Und ich würde jedem (Fremd-)Geschäftsführer raten, sein Amt niederzulegen, wenn er dafür nicht mehr bezahlt wird.
Aber bitte das Amt erst mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister niederlegen, sonst kommt er wegen fehlender Anmeldeberechtigung nicht mehr aus dem Handelsregister raus.