Beiträge von Josel910

    Guten Morgen,
    ich habe folgenden Fall, bei dem ich einfach nicht weiter weiß:
    Für den Betreuten wurde seine Tochter für die "üblichen" Aufgabenkreise als Betreuerin eingesetzt, für " die Vertretung des Betroffenen im Erbauseinandersetzungs-/Pflichtteilsverfahren nach der Ehefrau des Betroffenen" wurde als Ergänzungsbetreuer ein RA (Berufsbetreuer) bestellt. Hintergrund war, dass die Ehefrau des Betreuten die 3 Kinder als Erben eingesetzt, und den betreuten enterbt hatte.
    Nun ist der Betreute auch verstorben, Erben sind die 3 Kinder.
    Der RA macht gegen den Nachlass der Ehefrau geltent:
    1. die anteilige pauschale Betreuervergütung als Berufsbetreuer, darüber hinaus noch
    2. 1,3 Geb. nach RVG Nr. 3100 VV nebst Auslagen und MWSt aus einem 6-stelligen Wert, da er Stufenklage beim LG erhoben hatte. Das LG setzt weder einen Wert fest, noch entscheidet es über die Kosten, da dort das verfahren durch den Tod des Betreuten vor Entscheidung über die PKH erledigt war.
    Jetzt streiten sich RA und Erben wegen der Höhe des Wertes und die Erben beschweren sich darüber, dass der RA überhaupt Klage erhoben hat, ohne vorher mit ihnen zu korrespondieren.
    Hat jemand eine Idee, wie ich jetzt weiter vorgehen soll ?
    :(

    Guten Morgen an alle,
    ich bin gerade etwas ratlos in folgendem Fall:
    Eheleute hatten in einem familienrechtlichen Vergleicherbvertragliche Regelungen getroffen. Nach dem erstverstorbenen Ehemann wurde auch eröffnet, allerdings die Ausfertigung. Das Original ist in der Familienabteilung, wo es als Titel offensichtlich ja auch verbleiben muss. Jetzt ist die Ehefrau verstorben und ich frage mich, wie ich vorgehen soll, da ich ja nur Originale eröffne. Oder sehe ich Probleme, wo eigentlich gar keine sind ? Hat vielleicht jemand von Euch eine Idee ? Danke schonmal :).

    In einer Nachlasspflegschaft steht demnächst ein Hausverkauf an.
    Leider ist das Haus der einzige Nachlass, es dürfte aber nach dem Verkauf trotz Abzug div. Verbindlichkeiten noch was übrig bleiben. Die Interessenten rennen uns die Bude ein...
    Der Nachlasspfleger hat vorgeschlagen, ein Wertgutachten über den Gutachterausschuss des Katasteramt seitens des Gerichts in Auftrag zu geben, da dies kostenfrei wäre.

    Hat das schonmal jemand gemacht ???

    Ich finde,
    1. gilt das m.E. doch nur für Sozialbehörden (bei Heimkosten-Übernahmen und so), und
    2. wenn ich schon weiß, dass es zahlreiche Interessenten gibt, will ich eigentlich auch ein "richtiges", und kein Kurzgutachten.
    Nur: Wer zahlt das, wenn kein flüssiger Nachlass da ist ?
    Ich hatte die Idee, ein Darlehn hierfür aufzunehmen, fand der Nachlasspfleger aber nicht so toll :mad:.

    Danke schonmal...

    Hallo, Ihr Lieben !
    Ich habe eine Betreuungssache gefangen, bei der knapp 2 Mio € zu verwalten sind. Das Geld ist fast komplett in Form von Wertpapieren angelegt :eek:...
    Angeordnet wurde die Betreuung letztendendes, weil eine bestehende Vorsorgevollmacht angezweifelt wurde und die Bevollmächtigten dem Verfahren zustimmten, weil sie ja nix zu verbergen hätten (!).
    Handeln tut der für die Vermögenssorge jetzt bestellte Betreuer = bisheriger Bevollmächtigter, ein Finanzcrack, der in Luxemburg wohnt (!!), aber weiterhin aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages und einer Transaktionsvollmacht, die die Betreute selbst mit ihm bereits vor Jahren abgeschlossen hatte.
    Wenn ich dem jetzt mit mündelsicherer Anlage kommt, lacht der sich doch kaputt.
    Ich denke nur, wenn er ja ohnehin aufgrund bestehender Vollmachten die ganzen Jahre schon handelte, hätte dann nicht auf die Vermögenssorge komplett verzichtet werden können ? Sollte ich darauf hinwirken ?
    In der Form kann ich es ja jetzt nicht weiterlaufen lassen, man kann ihm ja nicht unter dem Deckmantel eines Betreuungsverfahrens wurschteln lassen wie er will.
    Hat jemand eine Idee, wie ich am geschicktesten vorgehen sollte ?
    Vielen Dank.

    P.s.: Hintergrundinfo: Erben sind später mal gem. wasserdichten notariellen Testaments die beiden Betreuer zu je 1/2. Ohne Pflichtteilsberechtigten :cowboy:.

    Hallo, Ihr Lieben,
    hört Ihr zu Erbscheinsanträgen auch die Personen an, die wirksam und aus allen Berufungsgründen die Ausschlagung erklärt haben ? Je nach Stammbaum sind das ja elend viele...
    Ich meine, fallen die dann noch unter den Beteiligtenbegriff des § 345 FamFG ?
    Im Verfahren zur Ernennung eines TV in der gleichen Sache habe ich sie nicht beteiligt,
    was hoffentlich kein Fehler war *zitter*.
    Bin mir da jedes Mal wieder unsicher...:gruebel:
    Vielen Dank im Voraus !!!

    Hallo Ihr Lieben,
    ich brauche mal "Nachhilfe":
    Zu vollstrecken ist eine Jugendstrafe 3 Jahre 10 Monate.
    U-Haft in dieser Sache vom 11.4.2012 bis 30.9.2012;
    Rechtskraft 1.10.2012.
    Einbezogen ist eine Jugendstrafe von einem Jahr, die vom 6.9.2010 bis 21.4.2011 vollstreckt wurde, dann erfolgte Aussetzung zur Bewährung.
    Ich habe mir einen abgerechnet, und bin jetzt voll verwirrt.:(
    Danke schon mal !!!

    Hatte von Euch jemand schon mal ein Verfahren mit Gegenbetreuer ?:oops:
    Habe eins von einem anderen Gericht übernommen, Betreuer ist ein Ehrenamtlicher (überfordert), Gegenbetreuerin Rechtsanwältin. Die beiden können leider gar nicht miteinander. Die Rechnungslegung für das erste Jahr wurde durch den Betreuer zwar erstellt, durch die Gegenbetreuerin bemängelt. Leider sind alle Belege auf dem Postweg "abhanden" gekommen, sodass eine Prüfung durch mich nun auch unmöglich ist. Auch die weiteren 2 (!) fälligen Rechnungslegungen wurden von der Gegenbetreuerin beanstandet, weil die Form nicht in Ordnung ist. Der Betreuer beharrt auf der Richtigkeit seiner RLG. Nun ist die Betreute gestorben, Erbschein wurde letzte Woche erteilt. Gehe aber nicht von einer Entlastungserteilung aus. Hat jemand eine Idee, wie ich mich nun verhalten soll ? Kommt es nun auf meine Prüfung an, oder berufe ich mich auf die Aussagen der Gegenbetreuerin ??? Tendiere dazu, der Erbin den Sachverhalt mitzuteilen, damit sie ggf. ins streitige Verfahren gehen kann. Weiß jemand Rat ??? :gruebel: