Deswegen finde ich die Regelung in Sachsen eigentlich ganz angemessen. Eine Diplomarbeit ist hier nicht Bestehensvoraussetzung. Ausschlaggebend ist allein das Bestehen des Examens. Die Diplomarbeit "soll" (=kann) dann im Anschluss, bereits während des regulären Arbeitsalltags, innerhalb eines knappen Jahres berufsbegleitend geschrieben werden. Macht man das nicht, bekommt man halt sein "Dipl." nicht, die Laufbahnbefähigung hat man trotzdem. Mehr als den Stellenwert eines "Schulterklopfers" und Ego-Boosters hat die Anfertigung der Arbeit also nicht. Auch Nachteile entstehen in der Regel nicht. Außer bei späteren Bewerbungen auf andere Stellen natürlich unter Umständen.
So läuft es auch in Berlin. Konsekutive wissenschaftliche Hochschulstudiengänge erkennen die Diplomarbeit übrigens bisweilen mit 30 Credits an. Kann also für Zukunftsperspektiven ggf. relevant sein.