Beiträge von Task-Force-Rpfl

    Noch hab ich keine feste Meinung :) Welche Alternative gäbe es aber sonst, wenn weder PKH noch Beiordnung im Zuge der Stundung gibt.

    Ich spiele auch mit dem Gedanken die Stundung auf die WVP auszudehnen und dort beizuordnen, da ja über die weitere Stundung nach Aufhebung faktisch nicht entschieden wurde. Vorteil wäre die Kosten bekommt die Staatskasse wieder rein.
    Fraglich nur ob das möglich ist

    Passt in meinen Fall m.E. nicht, da der Schuldner gegen meinen Beschluss vorgehen möchte. Da kann man schlecht mit Fürsorgepflicht argumentieren.

    Zudem passt die Entscheidung auch sonst nicht. Da geht es um das Antragsverfahren nicht um eine Beschwerde in der WVP gegen einen § 850c IV Beschluss. Im Übrigen wird ja gerade im letzten Absatz explizit genannt, dass PKH im Beschwerdeverfahren nicht ausgeschlossen ist.

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Der Schuldner wurde im eröffneten Verfahren Stundung gewährt. Nun war dort genügend Masse vorhanden und für die WVP wurde daher keine Stundung gewährt.

    Jetzt legt der Schuldnervertreter (in der WVP) gegen meinen §850c IV ZPO Beschluss sof. Beschwerde ein und wünscht PKH Bewilligung nebst Beiordnung.

    Sofern ich zu einer Notwendigkeit kommen sollte, wäre eine Beiordnung nur im Zuge der PKH und nicht gemäß § 4a II InsO (mangels Stundung) möglich oder sehe ich das falsch?

    Danke für die Antworten.

    Ich buddle mal so rein interessehalber noch mal aus (ich hänge ja immer noch einer im RVG fehlenden Gebühr nach):

    Hat sich im Verfahren über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gegenüber "früher" irgendwas verändert? Gibt es da jetzt mehr Auseinandersetzungen darüber, ob Versagensgründe im Wege stehen? Werden öfter Anwälte eingeschaltet?

    Versagensgründe wurden ja früher eher nur im Rahmen der Kostenstundung vorweg durch das Gericht gecheckt. Jetzt ist es ja etwas anders. Ist das im täglichen Geschäft zu spüren?

    Korz und knapp: Nein :)

    X ist ungleich Y. Zwei verschiedene Subjekte.

    Die alleinige Kommanditisten war glaub ich die verstorbene Mutter des S. Weiß aber nicht, ob S sie beerbt hat.

    Die Frage der Vertretungsbefugnis hab ich mich auch schon gefragt. Der IV der X meint das wäre S als Liquidator, also IV von S. Halte ich aber für gewagt.

    Guten EM Italiensieg Morgen :D

    Folgender Fall:

    Firma X GmbH & Co.KG. hat ein Grundstück (Grundstück aus der Masse freigegeben). Diese ist seit 12 Jahren insolvent (Verfahren läuft auch bei mir). Diese ist vertreten durch Firma Y die ebenfalls insolvent ist bzw, dort wurde vor vielen Jahren der EÖ Antrag mangels Masse abgewiesen.

    So diese wiederum ist durch mein Schuldner (S) vertreten als Liquidator.

    Gegen S wurde das Insovenzvefahren eröffnet (auf Antrag des IV aus dem Verfahren der Firma X).

    Das zur Vorgeschichte.

    Nun möchte der IV der Firma X, dass der IV des S das Grundstück der Firma X verwertet (Als Vertreter des S).

    Ich frage mich was das für ein Sinn hat, da ja Eigentümer dir Fa. X ist und das Grundstück in die Masse des S gar nicht fällt, oder?

    Der IV des S würde auch gerne sein Amt niederlegen, weil das Grundstück eine ungesicherte Baustelle ist und er Angst hat das er haftet, wenn dort irgendwas passiert (z.B. Unfall von spielende Kinder etc).
    Das Grundstück ist nämlich mangels Masse unversichert.

    Wäre es kein Massebstandteil des S könnte der IV das Verfahren gegen S gleich zu machen.

    Wer weiß. Ich tippe mal auf Fremdantrag ohne nachgeschobenen Eigenantrag. Und die Vermögenslage ist dunkel, man erhofft sich aber durch die Eröffnung eine Erleuchtung.

    Das nur als Vergeltungsschlag für vorhergehenden Ärger durchzuführen, wäre ziemlich albern. Gibt es solche Leute?

    Da tippst du richtig. Einen Vergeltungsschlag ist es denke ich auch nicht.

    Das Verfahren der Firma ist Masse arm, daher kann der Vorschuss nicht hieraus gezahlt werden. Hatte auch bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Termins, allerdings sind die Grenzen eine GV zu verhindern sehr eng geknüpft und meist nur aus formalen Gründen möglich. Der Schuldner wird nicht kommen, hat er schon gesagt.
    Ist ein ziemlich haariges Verfahren was seit 2003 läuft. Mit viel Schaden (Baufirma) und Existenzzerstörungen, daher brisant. Das IV Verfahren gegen den Y macht in meinen Augen kein Sinn, aber naja..... Einzelvollstreckungsmaßen sind bereits gescheitert

    Hallo,

    in 2 Wochen erfolgt eine außerordentliche Gläubigerversammlung in einem IN Verfahren (Firma X).
    TAO ist das die Gläubiger einen Kostenvorschuss leisten, damit das Verfahren gegen den Vertreter (Person Y) der Firma X eröffnet werden kann.

    Hierbei soll auch das Gutachten aus dem Verfahren des Y verlesen werden.

    Hiergegen legt der Y nun schriftlich "Einspruch" gegen das Verlesen ein wegen Datenschutz.

    M.E. gibt es mangels Entscheidung dagegen kein Rechtsmittel. Zumal das Verlesen durch den IV erfolgen soll, also keine Entscheidung des Gericht vorliegt.

    Nun weiß ich nicht wie ich das behandeln soll.


    Vorschläge?

    In meinem Verfahren wurde die Bescheinigung von einer geeigneten Stelle erstellt, da von einem IK Verfahren ausgegangen wurde. Es wurde dann aber doch ein IN Verfahren. IV hat dann die 1000 EUR angesetzt ich habe es abgesetzt mit der Begründung, dass Unterlagen von einer geeigneten Person eingereicht wurde.

    Leider hat mich mein LG vor kurzem aufgehoben. Es ist darauf abzustellen, ob es ein IN oder IK Verfahren ist. Da als Überschrift im 13 InsVV steht "in Verbraucherinsolvenzverfahren"

    Also durch das rechtskräftige Urteil hast du nun ein Einziehungsrecht, was du durch den Arrest nicht hattest (daher konnte damals nur ein Pfändungsbeschluss gemacht werden). Nun nochmal zu pfänden würde eine neue Verstrickung auslösen, die nicht erforderlich (möglicherweise sogar falsch) ist! Aufgrund des Urteils kann nun ein Überweisungsbeschluss an die Bank gesandt werden.

    Dem VU erstmal die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung geben ist in der Theorie gut, praktisch kann er ja aber nicht zahlen, weil die Konten ja dicht sind ;) Da du aber die Sparbücher nicht auch im Rahmen des Arrestverfahrens sichergestellt hast, ist eine Rechnungsstellung mit der Androhung der Sparbuch-Verwertung sicher nicht verkehrt. Im Falle der Nicht-Zahlung müsste dann der Gerichtsvollzieher mit der Wegnahme beauftragt werden. Das Sparbuch ist ja längst gepfändet :)

    Das der VU nicht zahlen kann wird man noch sehen, da es sich ja hier um einen Jugendlichen handelt, stehen evtl. solvente Eltern dahinter. Dieser kommt auch nicht aus einer "Verbrecher" Familie, sondern ist ein kleiner Hacker, der sich im Hackerunderground einen Namen machen wollte.
    Hätte jetzt auch nur einen Überweisungsbeschluss gemacht, da ja durch den Arrest bereits eine Pfändung vorhanden ist.
    Hoffe aber erst mal, dass die Eltern zahlen.

    Hallo, ich hab zum ersten Mal nach über 5 Jahren Tätigkeit in der Jugendstrafvollstreckung des Verfall des Wertersatzes kombiniert mit einem dinglichen Arrest von Sparbüchern. Im vorliegenden Fall wurde im Ermittlungsverfahren bei 2 Banken Sparbücher mit dinglichen Arrest gepfändet (einmal 1420,92 € und 1301,63 €). Nun wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von ca. 6900 € angeordnet. Was nun? Wären nur die 6900 EUR zu vollstrecken, dann würde ich es ja den VU zu Soll stellen und bei nicht Zahlung Vollstreckung. Aber wie bekomme ich jetzt das Geld von den Sparbücher zu uns?

    Du kannst jetzt (wenn du zuständig bist) einen Pfändungsbeschluss erlassen und die beiden Guthaben einziehen. Wohin das Geld soll, vorher einfach mit dem Haushaltsbeauftragen klären. Eventuel auch klären, ob das Sparbuch (das du in die Hand nehmen kannst) auch gepfändet wurde oder wie die Auszahlung sonst erfolgen kann. (Bei Erwachsenen wird der Pfändungsbeschluss durch die StA erlassen)

    Er wurde nach Jugendrecht verurteilt, ist aber inzwischen 21 Jahre alt. Das Sparbuch ist nicht in meinem Besitz. Dann müsste ich ja quasi bei dem VU das Sparbuch auch noch durch den Gerichtsvollzieher wegnehmen lassen...... Muss ich eigentlich für den Pfändungsbeschluss die amtlichen Formulare für einen Pfüb nehmen?

    Ich würde einen Pfändungsbeschluss erlassen und diser ist Titel für die Herausgabe der Sparbücher.
    Eventuell vorher mal dem VU reden, ob er die freiwillig rausrückt.

    Viel Spaß ;)

    Ich frag den VU erstmal, ob er die Summe vlt so zahlen kann (oder die Eltern) dann würde ích den Arrest der Sparbücher aufheben :D

    Er wurde nach Jugendrecht verurteilt, ist aber inzwischen 21 Jahre alt.
    Das Sparbuch ist nicht in meinem Besitz. Dann müsste ich ja quasi bei dem VU das Sparbuch auch noch durch den Gerichtsvollzieher wegnehmen lassen......

    Muss ich eigentlich für den Pfändungsbeschluss die amtlichen Formulare für einen Pfüb nehmen?

    Hallo,

    ich hab zum ersten Mal nach über 5 Jahren Tätigkeit in der Jugendstrafvollstreckung des Verfall des Wertersatzes kombiniert mit einem dinglichen Arrest von Sparbüchern.

    Im vorliegenden Fall wurde im Ermittlungsverfahren bei 2 Banken Sparbücher mit dinglichen Arrest gepfändet (einmal 1420,92 € und 1301,63 €). Nun wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von ca. 6900 € angeordnet.

    Was nun? Wären nur die 6900 EUR zu vollstrecken, dann würde ich es ja den VU zu Soll stellen und bei nicht Zahlung Vollstreckung. Aber wie bekomme ich jetzt das Geld von den Sparbücher zu uns?