständigkeit?

    Danke Euch und Grüße!

    Guten Morgen, eine Verständnisfrage:

    eine Ü3-Betreuerin legt im Januar 2023 nebst Registrierungsbescheid den Antrag auf verbindliche Einstufung hier bei unserem Wohnsitzgericht vor.

    Eine Entscheidung konnte noch nicht getroffenen werden, da die (hier zwingend geforderte) Stellungnahme des Vertreters der Staatskasse bisher nicht vorliegt.

    Allerdings führt die Betreuerin fast alle Betreuungen bei einem anderem Amtsgericht. Der dortige Rechtspfleger weigert sich nun, Ihre laufenden Vergütungen mit dem Hinweis auf die fehlende Feststellung der Vergütungsstufe auszuzahlen. Die Betreuerin macht nun (verständlicherweise) hier Druck und berichtet von Existenzproblemen und Zahlungsrückständen in erheblicher Höhe.

    Wird das noch irgendwo so gehandhabt oder liege ich mit meiner Auffassung, bis zum 30.06.2023 weiter wie "vorher" auszuzahlen wirklich total daneben?

    Danke sehr!

    Hallo, ich hänge mich hier mal dran.

    Ich habe diverse Registerakten von meiner Vorgängerin übernommen und muss nun gleich Stellung zu einer Landtagspetition nehmen.

    Hier wurde vor Jahren ein "Dobermann"-Verein eingetragen.

    Nun hat ein anderer "Dobermann"-Verein eine Petition beim hiesigen Landtag eingereicht, wonach "unser" Verein gegen das Tierschutzgesetz § 6 Abs. 1 Satz 1 (Amputieren von Körperteilen, hier Kupieren der Hunde) verstoßen würde. Die Eintragung sei damit unzulässig.

    Als Registerrechtspfleger kann ich doch aus dem Satzungszweck bzw. anderen Satzungsbestimmungen nicht entnehmen, dass gegen den o.g. Paragraphen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde. Meine Überlegung wäre, dem Verein zunächst rechtliches Gehör zu gewähren und dann durch eine Art Gutachten mir den Nachweis des Kupierens oder eben Nichtkupierens der Hunde erbringen zu lassen. Allerdings ergibt meine Internetrecherche recht eindeutig, dass der Verein das Kupieren auf seine Vita gesetzt hat.

    Was würdet Ihr tun? Einerseits kann ich nicht jeden Verein bei seinem Praxistreiben überprüfen, andererseits habe ich recht eindeutige Informationen, dass der Verein gegen deutsche Gesetze verstößt.

    Ach ja, die Vereinsmitglieder sind übrigens nach weiterer Infosammlung auch noch Reichsbürger, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

    Ich danke für entsprechende Informationen und Ratschläge.

    Hier ist nichts mit ausgliedern (Thüringen). Berichte, RL, Vergütung mache alles ich. Bin auch mal gespannt auf das "Ergebnis" bzw. die Umsetzung in der Praxis, zu meinen fünf Endnummern kommen dann halt noch zwei dazu...

    Es gibt Schlimmeres ! Ironie aus und gute Nacht !

    Danke für die links. Ich habe schon über einen Bekannten vom BDR erfahren, was für ein fake die Erhebung im Betreuungsbereich ist. Das reicht mir. :mad:

    @ hawkind

    Kannst Du da noch ein paar mehr Infos geben ? Danke !

    Tut mir leid, aber ich muss mich hier etwas zurückhalten.

    Mir wurde erzählt, dass es Vorgaben gibt, wonach einige erhobene Zahlen am Ende wieder aus der Erhebung rausfliegen.


    Oha, das wäre ja ein starkes Stück ! Aber leider nur Mutmaßungen, oder ? Naja, wir werden sehen, bin sooo richtig gespannt....:D

    (Zitat Ulf: ......Wenn es stimmt, was man zur neuen Pebb§y-Erhebung hört, dann halbieren sich wohl die Basiszahlen im Rechtspflegerbereich für Betreuungssachen. Das würde also bedeuten, dass danach - wenn es denn so zuträfe - für jede Betreuungssache im Jahr nur noch rund halb so viel Arbeitszeit zur Verfügung stünde und die Sachbearbeiter also zukünftig doppelt so viele Verfahren zu bearbeiten hätten, um auf ihr Pensum zu kommen....)

    Mich wundert, dass darauf keiner groß eingeht.

    Wenn das so kommt, können wir die Betreuung bzw. die Aufsicht gleich abschaffen. Laut dem MDR-Beitrag funktioniert es ja jetzt (zum Teil) schon nicht, wenn o.g. Praxis wird, was dann ?

    Ich habe mit Betreuungssachen zur Zeit eine Belastung von 1,15, dazu kommen noch die Unterbringungen, die betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen, die "alten" Vormundschaften und ein paar Vereinsregisternummern, also insgesamt ungefähr 1,3.

    Dann hätte ich also künftig eine Belastung von nur ca. 0,7. Gute Nacht ! :mad: