Bei uns (NRW) besteht die Möglichkeit, eine Versorgungsauskunft beim Landesamt für Besoldung und Versorgung anzufordern. Vielleicht gibt es so etwas auch in Deinem Bundesland.
Beiträge von Spidey
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Ich hätte Dir die Akte -ggfls. mit einer anderen Formulierung- auch wieder zurückgegeben. Radierungen, Überschreibungen oder Überklebungen sehen nicht nur unschön aus, sondern sind auch nicht zulässig.
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In NRW gibt es für niemanden ein Landesticket wie offenbar in Hessen.
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Aber mWn (habe nur den Erlass von 26.02.2024) nur für die Staatsanwaltschaften. Teilen die das dann den Amtsgerichten für die Jugendstrafvollstreckung mit oder wie ist das gedacht?
Da die Akten der Jugendvollstreckung beim AG geführt werden, können diese nicht auch noch von der Staatsanwaltschaft entsprechend durchforstet werden. Wir prüfen "nur" unsere Erwachsenenvollstreckungen.
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Ladungen zur EFS werden auch hier formlos versandt. Wohnt der VU im Ausland, bekommt er auch eine entsprechende Ladung; bei -zu erwartender!- Nichtstellung erfolgt die Ausschreibung.
Alternativ kann auch die Vollstreckung der Geldstrafe über das Ministerium an das EU-Heimatland angegeben werden.
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Wie aktuell zu lesen ist, u.a. ntv soll es 6 Monate verschoben werden.
Die Verschiebung um 6 Monate ist derzeit lediglich eine Überlegung unseres Justizministers. Es ist zwar zu hoffen, aber noch unklar, ob der Bundesrat den Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss bringen wird, um Änderungen durchzusetzen.
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Da der Einspruch als unzulässig verworfen wurde, ändert sich an der bisherigen Rechtskraft nichts.
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Hier werden derzeit die einschlägigen Verfahren durchgesehen, um für den Fall gewappnet zu sein, dass das Gesetz tatsächlich am 1. April im Kraft tritt und die große Rückzahlaktion erfolgen muss.
Das dürfte wohl bei jeder Staatsanwaltschaft derzeit so sein.
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Zurückzuzahlen ist hier nichts.
Der in 1) gezahlte Betrag wird im Falle des Widerrufes des Vorbehalts anzurechnen sein.
Ähnlich ist es bei einer GS zwischen einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe. Dort werden gezahlte Beträge ebenfalls im Falle eines Widerrufes angerechnet.
Kommt es in beiden Fällen nicht zum Widerruf, hat der VU halt Pech gehabt.
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Ich würde ihn unter Hinweis auf das abgelehnte Gnadengesuch auffordern, der bereits erhaltenen Ladung unverzüglich Folge zu leisten.
Macht er dies nicht, wird Haftbefehl erlassen.
Eine erneute Ladung dürfte nicht erforderlich sein.
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Da Dein Verurteilter tot ist, hat die Vermögensfahndung natürlich keinen Sinn mehr und ist zurückzunehmen.
Das aufgefundene Geld bekommen die Erben, sofern welche vorhanden sind, was die Nachlassstelle abzuklären hat. Die Zahlungsverpflichtung wird nicht vererbt.
Deine Kosten stehen hintenan.
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Ein Strafaufschub gem. § 455 StPO ist an keine Frist gebunden. Wenn Du dem Attest des Krankenhauses nicht traust, schalte den Amtsarzt ein.
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Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft werden auf jeden Fall nicht für das Schöffenamt zugelassen.
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Das Formular ist in unserer Mesta-Datenbank. Ihr habt wohl Judica. Da müsste es aber auch enthalten sein, da die AGs auch Fahndungen veranlassen können.
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Die Vermögensfahndung ist tatsächlich mit dem KP21 zu machen. Anzukreuzen ist "Aufenthaltsermittlung" und beizufügen ist ein Vollstreckungsauftrag bzgl. des Einziehungsbetrages, auf den im Freitext des Formulares hinzuweisen ist.
Dass eine Ausschreibung über die Behördenleitung beantragt werden muss, habe ich noch nie gehört, aber ich bin auch bei der Staatsanwaltschaft.
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Die Vermögensfahndung und die Niederlegung eines Suchvermerkes scheint mir der richtige Weg zu sein.
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Die Justizvollzugskrankenhäuser nehmen grundsätzlich keine Verurteilten auf, die bislang noch auf freiem Fuß sind, sondern nur Personen, die bereits in Haft sind und dort schwer erkranken. Ob der Empfehlung des Gesundheitsamtes gefolgt wird, entscheidet der Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft. Ggfls. wird nach Ablauf die regelmäßige Vorstellung des VU beim Amtsarzt zur Bewilligung eines weiteren Aufschubes erforderlich sein.
Oder es wird im Gnadenwege versucht, einen dauerhaften Nichtantritt zu erreichen. -
Was sollen denn diese zwei Kostenrechnungen unterschiedliches enthalten?