Hallo
Ich hänge mich hier mal ganz blöd ran:
Mir werden auch ständig die Teilungserklärungen und die Folgesachen (hier konkret der Antrag auf Eigentumsumschreibung zu Wohnungsblatt x) gleichzeitig vorgelegt. Damit soll wohl Druck auf den Rechtspfleger ausgeübt werden, was die Erledigungsdauer betrifft.
Hier hat sich der Notar noch nicht einmal die Mühe gemacht, getrennte Anträge einzureichen (Teilung und Veräußerung in einer Urkunde, nur ein Anschreiben des Notars). Demgemäß sind die Anträge für mich gleichzeitig gestellt.
Verstehe ich es richtig, dass jedweder Eintragungsmangel bei der Bildung des Wohnungseigentums in der Konsequenz (also "GBO-konform") zur Zurückweisung aller Folgesachen (hier: Zurückweisung des Antrages auf Eigentumsumschreibung) führen muss?
Beste Grüße und vielen Dank.