Ich habe folgenden Fall: Die brasilianische Ehefrau des in Brasilien zuletzt wohnhaft gewesenen deutschen Erblassers hat bei der deutschen Botschaft in Sao Paulo einen Fremdrechtserbschein bzgl. des in Deutschland belegenen Nachlasses beantragt.
Im Erbscheinsantrag wird Folgendes angegeben:
"Da der Erbassers nach dem 17.08.2015 verstorben ist, findet die EUErb-VO Anwendung (siehe auch Art. 83 Abs. 1 EUErbVO). Gemäß Art. 21 EUErb-VO ist somit brasilianisches Recht Erbstatut. Der deutsche gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft wäre vergleichbar mit dem brasilianischen gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Gem. Art. 1838 I. Código Civil erben Nachkommen in Konkurrenz mit dem überlebenden Ehegatten. Im Fall der Errungenschaftsgemeinschaft, wenn der Erblasser Eigengüter hinterlassen hat. Hiervon ist im vorliegenden Fall auszugehen, da der Erblasser ein eigenes Bankkonto hinterlassen hat, welches Gegenstand dieses Antrags auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Fremdrechtserbschein ist.
Folglich wird der Erblasser nach brasilianischem Recht aufgrund gesetzlicher Erbfolge von mir, der Erschienenen, und meiner Tochter zu je 1/2 beerbt."
Der letzte Wohnsitz in Deutschland ist wohl in meinem Gerichtsbezirk gewesen. Muss das nachgewiesen werden?
Es wurde noch angegeben, dass die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten. Sie haben 1972 in Hamburg geheiratet.
Ist der Erbscheinsantrag schlüssig? Nach dem, was ich gerade über das gesetzliche brasilianische Erbrecht gelesen habe, passen die Quoten so. Vorausgesetzt man geht davon aus, dass der deutsche gesetzliche Güterstand dem brasilianischen gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft entspricht.
Hattet ihr schon mal so einen Fall und könnt mir weiterhelfen?
Vielen Dank!