Und was willst Du jetzt machen? Trotzdem weiter die vermögenden-Sätze festsetzen ohne rechtliche Grundlage?
Natürlich nicht, aber meiner Meinung nach sollte die Problematik zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Die Erhöhung des Schonbetrags soll den Betroffenen begünstigen. Die Folge, dass die Betreuervergütungen sich dadurch drastisch reduzieren, wurde vermutlich übersehen und kann zumindest in Verfahren, die vor dem 01.01.2023 bereits laufend waren, nicht richtig sein.
Und zur Frage, wie es bei der Erhöhung von 2.600 € auf 5.000 € war: Da die Erhöung geringer war, waren wohl rein rechnerisch nur knapp halb so viel Verfahren betroffen. Außerdem bedeutet die Reform zum 01.01. auch noch Mehrarbeit für die Betreuer, zusätzlich zu geringerem Einkommen.