naja wenn er irgendwann wieder kommt liegt ein kleines Vermögen für ihn bereit ( 6 stellig). Ist doch dann ein schöner Neustart in Deutschland
Beiträge von wulfgerd
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Ok dachte ich mir schon danke
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Hi etwas kurioses. Der Schuldner ist unbekannt. Laut Arbeitgeber arbeitet er im Home office irgendwo in der Welt. Alle Kosten und Gläubiger sind zu 100 % befriedigt. Jeden Monat geht der unpfändbare Betrag an den Treuhänder und das noch 3 Jahre. Antrag auf vorzeitige RSB liegt nicht vor. Kann ich das Verfahren irgendwie beenden ? Oder geht nur abwarten und nach 3 Jahren den Betrag hinterlegen ??
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Er wurde nicht als SV tätig, daher § 91 ZPO nur die tatsächlichen Auslagen die er nachweisen müsste,.
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Oha eine Diskussion, wo es wohl keine Gemeinsamkeiten geben wird. So wie ich das derzeit sehe ein Teil niemals, ein Teil eventuell, ein Teil auf ejden Fall. Ich denke mal das sollte in dem jeweiligen Gericht unter den Mitarbeitern besprochen werden und dann eine glasklare Regelung geben.
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Ag schöneberg erlaubt es gibt eine dienstvereinbarung dazu
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Also die aussergerchtlichen Kosten der obsiegenden Partei können gem. 104 ZPO immer festgesetzt werden, ob PKH ja / nein spielt insoweit keine Rolle. Bei den GK ist halt die Frage, ob die PKH. Partei Übernahme- oder Etnscheidugsschuldner ist. Guck mal Zöller 123 ZPO eine super Kommentierung dazu.
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ggf. kommt § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG in Betracht
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Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGSTGB . Die Verjährung ruht nur unter den Bedingungen zu 1- 3 . Also verjährt
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die Aufhebung und Bestellung zum TH kann ich dann doch erst nach dem PT machen, da ich ja dann keinen Insoverwalter mehr hätte
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Weil die Kollegin das so gemacht hat keine Ahnung warum nicht der bes. PT mit dem ST zusammengelegt wurde
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Im Zweifel den Richter fragen, ob eine Erörterung stattgefunden hat. M. E. Nur 0,5
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Hi
Ich darf seit letzter Woche Verbraucherinsolvenz machen. Einarbeitung erfolgt durch pensionierten Kollegen der 2 mal die Woche für 2 Stunden kommt. Alle anderen krank auf nicht absehbare Zeit. Abteilung völlig versackt ( Reste seit 27.11.22 )Deshalb etwas verzweifelt. Meine frage.
Die Daten sind fiktiv
Besonderer Prüftermin wegen verspäteter Anmeldung am 15.02.23. Schlusstermin am 31.01.23. Kann jetzt der Schlusstermin gemacht werden ( schriftlich ) oder muss der verlegt werden??
Sorry wenn die Frage vllt blöd gestellt ist , weiss aber nicht wie ich die anders stellen soll. Hatte bisher noch nie, was mit dem Verfahren zu tun
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ja, wenn Reisekosten zum 1. Termin entstanden und erstattungsfähig gewesen wären.