Beiträge von Esra

    Au weia, ich entdecke jetzt erst diesen Post :eek::

    Hallo Esra!
    Ich habe die Stellenausschreibung auch schon gesehen und würde mich auch gerne bewerben. Leider habe ich keine Vorkenntnisse in Strafsachen, da ich momentan in einem komplett anderen Bereich arbeite. Konnte das ein Ausschlusskriterium sein ?

    Vielen Dank schon mal und LG

    Habe völlig versäumt, darauf zu antworten. @Sunny91: bitte entschuldige... :(:(:(

    Im Hinblick auf die neuerliche Ausschreibung will ich aber dennoch antworten:
    es ist NICHT schädlich, wenn man keine Erfahrung in Strafrecht hat! Jeder Rechtspfleger und jede Rechtspflegerin hat aufgrund seiner und ihrer breitgefächerten Ausbildung Kenntnisse in vielen verschiedenen Gebieten, auch im Strafrecht. Es wird auf jeden Fall eine qualifizierte Einarbeitung erfolgen.

    Bist Du örtlich flexibel? Es gibt im Bundesdienst immer weider Stellengesuche für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Einne Kolllegin ging damals zum Auswärtigen Amt und reist seitdem durch die Welt. In Berlin gibt es diverse Bundesministerien, bei denen hättest Du dann aber vor allem Verwaltungsaufgaben zu machen. Ist das eher Dein Ding? Auch bei uns in Karlsruhe gibt es 3 Bundes-Justiz-Behörden (BVerfG, BGH und GBA beim BGH). Guck doch mal hier: http://www.service.bund.de/Content/DE/Ste…gehobenerdienst Vielleicht ist da ja was für Dich dabei.

    Grundsätzlich ja, aber selbst im Zeitpunkt der Verhaftung muss dem Betroffenen noch Gelegenheit gegeben werden, zu zahlen, notfalls durch Aufsuchen einer Bank mit dem GV.

    Ja natürlich. Auf der Ladung, dem Haftbefehl UND auf dem Aufnahmeersuchen an die JVA muss stehen: "Die Zahlung von xxx EUR (Ordnungsgeld + Kosten) befreit."

    In den allermeisten Fällen kommt dann auch die Zahlung...

    Evt. sollte man gezielt Gerichte im Osten ansprechen. Bei uns gibt es außer Verwaltung eine A11, alle anderen darunter mit wenig Aussicht auf mehr. Könnte mir vorstellen, dass es fast überall im Osten so ist-

    Die Stellenausschreibung wird natürlich an ALLE OLGs geschickt mit der Bitte um Weiterreichung im Geschäftsbereich. Ich weiß natürlich, dass das nicht immer zuverlässig geschieht. Darum habe ich es ja auch hier gepostet in der Hoffnung, dass es sich so rumspricht, auch im Osten!

    Nach oben Schluss ist bei A 13 mit Zulage, wobei nur 3 Kollegen eine Zulagenstelle haben.
    Unser Stellenschlüssel ist sehr gut, genaue Zahlen weiß ich leider nicht. Ich glaube, wir haben eine A-11-Stelle, sonst nur A 12 und A 13, dafür gebe ich aber keine Gewähr. Wenn es bei Euch genauso aussieht, warum musst Du so lange warten mit einer Beförderung? Oder sitzt Du auf der A-11-Stelle? Ich wurde quasi jedes Jahr befördert, bis ich auf den "Wert" meiner Stelle kam.

    Bewerbungen bis A 11 sind gewünscht, weil man wohl einfach davon ausgeht, dass ein A-12- oder A-13-Mensch nicht mehr formbar ist :D;). Das heißt aber nicht, dass man bei A 11 bleibt, wenn man übernommen wird.

    wobei dagegen die Chancen auf zumindest eine Abordnung wohl gegen 0 tendieren.


    Das verstehe ich nicht. Meinst Du, weil die Person so jung ist? Die Länder wissen, dass der Bund "rekrutieren" muss, also ordnen sie auch ab. Das Schlimmste, was passieren kann, ist dass es heißt: nicht vor den nächsten "Neulingen", also im Herbst, wenn die nächsten Examina stattgefunden haben.

    Aber 10-15 Jahre später...wenn die 'Wohlfühlphase' beginnt...glaube ich, reizt nicht mal mehr die Aussicht auf eine attraktive Beförderung.

    Es gibt immer wieder Leute, die sich -auch im fortgeschrittenen Alter- beruflich und auch privat verändern wollen. Das gilt doch aber für alle Berufe...

    Aber die Stellen sind eher für Leute, die schon viel Berufserfahrung mitbringen, und nicht gerade vom Studium kommen und in der Probezeit sind, oder?!

    Nein. Ich selber war damals noch nicht mal 2 Jahre nach der Prüfung und hatte sogar mein "z. A." noch (Gibt's das eigentlich noch?)
    Die Arbeit in dieser Behörde ist sehr speziell und lässt sich nicht mit einer Landes-StA vergleichen. Wo auch immer Du landest, würdest Du natürlich eingearbeitet werden.

    Wenn ich das auch von unserer hiesigen StA aus bearbeiten dürfte ...

    Ja, das ist die allgemeine Reaktion :(

    In Karlsruhe gibt es drei Bundes-Justiz-Behörden. Mangels eigener Ausbildung müssen alle drei die Rechtspfleger aus den Bundesländern rekrutieren. Trotz echt guter Beförderungsaussichten, einer Bundeszulage und einer (bald, momantan großes Baustellenchaos...) echt schönen Stadt bewerben sich nur Einheimische, ein paar Pfälzer ... und Bayern (und ja: Franken LIEGT in Bayern, ob Euch das passt oder nicht! ;)). Ich als Ex-Hessin bin da schon fast exotisch.

    Ich würde mich persönlich wirklich sehr freuen, wenn auch mal wieder ein paar "Nordlichter" zu uns kämen...

    :laola:laola:laola

    Das ist besser als bei so manchem BL. Beim Bund würde ich laut Gehaltsrechner oeffentlicher-dienst.info jährlich netto 4.141,04 € mehr verdienen, wenn ich schon in derselben Altersstufe sein sollte (weiß die Rythmen beim Bund nicht). Dafür würde ich auch 1 Stunde mehr in der Woche arbeiten.

    Au fein! Ich freu mich auf Dich als neue Kollegin! :):daumenrau
    Soweit ich weiß, sind in diesem Jahr mindestens 3 gehob.-Dienst-Stellen zu besetzen. Eine in der Verwaltung, eine in IT und eine in "den Abteilungen" (ugs. für die beiden Ermittlungsabteilungen TE (=Terrorismus) und S (=Spionage), dort machen wir dann die Strafvollstreckung und R (=die Revisionsabteilung).
    Berwerbungen lohnen sich also!

    Und beim Weihnachtsgeld :(

    Das Weihnachtsgeld ist schon vor ein paar Jahren auf die einzelnen Monate umgelegt worden, Urlaubsgeld gibt es gar nicht. Es herrscht übrigens die 41-Stunden-Woche mit Ausnahme der Schwerbehinderten und der Eltern kleiner Kinder (unter 12, glaube ich). Die dürfen eine Stunde weniger arbeiten.

    Danke; da kann man sich zumindest mal was von der Tätigkeit vorstellen.
    Genauso gut kann ich mir aber vorstellen , dass es mit der sachlichen Unabhängigkeit bei der Vorprüfung eher mau aussieht ?:gruebel:

    Ja, das stimmt, die sachliche Unabhängigkeit gibt man am Eingang ab. Als Entschädigung gibt es die -allerdings nicht ruhegehaltsfähige- Bundeszulage und die doch sehr beeindruckenden Beförderungen...