Beiträge von moep

    Meine Erfahrungen bzw. erteilten "Hinweise" zu dem Thema sind:

    Wenn du lediglich das Bundesland wechseln, ansonsten aber grundsätzlich in der Justiz bleiben willst, hilft es dir leider nicht, im alten Bundesland zu 'kündigen' und dich im neuen Bundesland zu bewerben. Es gibt wohl so eine Art Abkommen unter allen OLG's, dass solche Bewerbungen nicht berücksichtigt werden, man sich also nicht gegenseitig die Beamten wegnimmt.

    In diesem Fall bleibt also leider keine andere Möglichkeit als durchzuhalten, bis sich irgendwann mal ein geeigneter Tauschpartner findet.

    Die Absprache wurde wohl auch kürzlich erneuert. Darauf kommts am Ende meist ohnehin nicht an, einerseits weil man mit den Ausschreibungen nur Lebenszeitbeamte anspricht, andererseits weil mit einer gänzlichen Neueinstellung immer eine Probezeit und der Start in A 9 bzw. zum Teil schon A 10 in Rede steht, was viele ggf. gar nicht möchten.

    das BMJ ist für mich die allerletzte Notlösung.

    eigentlich will ich ja beim Land bleiben, weil ich hier am ehesten was bewirken kann als beim BMJ. Nur ist es eben so, dass es (obwohl des angeblichen Mangels) eben keine freien Stellen gibt, die meinen Vorstellungen entsprechen (geht so richtig Ausbildungsreferat beim KG). Alle Kolleg*innen aus Berlin sehen ja was die Stellenausschreibungen hergeben....

    Ich war lange Zeit der Überzeugung, dass ich zu der Generation gehöre, um die sich die Arbeitgeber reißen würden und ich damit relativ gute Chancen hätte. Die Wirklichkeit sieht im Rpfl-Bereich jedoch anders aus. Wenn man hier nicht jemanden kennt der jemanden kennt, anderen Leuten richtig hart hinten irgendwo reinkriecht oder sich selbst und die eigenen Überzeugungen aufgibt, wird das nix mit der "Wunschvorstellung".

    Tut mir leid, aber das ist einfach Unsinn. Ich habe eingangs schon einmal gefragt, ob du auf die Idee gekommen bist, das Gespräch zu suchen, siehe hier Berlin ist unglaublich vielfältig, auch Wechselwünsche lassen sich verhältnismäßig schnell (ok, in die ganz kleinen Gerichte kommt man oft nicht super schnell) realisieren - man muss halt drüber sprechen.

    Derzeit laufen mehrere Interessenbekundungsverfahren für verschiedene Aufgaben, an verschiedenen Gerichten, sei es als Führungskraft oder in den Verwaltungen. Vielleicht ist da ja etwas dabei, das dich anspricht.

    In der Rechtspflege fallen nahezu keine Stellen weg. Wenn großes Interesse besteht, kann man die Haushaltspläne dazu auch gern einsehen. Tatsächlich sind die Stellenkegel gerade in Berlin jedenfalls aus meiner Sicht ziemlich gut.

    Den von dir erhofften Effekt wirst du erst später sehen, nämlich dann, wenn die Boomer in Scharen ausscheiden. Das wird erst in den nächsten Jahren passieren. Ansonsten bleibt es eigentlich bei dem, was ich schon sagte - was frei wird, wird i. d. R. zügig ausgeschrieben. Sprich doch auch mal deinen Personalrat / die Frauenvertretung an, dort kennt man die Stellenpläne üblicherweise.

    Wenn du einen Veränderungswunsch außerhalb der Überlegungen rund um Ausschreibungen verspürst - sprich deine Vorgesetzten / deine Geschäftsleitung an.

    Ich verstehe deine Frage ehrlicherweise auch nicht ganz. Durch Ruhestandsabgänge freiwerdende Stellen in der Rechtspflege werden durch frische Probebeamte aufgefüllt. Auf der Straße gibt es ehrlicherweise kaum Rechtspfleger. Unterwert besetzte Stellen werden als Beförderungsstellen ausgeschrieben, so halten es in Berlin jedenfalls nahezu alle Geschäftsleitungen.

    Wenn du dir einen anderen Einsatz wünscht, der sich bspw. in den Verwaltungen abspielen soll, kannst du dich doch in den meisten Gerichten einfach melden. Eigeninitiativ, im Jahresgespräch, im Beurteilungsgespräch ... Gerade die Gerichte bieten doch eine große Vielfalt an verschiedenen Aufgaben.

    Falls es irgendwann so weit kommen sollte mit Einstiegsgehalt A10 oder A11 beim Rpfl. (woran ich grade noch nicht so wirklich glaube ^^ ), wird das wahrscheinlich gekoppelt sein an die anderen Beamten in gehobenen Dienst?

    Also Laufbahnen wie Verwaltung oder Finanzen? Bzw. sonst wird da der nächste Aufschrei kommen, die haben ja auch ein 3-jähriges duales Studium absolviert.

    Das ist eine politische Frage, die man so wahrscheinlich nicht beantworten kann. Verschiedene Eingangsämter gibt es in den Laufbahngruppen der verschiedenen Laufbahnfachrichtungen schon jetzt, quer durch die Republik. Der gehobene technische Dienst startet bspw. in nahezu allen Ländern bei A 10. Der m. D. der Finanzämter ist m. E. überall bei A 7 usw.

    Als Angestellte ist alles getaktet und es wird die ganze Arbeit ausgerechnet, wieviel man für was braucht und so weiter. Die große Freiheit ist Fehlanzeige. Ich sehe den Rechtspfleger als großes Plus. Zumal auch die Rechtspfleger Homeoffice und Telearbeit machen können und auch eine offenere Arbeitszeit haben, als die Angestellten. Das bringt mit Familie eine ungemeine Freiheit mit sich, die man als Angestellte nicht hat.

    Den Zusammenhang musst du mal erklären.

    Üblicherweise gilt eine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte gleichermaßen. Zumindest in den Behörden, in denen ich bisher gearbeitet habe, gab es diesbezüglich keinerlei Unterschiede.

    In BaWü musst du als Beamter nur länger arbeiten.

    Tatsächlich ist das in vielen Gerichten anders. Da gibt es Vertrauensarbeitszeit für den gehobenen Dienst und Gleitzeit für alle anderen. Wobei sich Vertrauensarbeitszeit in der bisherigen Ausprägung sicherlich verändern würde.

    Btw.: Welchen Erfolg habt ihr mit befristeten Arbeitsverträgen? Und bist du sicher, dass das drei Jahre sind? Hier wird - m. E. ganz richtig - nichts mehr befristet ausgeschrieben.

    Man kann im Zweifel sicherlich auch darauf verweisen, dass der Querulant in diesen Angelegenheiten künftig gar keine Antwort mehr erhalten wird. Das wäre dann allerdings auch eher etwas, das deine Verwaltung veranlassen sollte, bspw. bei der nächsten Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Außerdem warten bestimmt alle Personalreferenten nur auf einen Externen, der allen anderen Kandidaten die Beförderung "wegnimmt"...


    Unter der Prämisse wären externe Bewerbungen immer problematisch. Wenn man die Ruhestandswelle im Verhältnis zu den Ausbildungszahlen betrachtet, ist das m. E. kein zulässiges Argument, zumal sowas ohnehin schon vor der Ausschreibung feststehen muss...

    Wer vom Bund zum Land auf eine Stellenausschreibung wechselt, kann bei einem realen Einkommensverlust, ggf auch entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten. Das dürfte in jedem Landesrecht vorgesehen sein.

    Ein Tipp aus der Praxis:
    Man sollte mit solchen Anfragen in Foren WÄHREND des Bewerbungsverfahrens sehr sehr vorsichtig sein. Es könnte sein, dass evtl. die betreffende Geschäftsleitung mitliest und anhand der gegebenen Auskünfte die Fragestellerin den Bewerbungen relativ eindeutig zuordnen kann. ;)
    Und dann daraus möglicherweise Schlüsse zieht, die nicht unbedingt für die Einstellung der Bewerberin sprechen...

    Wer sachfremde Erwägungen dieser Art in eine Auswahlentscheidung einfließen lässt, hat meine Arbeitskraft ohnehin nicht verdient.

    Eigentlich muss die Verwaltung in deinem Fall über die Genehmigung der Akteneinsicht entscheiden, § 299 Abs. 2 ZPO.

    Falls dies per GVP delegiert sein sollte, dann sicher nicht auf den Rechtspfleger, sondern auf den zuständigen Richter.

    Warum nicht? Das macht zum Teil auch der mittlere Dienst. Kommt eben auf die Gestaltung der Geschäftsverteilung an. Urteile wird man im Übrigen - anonymisiert - nahezu immer herausgeben müssen.