Beiträge von Yona

    Folgendes Problem sorgt für Diskussionen mit den Nachlassgeschäftsstellen: es geht eine Sterbefallmitteilung vom Standesamt ein. Diese wird, da es sonst keinen Vorgang gibt, als AR-Sache eingetragen. Sodann kommt eine Gläubigeranfrage. Diese wird zusammen mit der Sterbefallmitteilung dem Rechtspfleger vorgelegt. Die Rechtspfleger sind der Meinung, dass beides jetzt als VIer Sache einzutragen ist, da die Gläubigeranfrage geprüft und entschieden wird, ob der Name des Auskunftgebers mitgeteilt wird. Die Geschäftsstellen bestehen darauf, dass es eine AR-Sache bleibt.

    Wie wird dies in anderen Gerichten gehandhabt? Wenn es tatsächlich eine AR-Sache bleibt, müssten dann nicht für die Auskunft weiterhin die Geschäftsstellen zuständig sein?

    Hatte gestern meinen ersten Tag im Grundbuch :)

    Eingetragen ist eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek zugunsten von G (Kläger).

    Von E (Eigentümer/Beklagter) wird mit dem Antrag auf Löschung ein gerichtlicher Vergleich vorlegt, der lautet:

    "Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 10.000 € zu zahlen. Die Zahlung erfolgt Zug um Zug gegen Löschung der im Grundbuch von Musterhausen Blatt 123 zugunsten des Klägers eingetragenen Vormerkung über 20.000 €. Der Kläger erklärt sein Einverständnis mit der Löschung."

    Der Vergleich liegt in Ausfertigung vor.

    Ist in dem Satz "Der Kläger erklärt sein Einverständnis mit der Löschung." eine grundbuchrechtliche Bewilligung zu sehen? Selbst wenn ja, muss doch auf jeden Fall die Zahlung der 10.000 € nachgewiesen werden!?

    Es handelt sich um einen schriftlichen Vergleich nach § 278 VI ZPO. Nach Demharter, 28. Auflage, Rdnr. 29 zu § 29 genügt auch ein solcher gerichtlich festgestellter Vergleich grundsätzlich der Form des § 29 GBO.

    Eine Mutter hat den Antrag gestellt, dass sie anstelle ihres Mannes als Kindergeldberechtigte bestimmt wird. Sie hatte zwar der Auszahlung an ihn zugestimmt, war aber nach ihren Aussagen hierzu gezwungen worden. Angeblich verwendet er dass Kindergeld nur für sich, sie selbst muss für sich und ihre Kinder bei Freunden um Essen betteln. Er hat zu ihrem Antrag erklärt, dass er sämtliche Kosten trägt, die anfallen (Kleidung, Miete, Essen,...). Sie würde das Geld an ihre Familie nach Afrika schicken.

    Der Vater verdient ca. 1700,- Euro netto, die Mutter arbeitet jetzt nicht mehr, da sie wieder schwanger ist (mit dem 6. Kind). Er zahlt ihr Taschengeld in Höhe von mal 100,-, mal 200,- Euro.

    Im Gegensatz zu allen Fällen, die ich bisher gesehen habe, lebt dieses Paar nicht getrennt, eine Trennung ist auch offensichtlich nicht beabsichtigt. Sämtliche Entscheidungen, die ich gefunden habe, beziehen sich aber auf getrennte Eltern. Ich wollte zunächst ihren Antrag zurückweisen, da er der Hauptverdiener ist. Andererseits arbeitet er den ganzen Tag, so dass sie in erster Linie diejenige ist, die die Kinder versorgt und erzieht.

    Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mich mit Ideen versorgen?