Beiträge von oern1

    :D
    Nächstes Jahr feiert mein Versetzungsgesuch zum Wohnortgericht 20-Jähriges...

    Leider scheitert meine Versetzung regelmäßig an Artikel 6 Grundgesetz iVm mit der Heirats- und Gebärfreude der Kolleginnen.
    Daran hat auch eine Petition zum Landtag nichts geändert.
    Ärgerlich nur, dass ich damals vom OLG bezüglich der Versetzungschancen bewußt belogen wurde, sonst wäre ich sicher nicht Rechtspfleger und Ihr hättet einen Deppen weniger im Forum...;)

    Von mir aus passiert das dann halt indirekt, dass eben Papierverfügungen von Schreiben von den SE nicht mehr ausgeführt werden dürfen, da ja im Zuge der Programm-Einführung diese Stellen gestrichen wurden.

    Ich glaube nicht, dass es Rechtspfleger gibt, die die Programmbenutzung erfolgreich verweigern.

    Aber egal btt

    Bei uns beobachte ich, dass die Richter der EDV nicht grundsätzlich abgeneigt sind. Allerdings wägen sie auch ab. Führt der Einsatz der EDV zu einem deutlichen Arbeitsanstieg, so lassen sie es eben bleiben. Das täten vermutlich viele von uns auch, wenn sie könnten.

    Ist doch auch ganz normal und richtig. Prinzipiell sind Richter eben keine Schreibkräfte.

    Rechtspfleger auch nicht, leider können wir uns eben nicht verweigern, wenn es angeordnet wird.
    Aber ich ärgere mich auch, wenn ein Formschreiben früher mit Kreuzchen und Unterschrift in 10 Sekunden verfügt war und ich nun erst das Verfahren aufrufe, mich zu den Schreiben durchklicke, auf den Drucker warte, hefte, das Doppel einpaginiere und später das Schreiben zur Post-Sammelstelle am Gang bringe...
    Dafür bräuchte ich kein Studium...

    Ich würde mir das vorher überlegen.
    Warum macht man denn einen EU-Haftbefehl, wenn man die Strafe nicht vollstrecken will?
    Eine normale Ausschreibung hätte das gleiche Ergebnis gebracht wie die nachträgliche Bastelei mit dem 456a.
    (hier ausgeschrieben bis Verjährung)
    Nur dass so einige Leute beschäftigt wurden...

    Es geht hier nicht um "Wissen in den Kopf", sondern um "Wissen aus dem Kopf" zu bekommen.
    Hier sind evtl. psychisches Blockaden eben bei manchem mit Chemie gut zu bekämpfen...

    Und, dass die Praxis von der Theorie erheblich abweicht, dürfte hier jeder wissen...
    Regelmäßig versagen da dann die "Topleute"...

    Wie gesagt, jeder kennt seinen Körper etc. am besten und muss für sich entscheiden.

    Und gerade wenn eine Prüfung so wichtig ist, sollte sie nicht verhaut werden.

    Mit einer "Leck-mich-Einstellung" erzielt mancher eben ein besseres Ergebnis als mit einem "Nervositäts-Blackout"...


    ..und es gibt besseres als Beruhigungmittel...;)

    Meiner Meinung nach kann und sollte man die Chemie durchaus einsetzen. Warum nicht.
    Dafür haben wir's erfunden. :D
    Vernünftig und mit Hirn natürlich.

    Ich denke jeder kennt sich und seinen Körper am besten, und wer glaubt von 2 Wochen chemischer "Prüfungsangstbekämpfung" gleich süchtig zu werden, sollte lieber die Finger davon lassen. (und selbstverständlich auch von Zigaretten, Alkohol, etc..)

    Obwohl ich mich in meinem fortgeschrittenem Alter für recht abgeklärt halte, war ich vor der Jägerprüfung auch sehr nervös.
    Speziell beim Schießen flatterte das Fadenkreuz nur so umher....

    Ich hab das mit einem starken, verschreibungspflichtigem und süchtigmachenden Mittel bekämpft. Der Arzt hat es mir nur gegen das Versprechen verschrieben, die nur für den Zweck zu nutzen und ihm den Rest zu bringen.

    Ich hab die einmal im Vorfeld getestet (nicht, dass ich in der Prüfung einschlaf :teufel:)...

    Ich bin dann mit einem netten Wurstigkeitsgefühl problemlos durch die mdl. Prüfung und beim Schießen lag das Fadenkreuz so ruhig wie bisher nie mehr...

    Jeder muss es selber wissen.
    Bachblüten und Globoli sind m.E. Humbug..

    :wechlach:
    nö, mein Silber liegt als loser Haufen im Vorgarten. :D
    Wir Bayern sind so reich, da interessiert schnödes Silber niemand...
    :wechlach:

    Zum Thema: Ich würde aktuell nur Gold verkaufen, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt.
    Auch die aktuellen Höchstkurse sind m.E. billig!

    Wie B.A. schon schreibt, muss die e.V. strafbewehrt sein. Dazu muss sie an der zuständigen Stelle abgegeben sein. Für Bayern wurde dies für die FS-Stellen verneint. Es wurde auch geprüft, ob der Vollstreckungsrechtspfleger der StA diese wirksam abnehmen kann, da das oft vieles vereinfachen würde, mit negativen Ergebnis.
    In Bayern macht das nur der GV.
    Mir ist aber bekannt, dass in anderen Bundesländern die eV vor Notar oder FS-Stelle anerkannt wird.

    Ich würde den GV diese eV jedenfalls abnehmen lassen. Wenn Du dem Auftrag die Verlustanzeige beilegst, sparst Du Dir den regelmäßig sinnlosen Beschlagnahmeversuch.
    Das sollte auch bis zum 30.3. zu schaffen sein, damit der arme VU keinen Tag verliert...

    Boshafterweise könntest Du der örtlichen PI noch das bestehende FVB mitteilen. :teufel:

    Lagerung bei FS-Stelle gilt als amtliche Verwahrung.
    -->also Variante 2