Da die Anmeldung zu spät erfolgt ist, fließt das Geld der Landeskasse zu.
Beiträge von Spidey
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In NRW ist Homeoffice gemäß der jeweiligen Dienstvereinbarungen möglich. Da wir genügend "elektronische Verfahren" haben, ist dann auch dort reichlich zu tun.
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Zunächst muss die nationale Fahndung gespeichert sein, dann wird der Europäische Haftbefehl veranlasst und vom Richter unterschrieben.
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. Was mache ich mit dem Führerschein? Entnehme ich diesen der Akte, zerschneide ihn und schicke ihn an die Führerscheinstelle?
Genau so ist es zu machen unter Angabe des Ablaufes der Sperrfrist mit Hinweis auf 45 MiStra. Aber nicht ZERschneiden, nur EINschneiden
Bräuchte ich dazu eine spezielle richterliche Anordnung?
Nein, die Einziehung ergibt sich bereits aus der Entscheidung.
Danke schon mal für die Hilfe!
Gerne
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Auszuzahlen ist an die Ehefrau als Erbin.
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Es ist ein Aufnahmeersuchen zu erstellen.
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Sende einfach das bereits gespeicherte KP21 mit einem formlosen Verlängerungsantrag an das LKA, wenn Du keinen Zugriff auf die entsprechenden Formulare hast.
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Bei uns (NRW) besteht die Möglichkeit, eine Versorgungsauskunft beim Landesamt für Besoldung und Versorgung anzufordern. Vielleicht gibt es so etwas auch in Deinem Bundesland.
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Ich hätte Dir die Akte -ggfls. mit einer anderen Formulierung- auch wieder zurückgegeben. Radierungen, Überschreibungen oder Überklebungen sehen nicht nur unschön aus, sondern sind auch nicht zulässig.
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In NRW gibt es für niemanden ein Landesticket wie offenbar in Hessen.
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Aber mWn (habe nur den Erlass von 26.02.2024) nur für die Staatsanwaltschaften. Teilen die das dann den Amtsgerichten für die Jugendstrafvollstreckung mit oder wie ist das gedacht?
Da die Akten der Jugendvollstreckung beim AG geführt werden, können diese nicht auch noch von der Staatsanwaltschaft entsprechend durchforstet werden. Wir prüfen "nur" unsere Erwachsenenvollstreckungen.
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Ladungen zur EFS werden auch hier formlos versandt. Wohnt der VU im Ausland, bekommt er auch eine entsprechende Ladung; bei -zu erwartender!- Nichtstellung erfolgt die Ausschreibung.
Alternativ kann auch die Vollstreckung der Geldstrafe über das Ministerium an das EU-Heimatland angegeben werden.
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Wie aktuell zu lesen ist, u.a. ntv soll es 6 Monate verschoben werden.
Die Verschiebung um 6 Monate ist derzeit lediglich eine Überlegung unseres Justizministers. Es ist zwar zu hoffen, aber noch unklar, ob der Bundesrat den Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss bringen wird, um Änderungen durchzusetzen.
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Da der Einspruch als unzulässig verworfen wurde, ändert sich an der bisherigen Rechtskraft nichts.
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Hier werden derzeit die einschlägigen Verfahren durchgesehen, um für den Fall gewappnet zu sein, dass das Gesetz tatsächlich am 1. April im Kraft tritt und die große Rückzahlaktion erfolgen muss.
Das dürfte wohl bei jeder Staatsanwaltschaft derzeit so sein.
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Zurückzuzahlen ist hier nichts.
Der in 1) gezahlte Betrag wird im Falle des Widerrufes des Vorbehalts anzurechnen sein.
Ähnlich ist es bei einer GS zwischen einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe. Dort werden gezahlte Beträge ebenfalls im Falle eines Widerrufes angerechnet.
Kommt es in beiden Fällen nicht zum Widerruf, hat der VU halt Pech gehabt.
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Ich würde ihn unter Hinweis auf das abgelehnte Gnadengesuch auffordern, der bereits erhaltenen Ladung unverzüglich Folge zu leisten.
Macht er dies nicht, wird Haftbefehl erlassen.
Eine erneute Ladung dürfte nicht erforderlich sein.
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Da Dein Verurteilter tot ist, hat die Vermögensfahndung natürlich keinen Sinn mehr und ist zurückzunehmen.
Das aufgefundene Geld bekommen die Erben, sofern welche vorhanden sind, was die Nachlassstelle abzuklären hat. Die Zahlungsverpflichtung wird nicht vererbt.
Deine Kosten stehen hintenan.