Beiträge von chamäleon

    Ich wünsche dir viel Erfolg. Ich habe selbst mit 28 Jahren und 3 Kindern das Studium begonnen. Günstig wäre, dass du für evtl. Krankheitszeiten der Kinder Hilfe hast. Das wurde während des Bewerbungsgesprächs auch mehrfach nachgefragt.

    Ein Vorteil, der für dich spricht, du hast schon 2 Kinder. Die Wahrscheinlichkeit, dass du wegen Schwangerschaften ausfällst, ist geringer. :)

    Ich bin aufgrund personeller Engpässe vor Jahren dazu übergegangen, die mit korrekten Anträgen (§ 104) beantragten Kosten ohne vorherige Anhörung festzusetzen. Die Anhörung erfolgt dann gleichzeitig mit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Hat den Vorteil, dass die Akte nur einmal vorgelegt wird. Es gab natürlich auch schon mal Rechtsmittel. Wenn die nicht erfolgte Anhörung vor der Festzung die einzige Begründung war, wurden die Rechtsmittel bisher immer zurückgewiesen.

    Ein bisschen mehr Genügsamkeit stünde uns allen m. E. gut zu Gesicht. Ich kam aus der freien Wirtschaft (Ingenieur für E-technik) in die Rechtspflegerei. Der Druck in der freien Wirtschaft ist nicht zu unterschätzen. Und wer eine 60-Stunden-Woche hinlegt, soll auch mehr verdienen.
    Wenn ich jetzt krank bin, gehe ich halt nicht ins Büro und werde deshalb auch bei längeren Fehlzeiten nicht "aussortiert". Habe vor Jahren eine verhängnisvolle Diagnose bekommen... In der freien Wirtschaft gäbe es mich schon lange nicht mehr. Ich wäre längst EU-Rentner.
    Falls ich hier pensioniert werde, erhalte ich doch immerhin die Mindestpension. Nach mehr als 20 Jahren (ohne Beförderung) evtl. auch ein bisschen mehr + die bereits erarbeitete Rente. Man kann es halt immer so oder so sehen. Ich glaube auch, dass Unzufriedenheit eine typisch deutsche Charaktereigenschaft ist. Von dem Gehalt kann man gut leben. Ich bin gern Rechtspfleger!

    Hier wird oft auch nur Ausgleichung der Gerichtskosten beantragt (Ohne Festsetzungs- und Zinsantrag). Dann wird die Gerichtskostenrechnung übersandt und fertig. Festsetzung war ja gerade nicht beantragt.
    Ich weiß aber von Kollegen, die da nicht so "streng" sind und auch festsetzten (auch mit Zinsen).

    "Den Abtrag macht hier übrigens jeder selbst - auch die Richter. Das finde ich aber gar nicht schlimm, einmal am Tag bin ich sowieso in der SE, mindestens.
    Dafür nehmen die Wachtmeister hier Sicherheitsaufgaben wahr, werden also nicht weggekürzt."

    Hier wurden dadurch Wachtmeister reduziert. Der Abtrag erfolgte jahrelang "händisch" (mangels Aktenwagen). Das war wie gesagt (mehrere Häuser und Etagen, Fahrstuhl monatelang defekt...) mehr als unangenehm. Mit den Beratungshilfeakten war das ja auch kein Problem. 20 Akten sind selten mehr als ein 10 cm Stapel. Aktenstapel von einem Meter o. mehr durch die Etagen und Häuser zu verteilen schon eher. Abhilfe gab es erst, als mehrere Kollegen mit diversen Aktenstapeln kurz hintereinander im Hause gestürzt waren. Die Dienstunfallanzeigen haben der Verwaltung eine Menge Arbeit gemacht, die diese natürlich erst mal auf die verursachenden Kollegen abwälzen wollten. Argumente: falsches Schuhwerk, zuviele Akten auf einmal getragen... Folge: keine Anerkennung als Dienstunfall!!!
    Erst nach anwaltlichem Schreiben für einen der Kollegen erfolgte die Anerkennung als Dienstunfall und es wurden "Aktenwägelchen" beschafft.

    Bei uns machen die Rechtspfleger seit Jahren auch noch Wachtmeistertätigkeiten (Abtrag), was auf Grund der räumlichen Gegebenheiten (GS sind über mehrere Häuser und Etagen verteilt) auch mal 30 Minuten/Tag dauern kann. Wenn ich dann noch für 1 Stunde Tätigkeiten der Serviceeinheiten erledige, bleibt irgendwann für meine eigentliche Arbeit keine Zeit mehr. Hier machen zum Glück die SE ihre Arbeit allein. Wenn wir ihnen allerdings helfen würden, hätten diese mehr Zeit, die Richter zu unterstützen. Dann brauchen die wiederum nur noch einmal in der Woche erscheinen;-).
    Es gibt hier noch Richter, die seit über 15 Jahren immer noch nicht mit dem Computer arbeiten, sondern immer schön Formulare oder Blankoverfügungen oder handschriftliche Urteile/Beschlüsse fertigen. Ich habe früher auch der SE geholfen, wenn Not war, aber seit dem ich die Arbeitsweise einiger Richter kenne ist damit Schluss. Wenn dann von "Oben" die Arbeitsrückstände der davon betroffenen Mitarbeiter gerügt werden, kläre ich die Verwaltung immer wieder gern über die Arbeitsweise der jeweiligen Richter auf. Und damit hat es sich dann ja auch. Vielleicht sollten wir alle wieder mit Formularen und handschriftlichen Verfügungen arbeiten:teufel:

    Hallo,

    ich hatte sowas erst einmal und Glück, weil die Entscheidund vor dem 21.01.2005 ergangen war. Für Bulgarien und Rumänien gilt als Stichtag der 01.01.2007. Handelt es sich um eine unbestrittene Forderung (nur für solche geht es)? Im JurBüro 5/2009, S. 229 gibt es einen Beitrag zu diesem Thema. Vordrucke gibt es evtl. unter:http://ec.europa.eu/justice_home/j…l/index_de.html.

    Vielleicht hilft auch das Amtsblatt der Europäischen Union vom 31.07.2007, L 199/1 bis L 199/22. Dort sind auch die ganzen Vordrucke enthalten.

    Viel Glück!

    Guten Morgen,

    ganz so einfach wie Bine1 meint ist die Sachlage nicht. Gibt es zwischen Haupt -und Unterbevollmächtigten eine Gebührenteilung werden auch nur diese tatsächlichen Kosten festgesetzt.

    Es gibt immer wieder Anwälte, die meinen, gar keine UBV-rechnung einreichen zu müssen. Habe dann sogar die UBV-kosten gänzlich gestrichen und bin unzählige Male vom LG gehalten worden. Es gibt hierzu einen guten Beitrag von Hansens (Richter am LG Berlin) im RVGreport 6/2010, S. 201 -203 und inzwischen auch eine Entscheidung des BGH vom 13.07.2011 -IV ZB 8/11.

    Ich wollte nicht verwirren...

    Hallo,

    die Auslagenpauschale ist von der ungekürzten Verfahrensgebühr zu berechnen. Eine Gebühr wird auf die andere Gebühr angerechnet, nicht auf die Auslagen. Im übrigen dürfte noch eine Pauschale aus dem Mahnverfahren (6,50 €) zu erstatten sein.
    Hier gehen auch häufig Anträge ein, in denen die Auslagenpauschale erst nach Anrechnung der Gebühren berechnet wird. Evtl. ist der monierende Anwalt einer von diesen Antragstellern.

    Hallo, hier (Berlin) wird wie folgt verfahren:

    zu 1. ja, den VB von der Vernichtung zwingend ausschließen. Habe bei dem ersten Antrag dieser Art das zuständige Mahngericht angerufen und einfach mal nachgefragt. Dort gibt es nach Abgabe an das Streitgericht keinen VB mehr in den Akten.

    zu 2. kopieren, habe ich bis jetzt jedenfalls immer so gemacht und es hat auch funktioniert.

    zu 3. ja, am nun von der Vernichtung ausschließenden Aktenausdruck.

    zu 4. ja! Die Vollständigkeit kann ich (hier) anhand der hier vom Mahngericht vorgenommenen Foliierung ersehen.

    Wie sich das in anderen Bundesländern verhält, kann ich nicht sagen.

    Ich hoffe, dennoch geholfen zu haben. Im Zweifel zur Absicherung einfach mal beim MG anrufen.

    Viele Grüße!