Hallo !
Ich bin noch nicht so lange im Betreuungsgericht und würde gern mal eure Meinung dazu hören:
eine Betreute (19 Jahre, schwerbehindert, im Rollstuhl) hat zusammen mit Mutter und Schwester nach dem Tod des Vaters das Elternhaus geerbt, in dem sie wohnt. (1/4 Erbanteil). Verbindlichkeiten sind vorhanden
Nun möchten Mutter und Schwester das 1/4 der Betreuten übernehmen incl. Verbindlichkeiten und der Betreuten ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit einräumen.
(Die Schwester will wieder zuhause einziehen, der Mutter mit der Pflege der Betreuten helfen und daher renovieren. Es wird aber auch einiges im Haus behindertengerecht für die Betreute umgebaut).
Kann ich denn nun das Wohnungsrecht gem.§ 24 II KostO als Gegenleistung rechnen ? Dann läge ich weit über ihrem 1/4 Anteil - und da sind ja auch noch die übernommenen Verbindlichkeiten.
Da gibt es ja noch den § 24 III KostO, der mich derzeit irritiert - Vergünstigung für nahe Verwandte. ?
Einen Vertrag habe ich noch nicht vorliegen. Die Beteiligten sind schon im Vorfeld an mich herangetreten. Alles in allem ist Aktion m.M.nach von Vorteil für die Betreute.
Oder wie seht ihr das ? Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.