Guten Morgen, ich habe folgenden Problemfall auf dem Tisch und hoffe auf eure Mithilfe:
Der ursprüngliche Alleineigentümer A hat zu Lebzeiten sein Grundstück auf seine Tochter übertragen und die Grundbucheintragung ist bereits erfolgt. Nun ist A verstorben und über sein Vermögen wurde das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet. Der Nachlassinsolvenzverwalter B hat jetzt ein Urteil erwirkt, in dem die Tochter verurteilt wird, das Grundstück an den Kläger (= B als Insolvenzverwalter über das Vermögen des A) zurück zu übertragen. Das rechtskräftige Urteil und die Auflassungserklärung des B liegen mir vor. Die Auflassung lautet wie folgt: "B in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter und "die Tochter" sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Grundstück auf B in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter über das Vermögen des A übergehen soll." Die Umschreibungsbewilligung und die UB sind ebenfalls vorhanden. Wen muss ich denn jetzt als Eigentümer in das Grundbuch buchen? Den Verstorbenen kann ich ja nicht mehr eintragen. Muss ich jetzt den Insolvenzverwalter persönlich als Eigentümer eintragen? Bei einer Zwangshypothek wäre das ja als Gläubiger möglich. Ich bin etwas ratlos. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Vielen Dank schon mal!