Hallo,
habe ein kleines Problem und hoffe, dass ihr helfen könnt:
Notar reicht im Feb. ES-Antrag ein. Erbfolge ist unstrittig und auch unwichtig für meine Frage.
Ein RA meldet sich im Namen einer Miterbin am 01.03. und bittet um Übersendung des EÖP und einer Abschrift der Verfügung v.T.w. und ggf. auch des ES Antrages.
Bei uns werden IVer und VIer getrennt bearbeitet. Daher verfügt die Kollegin, die die IVer Sachen macht neben der üblichen Bekanntmachungsverfügung, dass eine Abschrift des SS zur VIer-Sache genommen wird.
Die Akte liegt nun länger in der SE.
Der RA, der sich am 01.03. meldete überreicht nun am 07.04 einen beim Notar beurkundeten ES Antrag, der mit dem ersten Antrag inhaltlich identisch ist und nur von einem anderen Miterben kommt.
Bekomme die Akte am 08.04. mit dem SS vom 01.03. und dem weiteren ES-Antrag vom 07.04. vorgelegt und teile dem RA mit, dass seine Mandantin doch bitte den Antrag zurücknehmen möge, da bereits ein Antrag vorliegt.
Er teilt nun mit, dass es seiner Meinung nach einer kostenträchtigen Rücknahme nicht bedarf, da seine Mandantin ja schließlich keinen Antrag gestellt hätte, wenn das Gericht ihr rechtzeitig mitgeteilt hätte, dass es bereits einen Antrag gibt und darüber hinaus sei eine Rücknahme ja nicht nötig, da die Anträge identisch sind.
Ich bin allerdings der Meinung, dass ich seinen Antrag doch bescheiden muss und in dieser Konstellation doch auch zurückweisen müsste, denn theoretisch hätte der erste Antrag ja zu dem Zeitpunkt als der weitere Antrag einging ja schon längst beschieden sein können.
Wie würdet ihr entscheiden?