Im Grundbuch steht jetzt
A, B als Gesellschafter bürgerlichen Rechts.
Schreibe ich dann Liquidationsgesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus A, A, C,D,E ?
Im Grundbuch steht jetzt
A, B als Gesellschafter bürgerlichen Rechts.
Schreibe ich dann Liquidationsgesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus A, A, C,D,E ?
Ich würde mich gern ranhängen und habe auch nur eine Verständnisfrage.
Ich habe eine GbR bestehend aus A und B. B ist verstorben. Es gibt keinen Gesellschaftsvertrag.
A und die Erben von B (A,C,D,E) haben nun bewilligt und beantragt die Liquidationsgesellschaft einzutragen.
Ist das OK ? HRP Rdz. 4280 hat mich etwas verunsichert. Dort heißt es: "Beim Ausscheiden eines Gesellschafters einer 2-Personen GbR hat dies nicht nur die Auflösung, sondern die Vollbeendigung zur Folge. " Was bedeutet Vollbeendigung ? Kann trotzdem die Liquidationsgesellschaft eingetragen werden ?
Vielen Dank
Das Zitat kann ich zur Begründung gut gebrauchen.
Ich habe folgende not. Vollmacht nebst Patientenverfügung und frage mich, ob sie zum Grundstücksverkauf ausreichend ist.
In § 1 heißt es:
" Wir erteilen A,B,C jeden für sich allein Vorsorgevollmacht uns in allen persönlichen Angelegenheiten, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, umfassend zu vertreten."
In § 2 mit der Überschrift "Vollmachtsumfang" heißt es :
"Die Bevollmächtigten sind zur Vertretung in allen persönlichen Angelegenheiten befugt, insbesondere umfasst die Vollmacht nachfolgende persönliche Angelegenheiten:
a) ärztliche Maßnahmen .....
b) Unterbringung ...
c) Sonstiges Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäuser, Pflegeheimen ect. wahrzunehmen. ...Auskünfte zu verlangen, Einsicht in Krankenakte....
Fällt der Grundstücksverkauf in die persönlichen Angelegenheiten. Über wirtschaftliche oder finanzielle Angelegenheiten ist in der Vollmacht nichts gesagt.
Reicht die Vollmacht des Notars zur Identitätserklärung ?
Es wurde die Teilfläche eines Grundstücks bereits aufgelassen.
Der Notar wurde bevollmächtigt die Parteien im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten.
Reicht diese Vollmacht zur Abgabe einer Identitätserklärung ?
Prinz, vielen Dank für die gute Antwort mit den entsprechenden Nachweisen.
Ich würde mich gern mit folgendem neuen Fall hier anschließen:
- Erbvertrag von 1985 zwischen Erblassen und Mutter - Erbeinsetzung von Sohn S nur für Grundstück
- gemein. Testament von 1990 zwischen Erblasser und 2. Ehefrau - Erbeinsetzung von 2. Ehefrau F
- Ehefrau gibt eine Anfechtungserklärung bezügl. Erbvertrag ab und beantrag Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist
- Erbscheinsantrag wird zurückgewiesen - dagegen Beschwerde beim OLG
- OLG weist die Beschwerde zurück. Aus den Gründen ergibt sich, dass die Ehefrau nicht Alleinerbin ist. Sohn S ist auch Miterbe
Mit liegt nun ein Erbteilsübertragungsvertrag von Sohn S auf 2.Ehefrau F vor. Ich habe zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein angefordert. Der Notar sagt nun, dass dieser nicht erforderlich ist, da sich die Erbfolge aus der Entscheidung des OLG`s ergibt.
In dieser OLG-Entscheidung wurde also die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheins für F als Alleinerbin zurückgewiesen. Aus den Gründen ergibt sich, dass die Anfechtung nicht anerkannt wurde und als Erben S und F in Betracht kommen.
Darf ich als Grundbuchamt nun aufgrund der Begründung einer OLG-Entscheidung die Anfechtungserklärung bewerten und den vorliegenden Erbvertrag und das gem. Testament entsprechend auslegen, dass S und F Erben sind. Und somit dann keinen Erbschein mehr anfordern ?
Noch ein Versuch...
Fallen folgende Kehr- und Überprüfungsgeb. in Rangklasse 3 ?
Jahresgebührenrechnung 2012 vom 24.11.12 vom Schornsteinfeger
Leistungsbescheid vom 06.02.2013 von der Gemeinde
1. Beschlagnahme 16.02.2015
Versteigerungstermin 10.02.2016
Hat jemand neue Erkenntnisse, ob die Kehr- und Überprüfungsgebühren, die immer noch in Rangklasse 3 gehören, einmalige oder wiederkehrende Leistungen sind ?
Wann handelt es sich um einen Altfall ? " das Verfahren vor dem 10.01.2015 eingeleitet wurde "
Bedeutet dies, dass das Mahnverfahren vor dem 10.01.15 eingeleitet wurde oder ist ausschlaggebend die Abgabe an das Streitgericht ?
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schönes Wochenende
Sorry, aber ich muss mal blöd fragen (Kosten ist eigentlich nicht mein Bereich).
Gilt § 120a ZPO für alle Verfahren oder wann ist § 120 Abs. 4 ZPO noch anzuwenden ?
Danke, schon mal im Voraus.
Vielen Dank
Ich gehe mal davon aus, dass es keine anderen Landesgesetze gibt.
Ich habe in Niedersachsen ein Aufgebot nach § 140 ZVG zu machen.
Weiß jemand ob es nach Landesgesetz abweichende Regeln für die Art der Bekanntmachung oder die Aufgebotsfristen gibt.
Wie kann ich danach suchen ?
Hatte jemand schon mal ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss eines Mitglieds eines Realverbandes ?
§ 16 Nds. Realverbandsgesetz
Wie ist zu verfahren ?
Weiß jemand ob in Niedersachsen der Straßenausbaubeitrag eine öffentliche Last ist und daher in Rangkl. 3 befriedigt werden kann ?
Die Fälligkeit der Gebühren ist in § 7 GKG geregelt.
Ich bin mir bei den Auslagen jedoch nicht so sicher. Gilt da § 9 Abs. 1 Zif. 5 ? Ich das auch der Verteilungstermin ?
Sorry !
Die Frage war absolut überflüssig. Bei der Höhe der Auslagen hat sich ja nichts geändert.
Die Fälligkeit der Gebühren ist in § 7 GKG geregelt.
Ich bin mir bei den Auslagen jedoch nicht so sicher. Gilt da § 9 Abs. 1 Zif. 5 ? Ich das auch der Verteilungstermin ?
Vielen, vielen Dank für die tolle Hilfestellung.
Die Gebührentabelle kann ich jedoch nur Schreibgeschütz öffnen.
Als öffentl. Last des Grundstücks gelten seit dem 01.01.2013 gemäß § 20 SchfHwG nur bestimmte Gebühren.
Die Gebühren für Reinigung und Überprüfung (§1SchfHwG) fallen nicht darunter. Diese Gebühren können dann wohl nur in Rangklasse 5 als pers. Last geltend gemacht werden (s. Stöber § 10 Rdz. 6.12).
Dazu braucht der Schornsteinfeger aber einen Titel. Muss es also zunächst einen Vollstreckungsbescheid erwirken ?
Hat das schon mal jemand gesehen oder vielleicht sogar schon aus Rangkl. 5 den Beitritt angeordnet ?