Beiträge von Buckelbert

    "100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind"? " ist als Eintrag völlig ausgeschlossen, was soll ein Gericht in Italien Griechenland etc. auch damit anfangen?

    Kam vielleicht nicht so raus, aber ich fände das auch reichlich bescheuert. Kann ich eben deshalb auch nicht recht glauben. Aber ich glaub, ich hab kapiert, wie Du das mit 5.2.1.4. meinst. Ja, das lässt sich tatsächlich realisieren :grin:.

    Ich knabbere auch noch ein wenig an dem Satz "Bei einer Indexierung der Unterhaltsforderung bitte die Modalitäten für die Berechnung dieser Indexierung angeben:", aber ich hoffe, dass ich das mit dem Link von Dir nach Österreich auch lösen kann.

    Jedenfalls: :2danke :yes:

    Ich bin kurz vor Ich-springe-aus-dem-Fenster.

    Ich muss den Anhang I der VO (EG) Nr. 4/2009 ausfüllen und stelle mich offenbar zu doof an. Ich finde auch nach stundenlanger Suche keine 30-seitigen Ausfüllhinweise oder sonstwas. Bundesamt für Justiz, Europäischer Gerichtsatlas, alles abgegrast. Wo habt Ihr das nur alles gefunden?
    Wie bringe ich den dynamisierten Unterhalt in dieses Formular hinein? Schreibe ich da schlicht und einfach z.B. "100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind"?

    Soweit ich das überblicke, gab es auf diese Anfrage von Andy K. bislang keine Antwort. Ich bin auch dabei, das zu monieren, indes fehlt mir ein wenig die Begründung ("das geht mir zu weit" reicht wohl eher nicht). Immerhin sieht das Formular selbst ja Freiraum für weitere Anordnungen oder "sonstige Anordnungen" vor, aber wenn ich zwei Seiten zusätzlichen Kladderadatsch zulasse, sind wir wieder so weit wie vorher :(.

    Bin ich auch von ausgegangen. Ich gebe deshalb immer die Parole "schreibt das auf S. 1 dazu" aus. Andererseits steht in Paragraph (ein i-pad hat kein Paragraphenzeichen!?!) 2 Nr. 1 ZVFV "...wenn die Pfändung wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach 850 d der ZPO erfolgen soll". Also 850 d sozusagen eingebaut? Dann ist allerdings der Hinweis auf 850 ff ZPO sowie der Tabelle zu 850 c ZPO totaler Unfug.Im Gegensatz zu früher frag ich jetzt mal nach, kann ja niemand was dafür, dass da so ein netter Fallstrick eingebaut wurde.

    Der Insolvenzverwalter ist tatsächlich Insolvenzverwalter, die "Freigabeerklärung" kannste trotzdem in die Tonne treten. Die ist nur aus einer Urkunde zusammenkopiert. Den Rest von dem Zeug nehme ich auch nicht wirklich ernst, scheint auch alles zusammenkopiert zu sein. Es tauchen auch (lose dazwischen) immer mal wieder notarielle Beglaubigungen von Unterschriften auf...
    Falls Du das mit der Rechtsnachfolgeklausel noch nicht mit Deinem LG ausgefochten hast, kannst Du es gerne probieren. Meiner persönlichen Meinung nach wäre die notwendig. Leider ist mein LG anderer Meinung :mad:.
    Letztendlich möchte ich nur noch die Urkunde, in der irgendeine bevollmächtigte Frau Soundso die Bezugnahme auf irgendwelche Dateien namens Blubberblubber erklärt; diese Datei ist dann als Liste beigefügt, in der die zu vollstreckende Forderung aufgeführt ist. Genauso zum in die Tonne treten wie der Rest.

    1. Sollte jemand nach dem 1.3. den Pfüb ohne Formular beantragen.. Zwischenverfügung oder Zurückweisung?2. Wenn nun der Antrag vor dem 1.3. eingeht, ich aber zwischenverfügt habt und die berichtigten/ergänzenden Unterlagen erst nach dem 01.03. eingehen, kann trotzdem ohne Formular erlassen werden?

    Zu 1. Zwischenverfügung Zu 2. ja.Mal so vom praktischen Standpunkt aus. Seh allerdings auch vom pingeligen "Es geht ums Prinzip"-Standpunkt aus nichts anderes.

    Also bei uns wird das unterschriebene Original kopiert und wir geben die entsprechenden Ausfertigungen hinaus. Zusätzliche Kosten fallen da nicht an. Das mit dem Kopieren hat den praktischen Grund, dass da die Geschäftsstelle nicht sämtliche Pfübse durchsehen muss, ob da irgendetwas abgeändert oder ergänzt wurde. Das müsste ja sonst auch auf sämtlichen Ausfertigungen nachgetragen werden, Fehler sind da vorprogrammiert. Antrag in einfacher Ausfertigung reicht uns deshalb, ich bin eigentlich ganz froh, dass mir da nicht ein vierfacher Packen die Akten dick macht.
    Folglich ist mir auch die Farbe egal. Ich selber brauche das nicht in Grün, wir können auch nur s/w ausdrucken. Und mal ganz ehrlich: kommt man sich da nicht etwas, nun ja, komisch vor, wenn man die Farbe beanstandet? Als Bürger würde ich mir da auch meinen Teil denken.

    Neinnein, nicht durch Zahlung dieser Kleinbeträge (denn die sind in vielen Fällen unberechtigt), sondern durch Einlegung eines Widerspruchs! Stöber doch mal ein wenig in diesem Fred hier oder such mal im Internet z.B. unter dem bekannten Dreiergespann, da wird Dir schlecht. Das ist übel und hat Methode; ich sehe auch nicht ein, weshalb solche Forderungen bezahlt werden sollen, denn davon lebt diese Art Gläubiger. Aber wenn die Sachen tituliert sind, ist es einfach zu spät.

    Coverna: Deine Aussagen zu diesem Thema geben mir zu denken. Bisher war meine Vorgehensweise bei besagtem Dreiergespann nämlich, dass ich erst einmal eine Zwischenverfügung rausgeschickt habe, dass die Kosten des vorläufigen Zahlungsverbotes (also die GV-Kosten für die Zustellung) aus der Aufstellung zu nehmen sind. Unter die nächste Forderungsaufstellung ohne diese Kosten habe ich dann meinen Stempel gesetzt. Wenn ich diese Sache gedanklich weiterführe, wäre es eigentlich sinnvoller, diese Kosten in der Aufstellung zu lassen und einen Beschluss hinten dran zu tackern, dass diese Kosten mangels Notwendigkeit nicht erstattungsfähig sind. Bleibt mir nur das Problem mit der Anhörung... Aber vielleicht sollte man das im Interesse der Eilbedürftigkeit und der Eindeutigkeit einfach sein lassen :teufel:.

    Interessant finde ich auch in manchen Fällen, wie die Gesamtforderungshöhe aussieht, nachdem die Sache durch die gerichtliche Kostenmangel gedreht wurde. Aber auch in diesen Fällen wäre wohl ein ordentlicher Beschluss besser, so dass auch mal die Schuldner schwarz auf weiß nachlesen können, dass sie "1. 'Br. tit. Ford." oder "KontoFK in Höhe von 372,00 Euro" nicht bezahlen müssen. Obwohl: lesen Schuldner sowas? Wohl eher nicht. Also wird wohl die Kürzung der Vollstreckungsforderungen mein ganz persönliches Vergnügen bleiben, trotz dem Wissen um die mangelnde Nachhaltigkeit...

    Aufgrund von Entscheidungen unseres LGs habe ich meine Anforderungen in dieser Sache erheblich zurückgeschraubt. Ändert nichts daran, was ich von dieser Angelegenheit grundsätzlich halte. Anhand der Begründungen der Beschlüsse ist auch meine Meinung über das LG etwas nach unten gerutscht.
    Nun ja, es geht hier schließlich nicht um mein Leben, unnötig Energie verschwenden ist nicht mein Ding. Ärgerlich sind jedoch die neuen Anträge, die hier auf meinem Schreibtisch landen. In der Regel sind die (eh schon wenigen) Unterlagen, die ich brauche, nicht dabei, dafür ein Wust an (teils sehr schlechten) Kopien, die hier vollkommen unbrauchbar sind und die ich sowieso für dubios halte. Eilig scheinen die Sachen also nicht zu sein, wenn man sich hier nicht einmal die Zeit nimmt, die Unterlagen anzusehen und geradezu um eine Zwischenverfügung bettelt. Vermutlich kommt außer neuen Vollstreckungskosten bei den Sachen eh nix bei rum...

    JA - Erfolg :)

    Text immer kürzer? Halte ich für kontraproduktiv - ein ausführlicher Autotext kann nicht überflogen (vielleicht versteckt sich noch Wichtiges..... du kennst Wimmelbilder? :teufel:), aber flott ausgedruckt werden.

    Uui, interessanter Gedankengang! :2danke

    Und ja, was nicht erledigt wird, wird nochmal angemahnt (wie gesagt, wäre die Sache eilig, wäre der Antrag gleich korrekt). Bei der dritten Zwischenverfügung verweise ich inhaltlich auch mal gerne auf meine erste Zwischenverfügung. Kommt aber selten vor, bei den meisten Sachen sind nur die Kosten des vZV zuviel. Es ist auch immer nett, bei dickeren Sachen die Luft aus den Kosten zu lassen und zu sehen, was übrig bleibt. Dass das nicht wirklich nachhaltig ist, ist schon klar, hat aber zumindest Unterhaltungswert.

    Im Ernst - Ihr hattet bei W & K echt Erfolg mit Zwischenverfügungen:eek:? UNFAIR, ich will auch Anträge ohne diese dussligen vZV-Kosten! Ich bekomme regelmäßig diese Schrottanträge und mache jedesmal (wirklich jedesmal) eine Zwischenverfügung deshalb. Offenbar haben sie es nicht wirklich eilig, sonst würden sie diese Kosten mal streichen. Vielleicht bekommen sie aber auch einfach gerne Post von mir :confused: ? Allerdings wird der Text immer kürzer, irgendwann werde ich nur noch "streichen" schreiben.

    Auf die Idee bin ich noch nie gekommen (aber ein Gedanke, dem zu folgen interessant sein könnte...).

    Nur: wie ist das mit einem Schuldner, der ohne Notwendigkeit einen 400-Euro-Job ausübt? Ein Akademiker, der bei Aldi an der Kasse sitzt? Dem rechne ich ja auch nicht an, was er verdienen könnte. Wenn ein Schuldner der Meinung ist, dass ihm 900 Euro im Monat zum Leben genügen und er in seiner Mehrfreizeit lieber seinem Goldhamster beim Wachsen zuschaut, ist das eben so. Das Problem bei den Selbständigen ist dann doch eher, dass die dann doch still und heimlich noch nebenbei Geld einstecken, von dem mein Beschluss nichts weiß. Rechne ich jedoch Geld an, das er verdienen könnteund gebe das Gepfändete komplett dem Gläubiger, würde ich den Schuldner zum Arbeiten zwingen (was ja mal nicht schlecht wäre, jedoch leider nicht zulässig ist). Oder hab ich da einen Knoten in meinen Gedanken:confused:?