Beiträge von pager

    Hallo,
    ich bin relativ neu in der Hinterlegungsabteilung und habe nun folgendes auf dem Tisch:
    Der Ersteher beantragt die Hinterlegung des noch ausstehenden Meistgebots (Bietersicherheit wurde als Teilzahlung auf das Meistgebot hinterlegt) obwohl der Verteilungstermin schon vor 3 Wochen stattgefunden hat.
    Die hinterlegte Bietersicherheit wurde aufgrund des Auszahlungsersuchens durch das ZV-Gericht mittlerweile ausbezahlt, die Hinterlegung ist erledigt.

    Was mache ich denn jetzt mit dem Antrag? Weise ich den Antrag zurück, da der Hinterlegungsgrund fehlt? Oder muss der Ersteher den Antrag abändern (Zahlung auf die ins Grundbuch einzutragende Zwangssicherungshypothek aufgrund Forderungsübertragung)? Oder bitte ich den Antragsteller um Antragsrücknahme?

    Kennt jemand hier diesen Fall und kann mir sagen, wie ich die Sache richtigerweise lösen kann?
    Vielen Dank schon mal!

    Hallo an alle,

    ich habe eine GmbH & Co KG, Kommanditistin ist eine private Stiftung des bürgerlichen Rechts.
    Für den Vollzug der Anmeldung hat mein Vorgänger einen Nachweis der Vertetungsbefugnis des für die Stiftung handelnden Vorstands angefordert. Aus früheren Anmeldungen ist ersichtlich, dass die Regierung von Oberbayern quasi eine Bestätigung erteilt hat, aus welcher hervorgeht, dass die handelnde Person als alleiniges Mitglied dem ersten Stiftungsvorstand auf unbestimmte Zeit angehört. Die letzte solche Bestätigung wurde 2014 erteilt und es wurde eine Bestätigung neueren Datums angefordert.

    Mittlerweile werden jedoch keine vergleichbaren Dokumente von der Stiftungsaufsicht mehr ausgestellt.
    Hat jemand eine Idee, wie mir die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden kann? Reicht hier eine notarielle Bestätigung?

    Hoffnungsvoll,
    Patrizia

    Diese Fundstelle habe ich auch gefunden, kann allerdings für meinen Anwendungsfall keine Mitwirkungspflicht rauslesen...
    Der Nacherbe muss doch erst beim Tod des Vorerben mitwirken (und zwar hier Erben des Vorerben und der Nacherbe). Meine Vorerbin lebt aber noch und überträgt den KG-Anteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge.:confused:

    Hallo, ich habe folgendes Problem: Ein eingetragener Kommanditist ist verstorben und wurde von seiner Tochter als Vorerbin beerbt. Erbschein liegt vor (mit Anordnung der Nacherbfolge). Nun meldet der Notar die Gesamtrechtsnachfolge an, gleich im Anschluss wird der Kommanditanteil jedoch weiter übertragen auf die XY-GmbH (im Wege der Sonderrechtsnachfolge), ohne dass der Nacherbe mitwirkt. Grundsätzlich würde ich behaupten, dass der Nacherbe dieser Übertragung zustimmen muss. Aber: ein Nacherbenvermerk ist ja nicht möglich. Also wenn der Notar das in 2 Schritten angemeldet hätte (vielleicht mit 4 Wochen Zeit dazwischen, damit mein Kurzzeitgedächtnis nicht beansprucht wird), dann wäre mir gar nicht aufgefallen, dass hier eigentlich der Nacherbe mitwirken müsste. Ich habe leider zu dieser Fallkonstellation nichts gefunden. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal, Patrizia

    Die Nachlassakte wird nicht am gleichen Gericht geführt. DieErbfolge ist eindeutig.
    Der Notar gibt an, es wäre untunlich wegen der hohen Kosten.

    Die Erbin möchte keine Kosten für den Erbschein ausgeben(Nachlasswert 80.000 EUR, KG-Anteil ca. 1500 EUR). Die Erbscheinsgebühr wäre438 EUR, entspricht ca. 1/3 des KG-Anteils.
    Ich bin jedoch der Meinung, dies ist der Erbin zuzumuten.

    Hallo, wir diskutieren momentan innerhalb der Abteilung, ob die Gesellschaft die Gesellschafterliste notariell einreichen muss oder auch in Papierform einreichen kann?!?
    Gibt es denn momentan eine Möglichkeit für Privatpersonen, etwas papierlos einzureichen (ohne den Notar zu beschäftigen)?

    Ich diskutiere nun seit längerem mit dem Notar, ob ich den Erbschein verlangen kann oder nicht.
    Ich habe mich nun auf den Standpunkt gestellt, ich verlange den Erbschein und mache eine Zwischenverfügung. Der Notar hat nun gemeint, die Alleinerbin des eingetragenen Kommanditisten wird aus Kostengründen den Erbschein nicht beantragen.
    Wie sieht die Konsequenz aus? Wenn der Notar Beschwerde einlegt geht die Sache ans OLG zur weiteren Entscheidung.
    Wenn nicht, welche Möglichkeiten bleiben mir? Die Anmeldung ist richtig, ich weiss, dass das Register unrichtig ist...

    Ich bin grundsätzlich eben auch der Meinung, dass ein Erbschein nötig ist. Mir leuchtet nicht ein, warum ich hier eine Ausnahme machen sollte. Mir ist eben nur nicht klar, wie weit ich "soweit tunlich" auslegen soll/muss?

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem und bisher nichts darüber im Forum gefunden:
    in einer GmbH & Co. KG wird ein Kommanditist von seiner Ehefrau im Wege der Gesamtrechtsnachfolge beerbt. Grundlage ist ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament der Eheleute. Erbschein wurde 2012 zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht beantragt.
    Nun ist der Ehefrau wohl eingefallen, dass es da noch diese KG-Anteil gibt. Der Notar hat den eigentlich nötigen Erbschein nun mit einer eV der Ehefrau umgangen mit der Bitte an das Registergericht, der Ehefrau den Antrag auf Erbschein rein zum Zwecke der Registerberichtigung zu erlassen.
    Hatte jemand so etwas schon mal?

    Danke schon mal!

    Hallo,
    ich habe jetzt schon einiges im Forum mit Bezug zur ehem. DDR gelesen, habe aber leider meine Problematik nicht gefunden...

    Meine Erblasserin ist als Miterbin an einem Grundstück der ehem. DDR eingetragen. Sie ist 1980 in der BRD verstorben. Nachlassverfahren wurde damals nicht durchgeführt, da kein Vermögen bekannt war.
    2012 wurde die einzige Tochter vom Grundbuchamt aufgefordert, einen Erbschein vorzulegen. Nun haben alle gesetzlichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen und ich habe den Fiskus festgesetzt und einen Erbschein erteilt...
    Die Problematik "verstorben 1980, Grundbesitz in der ehem. DDR, etc." habe ich ignoriert aus Unwissenheit (bin noch nicht so lange im Nachlassgericht), nun bekomme ich den Erbschein natürlich zurück mit dem Hinweis, den Erbschein zu berichtigen bzw. zu ergänzen.

    Blöde Frage: Ist dann überhaupt der Freistaat Bayern Erbe geworden?
    Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen!
    Danke schon mal

    Nun, mir fehlt Akte und Ersuchen.
    Wenn ich die Akte hätte, würde ich davon ausgehen, dass das zuständige Gericht auch will, dass ich den Erbscheinsantrag aufnehme.

    Da ich aus eigener Erfahrung weiss, dass viele Antragsteller gar nicht wissen, warum sie bei mir sind und ich erst im Termin aufkläre, was ein Erbschein ist und wofür sie ihn brauchen, weiß ich einfach gerne vorher Bescheid. Damit die Antragsteller dann auch alles dabei haben, was sie benötigen, bekommen sie von mir eine Ladung zum Termin und stehen nicht einfach plötzlich vor meiner Tür!
    Klar, man kann sicher sagen, dem Notar geht es nicht anders: nun, entsprechend sehen die ES-Anträge oft auch aus. Einmal hatte ich einen Notar-Antrag, obwohl ein halbes Jahr vorher die Beteiligten bereits bei mir waren und ein Erbschein längst erteilt war. Soviel dazu, dass die Beteiligten immer wissen, was sie tun.

    Und genau aus diesem Grund entnehme ich die Verwandschaftsverhältnisse etc. gerne aus der Nachlassakte, damit der ES-Antrag samt eV dann auch Hand und Fuß hat!

    Ich würde nie auf die Idee kommen, ein anderes Gericht zu bitten, einen Erbscheinsantrag aufzunehmen ohne Akte, Rechtshilfeersuchen, und Erbschaftsannahme. Liegt aber vielleicht daran, dass in Bayern Erbenermittlungspflicht besteht.

    Hallo!
    Folgendes Problem: Eine Miterbin kam heute mit Testament und Eröffnungsniederschrift in unsere Geschäftstelle und wollte einen Erbscheinantrag aufnehmen lassen.
    Das Nachlassverfahren wird in Düsseldorf durchgeführt, die Erbin wohnt in Bayern und wollte beim Wohnsitzgericht den Antrag stellen.
    Uns liegt kein Rechtshilfeersuchen aus Düsseldorf vor, Düsseldorf weigert sich auch, eine Akte zu schicken. Dies sei nicht erforderlich und der Sache nach auch nicht förderlich.
    Ohne Akte wird bei uns aber (ich finde zu Recht) kein Erbscheinsantrag mit eV aufgenommen. Kann mir jemand weiterhelfen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wir eine Rechtshilfeersuchen benötigen ?!?

    Vielen Dank schon mal!

    Es wurden vom Erblasser auch keine Anordnungen getroffen. Lediglich die Enkelin sollte TV und Vormund für die Urenkel sein, auf keinen Fall der Vater der Kinder!

    Das Grundbuchamt bezieht sich auf das HRP RdNr. 3473. Habe mir heute den Rpfl kopiert und die Entscheidung bzw. den konkreten Fall mal durchgelesen. Der passt aber leider nicht genau auf meinen. Und auch dort wird geschrieben, dass die Löschung des TV-Vermerks aufgrund Bew. durch den TV und Zustimmung der Erben möglich ist.

    Ich dachte auch eher daran, dass die Löschung des Vermerks durch den TV als sog. "Freigabe" des Nachlassgegenstandes "Grundstück" umgedeutet werden kann und dann mit der Genehmigung der Erben wirksam wird. Das Grundbuchamt ist ja nicht befugt, die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung des TV zu prüfen, enn alle Erben der Freigabe zugestimmt haben.

    Ich hätte da auch mal eine andere Frage: muss bei Beendigung der TV auch zwingend die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt sein? Ist also eine Aufgabe des TV nicht die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?

    Hallo,

    ich habe folgenden Fall, der vermutlich alltäglich ist:
    Es liegt ein handschriftliches Testament vor, die 3 Urenkel wurden zu Alleinerben eingesetzt, die Enkelin (=Mutter der Erben) wurde als Vormund und Testamentvollstrecker eingesetzt (die Urenkel waren zum Zeitpunkt des Erbfalls minderjährig).
    Es wurde ein Erbschein mit TV-Vermerk erteilt. Grundbuchberichtigung ist erfolgt.
    Nun wollen die Erben nach über 20 Jahren eine Grundschuld bestellen und der TV-Vermerk soll gelöscht werden, da der Großvater sicherlich nicht wollte, dass die TV auch jetzt noch, wenn die Erben schon über 30 bzw. 40 Jahre alt sind, wirken soll.
    Der TV hat den Vermerk notariell zur Löschung bewilligt. Das Grundbuchamt verlangt nun einen neuen Erbschein ohne TV-Vermerk.
    Meines Erachtens nicht zu Recht, da der Vermerk aufgrund Bewilligung des TV und Zustimmung der Erben gelöscht werden kann.

    Wie seht ihr das?
    Danke schon mal für eure Antworten!