Beiträge von Mabea

    Ich habe einen Antrag nach § 850f Abs. 2 ZPO. Bei der Festsetzung des unpfändbaren Betrages soll die Ehefrau nicht berücksichtigt werden. Angaben zu einem Einkommen der Ehefrau kann der Gläubiger nicht machen. Der Schuldner wäre selbst schuld, da er zum Termin zur Abgabe der VAK nicht erschien. Soll ich dem Antrag stattgeben und den Schildner ggf. auf das Erinnerungsverfahrn verweisen oder aber die Ehefrau berücksichtigen, da der Gläubiger keine. Angaben macht. Er hätte auch das Haftverfahren durchziehen können. Die Kinder will der Gläubiger nach längerem mit Mindestunterhalt berücksichtigen

    Ich habe einen Beschluss in Luxemburg mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Auf dem Rückschein befindet sich keine Unterschrift nur ein kleiner Stempel des Zustellungsadressaten (des größten Onlinehändlers weltweit). Ein erneuter Zustellungsversuch führte zu dem gleichem Ergebnis. Kann dieser Stempel als Zustellungsnachweis akzeptiert werden?

    Ich habe einen Antrag auf Erlass eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eines Rechtsanwaltes aus einem besonderen Anwaltspostfach gesendet wurde. Er hat wurde weder qualifiziert signiert noch ist der mit einer einfachen Signatur versehen Das entsprechende Feld im Antrag bei Unterschrift ist leer. Der Titel wird auf dem Postweg eingereicht. Das Begleitschreiben ist unterschrieben. M.E. liegt kein ordnungsgemäßer Antrag nach § 130a ZPO vor. Kann die Nachreichung des Titels mit Begleitschreiben und Unterschrift dies heilen?

    Das Landgericht Gießen hat mit Beschluss vom 12.5.2021 Az.: 7 T 130/21 die Pfändbarkeit der Corona Sonderzahlung durch den Arbeitgeber bejaht. Die Voraussetzungen des § 765a ZPO lägen im vorliegenden Fall nicht vor. Die Corona Sonderzahlung des Arbeitgebers wird als Lohnbestandteil angesehen, da unterschiedslos alle Arbeitnehmer des Drittschuldners die Prämie erhielten.

    In einem Urteil sind 1 % Säumniszuschlag tituliert. Aus dem Urteil ergibt sich nicht, dass diese monatlich zu zahlen sind. Ich habe um Titelberichtigung gebeten. Diese wurde abgelehnt, da lediglich Säumniszuschläge ohne den Zusatz monatlich beantragt waren und das Gericht an die Anträge der Parteien gebunden sei. Für das Gericht bestände kein Anlass von einer unabsichtlichen oder unvollständigen Antragstellung auszugehen, da neben Hauptforderung auch Kosten, Zinsen, Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßahmen Gegenstand der Korrespondenz waren. Der Gläubiger besteht auf 1 % Säumniszuschläge je angefangenen Monat. Im Wort Säumniszuschlag sei das Wort monatlich inzident. Aus der Ausfertigung des Urteils, die keinen Tatbestand oder Gründe beinhaltet, kann nicht erkannt werden, dass die Forderung dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegt.

    § 29 RpflG regelt die Zuständigkeit nur für die Ausführung ausländischer Zustellungsanträge durch den Rechtspfleger. § 29 RpflG enthält keine Zuständigkeit für die Ausführung der Zustellung im Ausland.
    Die Zustellung im Ausland erfolgt bei Zustellung im Amtsbetrieb auf Veranlassung des Vorsitzenden (s. Zöller, ZPO § 183 Rdnr. 55). Der Richter entscheidet, wie die Zustellung auszuführen ist. Er hat auch das Zustellungsersuchen zu unterschreiben (bei uns werden den Richtern die Zustellungsersuchen vorbereitet, nachdem sie mitgeteilt haben, wie die Zustellung bewirkt werden soll).

    Bei uns hat jetzt eine Zahlungsvermittlungsgesellschaft P..P... nicht mehr nur ihren Sitz in Luxemburg sondern auch eine neue Firma in einem asiatischen Stadtstadt. Sie wird regelmäßig von einem deutschen Inkassounternehmen bei der Beantragung von PfÜbs vertreten. Gem. § 79 Abs. 2Nr. 4 ZPO ist diese nicht mehr vertretungsberechtigt, wenn ich ein streitiges Verfahren habe (Schutzanträge nach § 850k ZPO oder nach § 765a ZPO). Da ich zudem bei Schutzanträgen nach § 765a ZPO noch die Rechtskraft des Beschlusses benötige, wollte ich wissen, wie Ihr mit diesen Verfahren umgeht. Macht Ihr eine förmliche Auslandszustellung bei der Anhörung zum Antrag (mit Beschluss nach § 184 ZPO), damit der endgültige Beschluss mit Aufgabe zur Post zugestellt werden kann? Unsere Schuldner verzweifeln schon jetzt bei den Zeiten (ohne Auslandszustellung)

    Ich fordere immer die Grundakten - auch die alten geschlossenen Akten an. Ggf. lass ich sie auch vom Staatsarchiv anfordern. Dies gelang bisher immer innerhalb eines Monats. Ich nehme in das Aufgebot nicht nur die jetzige Grundbuchbezeichnung auf sondern auch, wie (unter welcher lfd. Nr.) das Recht in den alten Grundbüchern eingetragen war. Der Brief wurde evtl. niemals ergänzt. Aus den alten Grundakten habe ich auch schon herausgefunden, dass ein Brief nie verschickt wurde und somit nicht verloren gegangen sein konnte. Oder ich habe festgestellt, dass früher ein Buchrecht eingetragen war (handschriftlich alte deutsche Schrift) und bei der Umschreibung wurde aus dem Buch- ein Briefrecht - ohne, dass natürlich jemals ein Brief gebildet wurde. Aus der Grundakte war auch mal ersichtlich, dass das Recht außerhalb des Grundbuchs abgetreten wurde. Die Abtretung sollte nicht eingetragen werden. Dem Insolvenzverwalter des Eigentümers war natürlich nichts bekannt von dieser Abtretung. Soweit die Abschriften der Briefe die Nummern enthalten, nehme ich diese auch in das Aufgebot auf.

    Ich soll in einer FH-Sache den Beschluss zustellen. Die zuständige Rechtspflegerin hat bei dem Beistand nachgefragt, ob der Kindsvater der deutschen Sprache mächtig sei. Nach Rücksprache mit der Kindsmutter teilte der Beistand mit, dass der Antragsgegner der deutschen Sprache mächtig sei. Ich habe aber Bedenken, etwas mit der Post zuzustellen, dem kein einziges englischsprachiges Belehrungsschreiben beigefügt ist, dass die Annahme verweigert werden könnte, wenn der Kindsvater die deutsche Sprache nicht kann. Ich schicke jetzt etwas mit intern.EgR raus, bekomme den Beleg zurück und damit gilt es als zugestellt, obwohl der Antragsgegner gar nicht weiß, um was es geht und wie er sich dagegen wehren kann.

    Hallo,
    ich soll in einer Unterhaltssache eine Zustellung nach Nigeria veranlassen. Nach dem deutsch-britischen Abkommen, das für Nigeria gilt, sind Postzustellungen nach Art. 6 möglich, da Nigeria dies zulässt. Mir werden die Unterlagen ohne Übersetzung vorgelegt, da der Zustellungsadressat angeblich deutsch könnte. Da hier im Gegensatz zu Zustellungen im EU-Bereich keine Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht wegen fehlender Übersetzung erfolgen, habe ich Bedenken, diese Zustellung ohne Übersetzungen zuzulassen.
    Danke

    Bzgl. eines amerikanischen Beklagten, der Armeeangehörige ist, ist als zustellungsfähige Anschrift nur eine Anschrift vor bzgl. Headquarter und die Base bekannt. Kann an diese Anschrift zugestellt werden? Wenn ja nach den Vorschriften des Haager Zustellungsabkommens (mit den vorgeschriebenen Formularen und über Process Forwarding International) oder auch direkt formlos an das Headquarter?

    Das Landgericht Gießen hatte mit einer weiteren Entscheidung vom 2.8.2013 Az.: 7 T 256/13 den Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses wegen der landwirtschaftlichen Prämien zurückgewiesen. Es hatte die Rechtsbeschwerde zugelassen. Diese wurde von der Gläubigerin eingelegt, aber vor einer Entscheidung des BGH wieder zurückgenommen.

    Mit der rechtskräftigen Scheidung ist die Prozessstandschaft der Mutter beendet. Gläubiger der Unterhaltsansprüche sind nunmehr die Kinder. Die Klausel lautet aber auf die Mutter. Daher ist Klausel nunmehr auf die Kinder als Gläubiger der Unterhaltsansprüche umzuschreiben und die Kinder müssen ihre Unterhaltsansprüche im eigenen Namen vollstrecken (vertr.d.d.Mutter).
    Ich musste schon einmal einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund einer Erinnerung des Vaters aufheben. Er trug in dem Erinnerungsverfahren vor, dass die Mutter seit der rechtskräftigen Ehescheidung nicht mehr Gläubigerin sei.