Ich möchte dieses Thema noch mal anstoßen, nachdem wir auch einen Treffer hatten! Nach Rücksprache mit PlanORG (OLG Frankfurt am Main) erhielten wir die Info, dass es Aufgabe der Notare und der Banken wäre, die Beteiligten vor Beurkundung zu überprüfen! Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung/Auflassung/Grundschuld ist erst nach einer sogenannten "Negativbescheinigung" möglich.
Nachdem wir eine Info-Post deswegen an die ortsansässigen Notare und Banken entworfen haben, wird nun die Frage an uns gestellt, wie die Vorarbeit auszusehen hat.
Uns als Grundbuchamt reicht ja die Erklärung aus, dass die Finanzsanktionsliste negativ ist.
Aber welche Anforderungen werden daran gestellt? Reicht es aus, wenn der Notar erklärt, dass Anhaltspunkte für die mögliche Annahme einer Terrorismusverdächtigung nicht ersichtlich sind o.ä.????
Wie wird das bei anderen GBAs gehandelt?