Beiträge von Nordlicht26

    Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten,
    Mieterin der Wohnung ist sie ja leider nicht.
    Das mit den Beerdigungskosten ist ja gerade so eine Sache. Sie gibt an man habe ihr gesagt sie müsse die Beerdigung in Auftrag geben, da das Ordnungsamt sie sonst auf die Beerdigungskosten verklagen würde :gruebel:
    Ich lass das Ganze jetzt erst mal auf mich zukommen. Vielleicht läuft die Kommunikation im persönlichen Gespräch besser als am Telefon.

    Vielen Dank für die Antwort. Sie haben hier in Deutschland geheiratet also dürfte zumindest das kein Problem sein.
    Falls Sie morgen kommt, werde ich vielleicht auch mal den Herrn bei der Stadt anrufen, der ihr gesagt hätte dass Sie unbedingt einen Erbschein braucht.
    Vielleicht klärt sich dann schon einiges...sie sagt ja selbst es ist eigentlich nichts da aber sie möchte auch nicht, dass alles "in den Müll wandert"

    Hallo, ich hatte heute einen Anruf einer Dame, der mich nicht mehr loslässt und ich frage mich, wie ich das Problem lösen kann bzw. muss. Der Erblasser stammt aus Ghana und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in meinem Bezirk. Daher ist ja zumindest deutsches Recht anzuwenden.Auf die Frage nach Kindern gab die EF an er habe mal von welchen gesprochen, so genau wisse sie das jedoch nicht. Sie habe eine Sozialbestattung beantragt wie sie sagte (wohl die Übernahme der Bestattungskosten) und müsse dafür den ES haben. Die Wohnung habe der Vermieter schon zu Lebzeiten gekündigt (sie lebten getrennt aber ein Scheidungsverfahren lief nicht) . Sie ist davon überzeugt Alleinerbin zu sein und auf die Erläuterung weshalb sie das nicht zwingend sei und welche Urkunden sie brauche, sagte sie nur,dass sie diese afrikanischen Urkunden nicht bekäme und es wäre ja auch eigentlich nichts zu erben. Sie will die Erbschaft wohl annehmen, es gehe ihr um die Erinnerungsstücke aus der Wohnung. Das Gespräch war schwierig, um es höflich zu formulieren... Da sie selbst -so wie auch ihr Mann- SGB Leistungen bezieht und ich doch den Eindruck hatte, dass sie sich über die Tragweite der Erbschaftsannahme nicht ganz klar ist, erklärte ich ihr, dass Sie sich evtl. rechtlich beraten sollte. Danach war ein sachliches Gespräch nicht mehr wirklich möglich.Warum auch immer :gruebel: Sie wird wohl morgen persönlich erscheinen. Ich frage mich, ob es nicht die praktikabelste Lösung wäre einen Teilerbscheinsantrag aufzunehmen und eine Teilnachlasspflegschaft anzuordnen damit alles geregelt werden kann. Ich bin für jede Anregung dankbar....

    Hatte einen ähnlichen Fall und habe der Betreuerin empfohlen sich direkt an das Gericht in Österreich zu wenden. (Schließlich wird von den Betreuern von deutschen Bank ab und an auch ziemlicher Blödsinn erfordert) Ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass für einen Deutschen dort überhaupt ein Betreuer bestellt würde aber wußte es so auf die Schnelle natürlich auch nicht.
    Der Kollege aus Österreich hat der Betreuerin auch deutlich gemacht, dass die Bank da wohl völlig daneben lag und er keinen Grund sieht weshalb ein Sachwalter eingesetzt werden sollte.
    Eine Antwort der Bank steht allerdings noch aus

    Hallo,

    habe einen etwas außergewöhnlichen Fall und gleichzeitig ein riesiges Brett vor dem Kopf.

    Es sollten zwei Grundstücke der Betroffenen verkauft werden.
    Bei dem einen war jedoch der Kaufpreis zu niedrig angesetzt.
    Ich habe also einmal die Genehmigung erteilt und für den anderen Vertrag versagt.
    Gegen die Versagung der Genehmigung wurde nunmehr Rechtsmittel eingelegt.

    Die Betroffene ist nach Bekanntmachung und vor Eintritt der Rechtskraft bzw. nach Einlegung des Rechtsmittels verstorben.
    Die Akte sollte eigentlich gestern ans LG gehen,liegt jedoch noch hier.
    Wenn ich es aus den bereits bestehenden Threads richtig entnommen habe müssten die Erben jetzt das Rechtsgeschäft noch genehmigen oder ebenfalls ablehnen aber mein Verfahren und damit auch die Abgabe ans LG zur Entscheidung ist doch erledigt oder sehe ich das falsch?

    Wäre sehr dankbar für eure Hilfe. :confused:

    Stehe gerade völlig auf dem Schlauch und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Eheleute machen ein Testament und setzen sich gegenseitig zu befreiten Vorerben ein und Nacherben sollen die beiden Töchter zu gleichen Teilen ein.
    Weiter enthält das Testament eine Sanktionsklausel und es wurde ausdrücklich bestimmt, dass wenn beide Kinder die Pflichtteile verlangen der Vorerbe Alleinerbe sein soll.
    Soweit so gut....Vater verstirbt 2008 und Ende 2011 schlägt eine der Töchter die Nacherbschaft aus.

    Ich überlege jetzt gerade ob und wen ich von der Ausschlagung in Kenntnis setzen muss.....nur die weitere Nacherbin oder auch die Vorerbin oder wie?
    Habe so einen Fall ehrlich gesagt noch nie gehabt aber an und für sich muss ich aber ja niemanden über irgendwelche Fristen informieren?
    Oder nehme ich die Sache zur Akte, erstelle die Kostenrechnung und das war es dann?

    Bin verwirrt und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr! :gruebel:

    @Jörg: Meine Kollegin meint es müsse halt Land statt Fiskus heißen.
    Obwohl ich der Meinung bin, dass wenn ich den Fiskus als Erben feststelle, muss der Erbschein ja logischerweise eigentlich auch auf den Fiskus lauten....aber das scheint ja wohl nicht so zu sein.
    Man lernt halt nie aus!:)

    Folgendes Problem- ich habe das Erbrecht des Fiskus festgestellt und es wurde auch ein ES beantragt. Habe diesen erteilt mit der Formulierung:
    EL ist beerbt worden
    von dem niedersächsischen Fiskus vertr. durch usw.

    Meine GB-Kollegin hat nun den Grundbuchberichtigungsantrag vorliegen und ist der Auffassung mein ES ist falsch und hätte auf Land Niedersachsen lauten müssen und beruft sich dabei auf den Wortlaut des § 1936 BGB, da dort ja nun Land und nicht Fiskus steht.

    Hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem?
    Bin total unsicher....bin zwar der Auffassung, dass mein ES richtig ist, da der Fiskus ja der Vertreter des Landes ist aber richtig begründen kann ich es nicht. :confused: