Beiträge von Hi2u

    Jap, unser Servicepoint berät telefonisch und beantwortet E-Mails am laufenden Band. Ist wirklich eine super Einrichtung und wird von sehr vielen Bürgern benutzt, vorallem weil eben direkt Rechtspfleger dort sitzen, die genau wissen, wie es läuft.

    Mir sind noch 2 Optionen für dich bekannt: Das nächste Regierungspräsidium hat bestimmt auch ab und zu mal offene Stellen, ich weiß, dass die Bewerbung dort grundsätzlich möglich ist im gehobenen Verwaltungsdienst. Ansonsten noch eine Option, die eine Freundin bereits ergriffen hat und wo du auch sehr gut für qualifiziert bist: Beim LWV (Landeswohlfahrtsverband) als Sachbearbeiter. Da geht's auch relativ schnell auf A10 und mit deinem Wissen, grade im Betreuungs-und Nachlassrecht bist du dort sehr gut aufgehoben. Da würde ich mich mal informieren :)

    ... aber ich will etwas, 'was funktioniert und auch praxistauglich ist.

    Das Ding ist aber, finde ich, dass die Anwaltschaft nun wirklich genug Zeit hatte, ein gutes Programm zu entwickeln. Das Datum 1.1.2018 ist auch nicht aus dem Himmel gefallen, sondern stand lange genug fest. Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Da müssen doch alle Kontrollmechanisman an allen möglichen Orten versagt haben. Wie gesagt, dass beA wird seit November '16, wenn ich mich Recht erinnere, genutzt. Warum hat man damals nicht gleich dafür gesorgt, dass sich etwas ändert? Wie konnten die Probleme zu dem Zeitpunkt übersehen werden? Hätte man rechtzeitig darauf hingewiesen und etwas getan, wären wir doch jetzt in einer ganz anderen Situation. Aber kurz vor dem Ende des Jahres auf einmal zu sagen, so geht es nicht, unglaublicher Mist hier, finde ich wieder doof. Was hat man in der ganzen Zeit gemacht, seit das beA läuft?! Wer hat das kontrolliert? Da muss einiges aufgearbeitet werden.

    Zeigt übrigens mal wieder ziemlich gut, dass nicht nur der Staat bzw. die Justiz mit solchen großen Projekten überfordert ist, sondern es im Privatsektor genauso schief läuft, wie im öffentlichen. Bzw. in diesem Falle hier läuft es im staatlichen Sektor viel besser als im Privaten. Guter Zeitpunkt, um so einige falsch bestehenden Vorurteile auszuräumen :)

    Also wir schicken ja euch Anwälten schon seit über einem Jahr Post ins beA und es gab nie Probleme. Zufällig kurz bevor es Pflicht für alle wird, findet man ein Problem. Schade, hier hatten sich schon alle darauf gefreut, endlich alles immer ins beA schicken zu dürfen. Bis Ende 2017 ging das nur in Absprache mit den entsprechenden, zum Glück sehr entgegenkommenden Anwälten, wenn sie es explizit erlaubt haben. Das System funktioniert anscheinend grundsätzlich schon.

    Es gibt leider (oder für Wartelistenmenschen vllt zum Glück) immer wieder Bewerber, die in letzter Sekunde absagen. Dadurch hat man eigentlich immer eine Chance, selbst wenn man auf dem letzten Platz der Warteliste stehen würde. Denn Warteliste heißt ja, dass du grundsätzlich gut genug bist, dieses Jahr aber bei den 40 Plätzen nicht berücksichtigt werden konntest, weil es "Bessere" gibt. Wenn das OLG jetzt von so Absagen in letzter Sekunde erfährt, wird die Warteliste quasi von oben nach unten durch angerufen, wobei viele Leute, die entsprechend lange nichts gehört haben, sich längst etwas anderes gesucht haben und dann die Stelle doch ablehnen.

    Du hast also definitiv noch Chancen, grade in diesem Jahr, wo es so ein großer Jahrgang wird :) Ist halt die Frage, ob du warten kannst/willst oder ob du dich schon nach etwas anderem umsiehst.

    In Ergänzung:

    Der Rechtsanwalt beantragt nicht die "üblichen" knapp 120,00 € an Beratungshilfevergütung für Beratung und Vertretung, sondern fast 355,00 €, beinhaltend eine angebliche Einigungsgebühr und fast 100 Kopien ...


    Ehh! :eek: Hat ihm jemand etwa BerH bewilligt? Schickt er jetzt schon die Vergütungsanträge? Nach seinem Vortrag war er doch erst gerade eben beauftragt worden... Ich sage nur § 47 I RVG und so schnell dürfte die Behörde nicht sein. Zumal in diesem Fall wohl eher eine Erledigungsgebühr anfallen dürfte und die Behörde ggf. auch eine Kostenpflicht trifft, womit wir dann bei § 58 I RVG wären.

    Natürlich, genau das war ja die Gefahr. Zur Bewilligung siehe Beitrag #97 https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1064106

    Auszahlen darf man da jetzt natürlich nix! Ist aber echt überraschend, wie schnell da die Rechnung kommt. Vllt die auch mal Scannen und hier einstellen zum Vergleich?

    Letztendlich zieht die Justiz erst im Jahr 2020 nach. Bis dahin haben wir schon zweimal unsere Signaturkarten erneuert.]

    Wir haben schon angefangen und dürfen jetzt weiter scannen :mad: Es hatten sich schon alle auf 2016 gefreut, wenn die Anwälte ihr Zeugs endlich elektronisch einreichen. Wäre ja auch zu schön gewesen :D

    Für die RAST würde ich empfehlen, wenn schonmal mit Rasys gearbeitet wurde, einfach die Vordrucke herunter zu laden. Auch wenn man das Programm nicht mehr installieren kann/darf, kann man sich die Blanko Vordrucke runterladen.

    Ich bin zum Glück nicht Betroffen, sondern EUREKA Nutzer. Dafür muss ich echt eine Lanze brechen, ein super gutes Programm, was die Bearbeitung wesentlich erleichtert und beschleunigt. Nennenswerte Fehler sind mir nicht bekannt :) Das sollten einfach alle nutzen anstatt diesem FStar, von dem man NUR negatives hört.

    Die individuellen Motivationen werden sehr verschieden sein, klar ist aber: Reich will und wird da niemand mit werden. Im Gegenteil ist es doch wohl eher ein erheblicher Schritt heraus aus der Komfortzone.
    Aber natürlich lassen die vielen Meldungen (die OLGe scheinen auch sehr ungleiche Zahlen von Freiwilligen weitergemeldet zu haben, sind also auch sehr unterschiedlich solidarisch) auch einen unmittelbaren Rückschluss auf die Arbeitszufriedenheit in der Justiz zu. Wenn man ohnehin die kommenden 30 Jahre die gleichen Tätigkeiten zu erwarten hat, kann man sich auch mal ein paar Monaten während der Dienstzeit für etwas anderes als den Weinberg der Justiz engagieren.

    Ich habe von Fällen gehört, da haben sich Leute freiwillig gemeldet - durften aber nicht, weil ihr Gericht sie als unabkömmlich ansieht. Das finde ich schon ziemlich übel, immerhin sind wir alle zu ersetzen! Anstatt es zu unterstützen, dass es Kollegen gibt, die sich so engagieren, nein, zack, erstmal Knüppel zwischen die Beine werfen und damit natürlich Motivation und Engagement ganz massiv untergraben. :daumenrun

    Kennst du denn die Situation vor Ort in diesen Fällen? Stell dir mal vor, es handelt sich z. B. um ein kleines Gericht, wo vor 2 Monaten ein Kollege aufgrund von Burnout jetzt dauerkrank ist und es keinen Ersatz gab und nun noch ein Kollegin durch einen Unfall länger ausfällt. Das ganze bei einem 10 AKA Rechtspflegerstellen Gericht. Wie sollen die restlichen Kollegen das erst auffangen, wenn jetzt noch ein Kollege wegabgeordnet wird?

    Finde es gut und richtig, wenn ein Gericht auch den Mumm hat, zu sagen, dass es aus personaltechnischen Gründen leider nicht möglich ist, einen Kollegen abzuordnen :daumenrau So gerne man dort helfen würde, immer ist es eben nicht möglich oder nur auf Kosten der sowieso überall absolut überarbeiteten Kollegen (noch mehr Burnout Fälle wären vorprogrammiert) und natürlich auf Kosten der Bürger, die entsprechende Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, was ja auch nicht sein kann. Alles richtig gemacht meiner Ansicht nach, daher absolut Daumen hoch! :)

    Na im Gesetz :eek:

    § 8 Abs. 3 GmbHG "In der Anmeldung haben die Geschäftsführer zu versichern, dass...."
    § 39 Abs. 3 GmbHG "Die neuen Geschäftsführer haben in der Anmeldung zu versichern, dass..."
    § 67 Abs. 3 GmbHG "In der Anmeldung haben die Liquidatoren zu versichern, dass..."
    Und dann § 12 HGB, wo geregelt ist, dass Anmeldungen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen müssen.

    Volle Zustimmung! So und nicht anders wird es hier auch gehandelt, die Versicherung muss in öff. begl. Form eingereicht werden.

    M.E. hat besagter Betreuer alles getan, was er tun musste. Er hat über seine Vermögensverwaltung Rechnung gelegt. Selbstverwaltungserklärungen kennt das Gesetz nicht. Sie gehören nicht zur Rechnungslegung des Betreuers. Und über Vermögensverfügungen des Betroffenen selbst muss der Betreuer keine Rechenschaft ablegen. Schon das Verlangen des Betreuers gegenüber dem Betroffenen dürfte eine Rechtsgrundlage im Verhältnis Betreuer-Betroffener entbehren. Wo steht, dass der Betroffene Selbstverwaltungserklärungen abgeben muss?

    Probiers ruhig mit Zwangsgeld. Hoffentlich legt der Betreuer Rechtsmittel ein. Mal sehen, was das LG zu den von dir geforderten Selbstverwaltungserklärungen sagt.

    Und woher weißt du das? Was ist denn in dem Fall, in dem es gar nicht der Betroffene, sondern der Betreuer selbst abgehoben und sich in die Tasche gesteckt hat? Der Betreuer kann einem doch viel erzählen. Wozu dann noch eine Rechnungslegung prüfen? Der Betreuer soll erstmal nachweisen, dass er nicht selbst diese Abhebungen vorgenommen hat. Dazu dient z. B. eine Selbstverwaltungserklärung des Betroffenen, dass dieser die fraglichen Abhebungen vorgenommen hat. Wenn ich als Betreuer wüsste, dass das Gericht aufhört zu prüfen, wenn ich läppisch sage "jaja, das hat der Betroffene abgehoben, hab ich nix mit am Hut ätsch-bätsch", würde ich den Betroffenen sehr viel mehr """selbst""" abheben lassen...

    Schade das dieser Beitrag nicht auch in der FamRZ erscheinen wird. Ich verstehe bis heute nicht, welchen Zweck Nedden-Boegers mit seinem ersten Artikel in der FamRZ verfolgte. Hoffentlich sehen die aufmerksamen Leser der Zeitschrift das reine Rückzugsgefecht des Richters und lassen sich nicht von dieser teilweisen Verdrehung deiner Worte beeinflussen.

    So ein "wichtiger" Richter zu sein kann einem bestimmt zu Kopfe steigen. Wenn man dann auch noch "nur" von einem Rechtspfleger die Fehler in den eigenen, veröffentlichen Überlegungen aufgezeigt bekommt, tut das wohl sein übriges. Anstatt sich einfach einzugestehen, dass man unrecht hat und Demut zu zeigen, steigt dieser Richter nun auf ein noch höheres Ross. Schade eigentlich, der FamRZ Beitrag von Cromwell ist wirklich gut, aber leider setzt sich die Replik nicht wirklich sachlich damit auseinander. Bin auch mal gespannt ob das noch was kommt.

    Ich würde in dieser Sache kein Zwangsgeldverfahren verfolgen. Denn offensichtlich ist die formlose Aussage des Liquidators falsch gewesen, dass die Liquidation vollständig abgeschlossen ist. Denn sonst würde er nicht jetzt erst die Aufforderung an die Gläubiger veröffentlichen. Allgemein können wir ja nicht wissen, ob die Liquidation abgeschlossen ist, weshalb ich die Anmeldung des Erlöschens der Gesellschaft nur in absoluten Ausnahmefällen erzwingen würde.

    Gerade hier könnte es sein, dass sich noch Gläubiger in dem Sperrjahr melden.

    Gehört zwar nicht zur Frage, aber wenn bei mir eine Löschung angemeldet wird, Frage ich schon immer ganz vorsichtig nach einem Nachweis der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach. Das führt dann öfters dazu, dass die Anmeldung von sich aus zurück genommen wird, weil der Liquidator doch lieber auf Nummer sicher geht. Natürlich müsste ich trotzdem löschen, klar, nachfragen kostet ja nichts.

    Da "meine" AGs Termine für Erbscheinsanträge in sechs Monaten vergeben, ist diese Zuständigkeit hier de facto schon längst bei mir und meinen Kollegen angekommen.

    Entspricht wohl leider vielen Regionen oberhalb der Mainlinie und besonders in der Region Berlin....

    Kann ich so nicht stehenlassen, in Nordhessen z. B. am größten nordhessischen Gericht kann man jeden Tag kommen und einen Erbscheinsantrag stellen und der wird noch am gleichen Tag aufgenommen :)