Ich würde die Akte zum Lw-Gericht schicken mit der Bitte um Feststellung, ob das Grundstück xy zu dem Hof gemäß Höfeordnung in Blatt 1234 gehört.
Das Lw-Gericht stellt fest, dass das Grundstück Hofbestandteil ist.
Grundstück auf das Blatt der Hofstelle gebucht, Fall erledigt!
Beiträge von Petrosilius Zwackelmann
-
-
Perfekt, das reicht mir!
Dann werd ich das am Dienstag mal eintragen.
Hartelijk bedankt -
Keiner eine Idee?
Aber ich: Ich leg die Sache dem Richter vor! -
Nochmal zum niederländischen Güterrecht: Niederländer, bisher unverheiratet, ist als Alleineigentümer eingetragen.
Am 21.08.2015 hat er in den Niederlanden eine Niederländerin geheiratet.
Der Notar reicht mir eine Heiratsurkunde ein mit dem Antrag, die Eheleute in Gügemeinschaft niederländischen Rechts einzutragen.
Ich war eigentlich der Meinung, nur das gemeinschaftliche Vermögen vor der Ehe und das während der Ehe erworbene Vermögen gehörte zum Gesamtgut!
Bin ich da auf dem Holzweg??? -
Ich hätte das Lw-Gericht beteiligt!
Das würde ich jetzt nachholen.
Das Lw-Gericht prüft die Höfeeigenschaft und schickt ein Ersuchen.§ 2 HöfeVfo - Eintragungsgrundsatz
(1) Eine Besitzung, die nach den höferechtlichen Vorschriften Hof ist oder auf Grund einer Erklärung des Eigentümers Hof werden kann, wird auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts im Grundbuch als Hof eingetragen. -
-
-
Den TV Vermerk werde ich berichtigen (m.E. § 22 GBO) , so dass er nur noch an der Hälfte lastet.
Was mache ich, wenn ich keinen Nacherbenerbschein vorgelgegt bekomme?Das ist natürlich unschön!
Die wichtigste Frage im Grundbuch: Was kann passieren?
Der Nacherbfall ist eingetreten, die Nacherben stehen im Nacherbenvermerk, die Schlusserbfolge ist nachgewiesen.
Was soll passieren?
Praktikerlösung: Lösch den Nacherbenvermerk und mach die Akte zu. -
Wenn die Berechtigten in allen 74 Rechten identisch sind und im selben Gemeinschaftsverhältnis stehen, wäre mir Antrag und Bewilligung unter Bezug auf alle Rechte ausreichend. Gibt es bei den 74 Rechten nur eine Abweichung bezüglich der Berechtigten, würde ich bei der Bewilligung auf genauer Bezeichnung der Rechte bestehen.
Nee, gibt es nicht!
Ich werde die Rechte dann mal löschen!
Danke für Eure Meinungen! -
In Abteilung II sind eine Vielzahl von Rechten für die Berechtigten eingetragen (74 Stück!)
Die bewilligen jetzt die "Löschung sämtlicher Rechte in Abteilung II".
Bedenken? -
Kläger A verklagt Beklagte X und Y.
Klage wird abgewiesen, Kläger A hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die jeweiligen Rae der Beklagten stellen jeweils isoliert einen Kostenfestsetzungsantrag.
Der Kläger hat es in diesem Fall hinzunehmen, dass beide Beklagten sich individuell haben vertreten lassen und nicht einheitlich einen RA beauftragt haben. Die Kosten für "zwei Rechtsanwälte" sind daher voll erstattungsfähig.Ich hole den Fall noch mal vor:
Gleicher Sachverhalt, jedoch beauftragen die Beklagten unterschiedliche Anwälte aus derselben Kanzlei.
Kläger ist natürlich stinkig und behauptet, das sei ein Anwalt.
Nicht wirklich, oder doch? -
Die Namen sind natürlich von Karl May, aber hier ziemlich ähnlich!
Ich will ja auch kein Fass aufmachen, aber Namensänderung gut und schön,
aber Änderung des Geburtsdatums? -
Ich hol das Thema mit einen Spezialfällchen vor:
Als Eigentümer ist eingetragen:
Barud el Amasat, geb. am 23.02.1976Jetzt beantragt Hadschi Halef Omar, geb. am 30.03.1980
die Namensberichtigung, er habe seinen Namen geändert!Beigefügt ist eine "Behördenauskunft", dass Hadschi Halef Omar, geb. am 30.03.1980 früher Barud el Amasat - ohne Geburtsdatum - hieß
und eine Berichtigungsbewilligung von Halef (???)Reicht natürlich nicht, aber wie kann der Mann die Identität nachweisen?
-
Das Internet ist illegal!Nur wenn du es herunterlädst: http://www.reset.ch/
Sonst solltest du es vielleicht beenden: http://www.onlinewahn.de/ende.htmWenn ich ein Bild ansehe, speichert es mein PC im tmp Ordner!
-
Korrigier mich, aber eine Urheberrechtsverletzung liegt doch lediglich darin anderen das Werk (Buch, Lied, Video etc.) zur Verfügung zu stellen. Dies ist doch aber beim Streamen selbst dann nicht der Fall, wenn irgendwas davon im Zwischenspeicher landet.
Das Urheberrecht umfasst auch das Vervielfältigungsrecht, und zwar nach § 16 UrhG "gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl".
Ich wusste es!
Das Internet ist illegal!
-
Halte ich für eine bedingte Auflassung. Zahlungsnachweis (in welcher Form auch immer) rettet hier nichts.
Da gibts keine 2 Meinungen!
-
Das habe ich in der Inso auch mal ne Zeitlang gemacht: Jeden Tag eine Schlussrechnung, immer gleich früh als Erstes. Was ich bis 9.00 Uhr nicht geschafft habe, klappte meistens den ganzen Tag nicht mehr (ab dann sind alle Kollegen da, die Anrufe gehen los, Termine usw.).
Yes, mach ich auch so:
Nach dem Urlaub, wenn das Schweine-Fach voll ist:
Jeden Tag eine Gurke und ruckzuck ist alles weg!Ansonsten: Freitag ist Schweinefach und Montag gehts bei Null wieder los!
-
-
Doppelseitig gedruckt oder Ecke umgeknickt und gesiegelt hätte mir gereicht! Nur getackert find ich (zu) dürftig...
-
Ich hol das Thema mal vor:
Unvermessene Teilfläche ist aufgelassen.Jetzt beantragt der Notar Umschreibung mit Identitätsfeststellung
der veräußerten Teilfläche in notarieller Eigenurkunde,
Dienststempel und Unterschrift auf Seite 2, beide Seiten getackert.Schnur und Siegel, oder?
Oder ist das zu formalistisch?