Liebes Forum,
ich hänge mich mit meiner Frage mal dran:
Ich habe eine Änderung der Teilungserklärung von einem Kollegen "geerbt", zu deren Vollzug noch ein paar Zustimmungen von Miteigentümern und Gläubigern fehlen.
Durch eine Dachaufstockung werden Sondernutzungsrechte geändert und neu begründet und die Miteigentumsanteile geändert (Übertragung von Miteigentumsanteilen der bisherigen Wohnungen auf die aufstockende Einheit).
Mittlerweile sind ein paar Überlassungen eingegangen und eine (noch nicht vollzugsreife) Zwangshypothek.
Wenn ich eine Vormerkung nach § 18 GBO für die Änderung der Teilungserklärung eintrage, könnte ich dann die Überlassungen und Zwangshypothek doch vollziehen? Und diese müssten dann später bei der Eintragung ja nicht mehr mitwirken, da sie so gestellt sind, als ob die Eintragung bereits erfolgt wäre?
Unter den Kollegen hier gab es dazu unterschiedliche Ansichten, die mich jetzt verunsichert haben.
Viele Grüße
Griseldis