Hallo!
Also ich habe noch in Erinnerung, dass " ein Verbrechen, ein Verbrechen bleibt, egal ob ein Minderungsgrund vorhanden ist".
Und auch laut HRP heißt es, dass die Nebenfolgen unabhängig von der Teilnahmeform des Verbrechens eintreten.
Das spräche für eine Eintragung ins Register. Aber eine wirkliche Fundstelle habe ich auch nicht , sorry