Meine Monierungsquote liegt immer noch konstant bei um die => 80%.
Heute wieder 50% der Anträge nur mit eingescannten Unterschriften, teilweise keine Abschriften dabei, in die Gesamtforderung auf Seite 3 bereits die Kosten für den Antrag mit eingerechnet (obwohl da drunter eindeutig steht "sowie ..."), Forderungen auf Seite 3 stimmen nicht mit den Zahlen eigener Anlagen/ Aufstellungen überein, kein Kostenvorschuss, etc., es ist einfach nicht mehr schön. Und das sind alles Anwaltskanzleien und Inkassos, die man schon seit Jahren kennt.
Heute der neuste Hit:
Pfändung bei Bank (Anspruch "D");
Es liegt eine weitere selbst verfasste Anlage dabei "Fortsetzung Anspruch D (an Kreditinstitute)";
da geht es dann mit Nummer 7-13 weiter (ein ganzes A4-Blatt)
7. Ansprüche auf Auszahlungsansprüchen aus Treuhandkonten
8. Ansprüche aus Überlassung von Stahlkammerfächern (Safes) .....
9. Ansprüche aus bereits abgeschlossenen und künftigen Kreditverträgen ....
10. aus den Verträgen über eventuell weitere vom Schuldner unterhaltene Konten;
11. Anspruch auf Rückübertragung von zur Sicherheit abgetretenen Forderungen
12. sofern es sich ... um eine Genossenschaft handelt, Anspruch auf Auszahlung des Gewinns ...
12. Die Auszahlungsansprüche umfassen insbesondere folgende Forderungen:
(jetzt kommt das ganze blabla, was man von früher her kennt bis hin zur Herausgabe von Urkunden, Sparbüchern ...)
Wenn man solche Anlagen jetzt wieder zulässt, umgeht man ja nach und nach immer mehr die Ziele, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Vordrucke verfolgt hat. Bald kommen sie alle wieder mit ihrem eigenen Mist.
Was meint Ihr, sollte man sowas zulassen?
Bei mir gehen jetzt jedenfalls massenhaft 1-2 seitig beschriebene Zwischenverfügungen raus, bloß gut, dass ein Teil der Texte bereits als Autotext existiert.
Es ist mir unerklärlich, wieso sich hier einige in Zwangsvollstreckung erfahrene Anwaltskanzleien und Inkassos hier anstellen wie die ersten Menschen.