Beiträge von mona

    In meinem Fall hat ein Vater seinen beiden minderjährigen Kindern jeweils eine Wohnung geschenkt. Auf beiden Wohnungen wurde eine Rückauflassungsvormerkung für den Vater eingetragen.

    Jetzt ist der Vater verstorben. Erbe sind die beiden minderjährigen Kinder und ein volljähriger Sohn. Der Vater hatte auch dem volljährigen Sohn eine Wohnung mit Rückauflassungsvormerkung geschenkt. Der volljährige Sohn möchte nun, dass die Vormerkung auf seinem Grundstück gelöscht wird und ist im Gegenzug dazu bereit, auch die Löschung der Rückauflassungsvormerkungen auf den Grundstücken der Minderjährigen zu bewilligen. Das Grundbuchamt hat dem volljährigen Sohn geschrieben, dass die Bewilligung der Löschung familiengerichtlich genehmigt werden muss.

    Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Bewilligung der Löschung der Vormerkung genehmigen ? Ich weiß ja in der Regel nicht, ob der Anspruch auf Rückübertragung vor dem Tod des Vaters entstanden und nur noch nicht geltend gemacht worden ist ? Oder reicht es mir, wenn die Mutter sagt, dass kein Anspruch auf Rückübertragung besteht ? Ich bin ratlos :gruebel:

    Ich habe hier einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss gegen den Vater vorliegen. Titel hat Jugendamt als Beistand erwirkt. Das Kind ist jetzt volljährig. Das Jugendamt hat der Mutter die Höhe der Unterhaltsrückstände mitgeteilt und sie darauf hingewiesen, dass sie die Titelumschreibung auf sich beantragen kann. Das hat sie jetzt gemacht.

    Geht das ? Wenn ja, welche Nachweise für die Rechtsnachfolge brauche ich ?

    Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen:
    Ich habe eine GmbH, bei der A und B Gesellschafter sind. A ist Geschäftsführer.
    A ist verstorben, Erben sind seine Frau (1/2) und die beiden Kinder (je 1/4, ein Kind ist minderjährig).
    Die Ehefrau soll neue Geschäftsführerin der GmbH werden.
    Ist ein Ergänzungspfleger erforderlich ?

    Der Anwalt der Frau führt an, dass die Erbengemeinschaft einen Vertreter bestimmen kann (§ 2038 BGB) und da das Abstimmungsverhalten des Minderjährigen (wegen dem 1/4-Erbteil) unbeachtlich ist, bräuchte man hierfür keinen Ergänzungspfleger. Das gleiche gelte dann auch für die spätere Geschäftsführerbestellung.

    Was haltet ihr davon ?

    Hallo zusammen,

    ich habe hier einen neuen Verein, der in seiner Satzung folgende Regelung getroffen hat:

    1. Es findet eine ordentliche Mitgliederversammlung mit allen Mitgliedern statt, die allerdings z.B. nicht den Vorstand wählt und auch nicht über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins beschließt.

    2. Es gibt eine weitere Versammlung der aktiven Mitglieder, die den Vorstand wählen und über Satzungsänderung und Auflösung beschließen darf.

    Geht das ? Ich habe gelesen, dass bestimmten Mitgliedergruppen das Stimmrecht für bestimmte Angelegenheiten entzogen werden darf, aber dürfen auch Gruppen von Mitgliedern von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, in der der Vorstand gewählt und über Satzungsänderungen beschlossen wird ?

    Vielen Dank schon mal.

    Hallo zusammen,

    ich habe einen neuen Verein, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt:

    In der Satzung steht: Zweck des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen zur Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen für Menschen mit Autismus, die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen die Menschen mit Autismus fördern ...

    Der Zweck soll u.a. erreicht werden durch finanzielle Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen, bis hin zur kompletten Übernahme von Kapitalgesellschaften, die solche Arbeitsplätze fördern oder schaffen.

    Der Verein darf Beteiligungen eingehen zur Erreichung seiner ideellen Ziele und unternehmerische Tätigkeiten solange entfalten, wie diese dem Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind.

    Zulässig oder nicht ? Was meint ihr ?

    Hallo zusammen,

    ich hab folgendes Problem:

    Der Beklagten wurde PKH ohne Raten bewilligt. An den Rechtsanwalt wurde ein Vorschuss ausbezahlt.

    Dann hat die Bezirksrevisorin gegen die PKH-Bewilligung Beschwerde eingelegt. Der Richter hat abgeholfen und den Antrag auf PKH-Bewiiligung zurückgewiesen.

    Von wem hole ich den Vorschuss zurück ? Von der Beklagten oder vom Anwalt ?

    Vielen Dank schonmal !! :)

    Heute kam eine Mitteilung des JM/FM B-W, dass das Kultusministerium prüfe, ob auch in B-W die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wird. Bereits erfolgte Löschungen im Vereinsregister seien nach Auffassung des Kultusministeriums rechtswidrig.
    Ich werde also endgültig meinem Verein mitteilen, dass ich nicht lösche.

    Hallo,
    ich frage mich grade, ob ich - wenn ich eine Anmeldung einer Vorstandsänderung habe- die Vorlage des Protokolls per Zwangsgeld erzwingen kann.

    Oder ist vielleicht eine Zwischenverfügung der richtige Weg ?
    Vielen Dank schon mal.

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem: Ein Kind lebt in einer Wohngruppe, elterliche Sorge haben beide Eltern gemeinsam. Jetzt will das Kind mit der Wohngruppe ins Ausland fahren und man bemerkt, dass der Kinderreisepass abgelaufen ist.
    Der Vater hat den Antrag für die Verlängerung des Passes unterschrieben, die Mutter weigert sich.
    Jetzt beantragt das Jugendamt die Einwilligung der Mutter zur Beantragung des Passes nach § 1666 BGB zu ersetzen.
    Geht das ? § 1666 betrifft doch eigentlich nur Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - und eine Gefährdung sehe ich hier nicht. :confused:

    Hallo,
    meine Frage:
    ich habe einen Verein, bei dem als Vorstand der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer eingetragen sind. Vertetungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende, jeweils allein.
    Jetzt wurde ein neuer Kassier und ein neuer Schriftführer gewählt.
    Wenn ich richtig informiert bin, kann ich doch nur Vorstandsmitglieder eintragen, die den Verein auch vertreten dürfen. In der Satzung ist keine Unterscheidung in erweiterten Vorstand oder auch nur Vorstand nach § 26 BGB gemacht. Dort steht nur, dass der Vorstand aus 1. und 2. Vors., Kassier unf SF besteht und dass 1.und 2. Vors. vertreten dürfen.
    Trag ich jetzt den neuen Kassier und SF ein oder trag ich nur ein, dass die alten aus dem Vorstand ausgeschieden sind ? Muss ich auf eine Änderung der Satzung des Vereins hinwirken ?
    Vielen Dank schon im voraus.

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass das Justizministerium Baden-Württemberg einen Vorschlag zur Reform des Kostenfestsetzungsverfahrens erarbeitet hat.

    Danach soll die Zulässigkeit eines Kostenfestsetzungsantrags von einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung abhängig gemacht werden und eine Gebühr (als Vorschuss) in Höhe von 50,00 € für das Kostenfestsetzungsverfahren erhoben werden.

    Dadurch wird ein Rückgang der Kostenfestsetzungsverfahren erwartet.

    Was haltet ihr davon ??:gruebel: