Au weia, ich entdecke jetzt erst diesen Post :
Hallo Esra!
Ich habe die Stellenausschreibung auch schon gesehen und würde mich auch gerne bewerben. Leider habe ich keine Vorkenntnisse in Strafsachen, da ich momentan in einem komplett anderen Bereich arbeite. Konnte das ein Ausschlusskriterium sein ?Vielen Dank schon mal und LG
Habe völlig versäumt, darauf zu antworten. @Sunny91: bitte entschuldige... :(:(:(
Im Hinblick auf die neuerliche Ausschreibung will ich aber dennoch antworten:
es ist NICHT schädlich, wenn man keine Erfahrung in Strafrecht hat! Jeder Rechtspfleger und jede Rechtspflegerin hat aufgrund seiner und ihrer breitgefächerten Ausbildung Kenntnisse in vielen verschiedenen Gebieten, auch im Strafrecht. Es wird auf jeden Fall eine qualifizierte Einarbeitung erfolgen.