Beiträge von hoepi

    Vielen Dank 45,

    das war ein Tipp, der mir sehr weitergeholfen hat. Lt. Royalmail wurde rechtzeitig "delivered" :D.

    Den Termin kann ich durchziehen.

    Vielen Dank an Araya.

    (Mein 1. Thread (?) und gleich erfolgreich :))

    Die Auslandszustellung habe ich gem. Artikel 14 EuZVO per intern. Einschreiben mit Rückschein veranlasst. Ein Grund der Rücksendung wurde nicht vermerkt. Seit Juli ist die Limited ohnehin in Manchester registriert (nach heutiger Einsicht im companies house). Die Trickserei geht also weiter.

    Hallo allerseits,

    ich bin etwas hilflos und brauche einen guten Tipp. Folgender Sachverhalt:

    Engl. Limited ist Eigentümer einer Immobilie durch Zuschlag in einer Teilungsversteigerung geworden. Meistgebot wurde nicht gezahlt.
    Antrag auf Zwangsversteigerung wurde von den Gläubigern der Sicherungshypotheken gestellt. Anordnung wurde ordnungsgemäß an den deutschen director in Deutschland zugestellt. Die Limited hat hier keine Zweigniederlassung.

    K-Termin am 29.08.

    Jetzt, kurz vor dem Termin, behauptet der director, er sei seit dem 27.03. nicht mehr im Amt. (Nach heutiger Einsicht im engl. Register (Companies House) stimmt das auch so.) Die Terminsbestimmung, die ihm zugestellt wurde, sei somit nicht wirksam.

    Die Terminsbestimmung ging auch an die Limited in London per Einschreiben gegen Rückschein. Kam mit "Return to Sender" zurück. Eine diplomatische Zustellung habe ich mir (aus Zeitgründen) erspart.

    Muss ich den Termin tatsächlich wg. § 43 I ZVG aufheben (möchte ich eigentlich nicht)?. Oder gibt es eine Alternative?
    Muss sich die Limited nicht die verspätete Mitteilung des director-Wechsels anrechnen lassen?

    Danke.