Das Verfahren ist im Fall einer Klagerücknahme nicht durch ein VU, sondern durch die Klagerücknahme erledigt.
Das VU wird nur berechnet, wenn das Verfahren durch VU (ist ja auch ohne streitige Verhandlung) beendet ist.
Das Verfahren ist im Fall einer Klagerücknahme nicht durch ein VU, sondern durch die Klagerücknahme erledigt.
Das VU wird nur berechnet, wenn das Verfahren durch VU (ist ja auch ohne streitige Verhandlung) beendet ist.
Nein, es sei denn, es ist streitig verhandelt worden. Die Auslagen sollten unter die KleinbetragsAV fallen.
Ich würde es da nicht so streng sehen. Und mal ehrlich: Die Fertigung von KFBs ist im 21. Jahrhundert auch keine große Sache mehr.
Und wenn eine Umgehung möglich ist, warum sollte es dann auf dem direkten Weg nicht gehen ?
Nachtrach: Da ich glaube, dass mit nicht anhängigen Ansprüchen aufgerechnet werden soll, rechne ich da sowieso mit einem Rechtsmittel, so dass ich davon ausgehen,d ass wir eh bald eine aktuelle Entscheidung zum Thema bekommen werden.
Naja, wenn er durch das Verstreichenlassen der Frist eine gesonderte Festsetzung erreichen kann, warum sollte er das nicht von vornherein ausschließen können ? Ungewöhnlich, aber ich hätte kein Problem damit.
Ich würde da P. beitreten: Die Partei hat grundsätzlich Anspruch auf einen gesonderten KFB, z.B. weil sie mit einer anderen Forderung verrechnen will.
Mh, eigentlich wird Heizstrom, da in aller Regel günstiger, auf der Stromrechnung gesondert ausgeworfen.
Im Zweifel würde ich die gesamten Stromkosten nehmen (aber über mehrere Monate, auch Sommermonate) hochrechnen.
Naja, man mag das sehen, wie man will: Solange keine Pads zur Verfügung gestellt werden und die Software das nicht hergibt, mögen die Bayern entscheiden was sie wollen.
Naja, ich kann zumindest bei mir in der Gemeinde Perso oder Pass mit der Unterschrift auf dem Pad beantragen.
Und die Unterschrift dürfte ja erheblich wichtiger sein.
Wie die Vorschreiber und ich habe auch kein Verständnis dafür, dass kein Unterschriftspad da ist.
Ich habe gehört, dass sich die Länder da wohl nicht einigen können.
Ich bin der Meinung, dass wer e2a sagt auch Unterschriftspad sagen muss.
Weshalb ich in NRW noch EPOS-Belege ausdrucken, unterschreiben, einscannen und verakten lassen muss, statt diese zu signieren, erschließt sich mir auch nicht.
Es wird wohl Zeit, dass die Jahrgänge, die wie ich noch ohne Handy aufgewachsen sind, in den Ruhestand gehen.
Bei mir ist es so lange her, dass es keine Computer gab.
Schon damals war die Qualität der Ausbilder sehr durchwachsen. Von denen, die mich abgeschoben haben bis zu welchen, die mich wirklich haben mitlaufen lassen. Wenig erstaunlich war ich dann auch von den Sachgebieten eher angetan oder abgestoßen. Es steht und fällt mit den Kollegen, die Ausbidlung machen müssen und da bist du bei der Arbeitsbelastung eher noch ein zusätzliches Übel.
Es gab auch Ausbilder, da war ich Kaffeetrinken und dann wieder weg. Gelernt habe ich da nix.
Viel gelernt habe ich in der Praxis nicht, das ging erst los, als ich dann gearbeitet habe.
Ok, ich war bei einem Fachgericht, aber auch so das kleine Einmaleins, was ich hätte lernen sollen, habe ich nicht gelernt.
Und nein, ich fange jetzt nicht wieder damit an, dass die Ausbildung geändert werden muss.
Der Amtsarzt wird erst auf Auftrag durch die Einstellungsbehörde tätig, insofern schließe ich mich da meinen Vorschreibern an.
Eine Einstellung als Tarifbeschäftigte ist zumindest in NRW möglich: Das gibt es hier bei Volljuristen, die zu alt für eine Verbeamtung sind.
Klar, du kannst auch als Beamter gesetzlich versichert bleiben: Das ist teurer. M.E. wird in Hessen dazu aber ein Zuschuß gezahlt.
Bist du schwerbehindert ? Schwerbehinderte werden gerne genommen, da die Justiz, zumindest in NRW, die Quote nicht erfüllt.
Und die PKH-Vergütung des klägerischen Anwaltes ? M.E. geht die über.
Im Ergebnis ist es egal: Im Fall einer nachträglichen Aufhebung/Ratenzahlungsanordnung muss der Kläger die Kosten seines Anwaltes und die Gerichtskosten zahlen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowieso.
Insofern kommt es nicht wirklikch darauf an, ob der Kostenanspruch nun übergegangen, oder originärer Kostenanspruch ist.
Alles anzeigenVorteil:
Ich teile mir die Arbeit immer in zwei Stunden Blöcke, dazwischen gibt es dann Sportpausen, das tut mir persönlich sehr gut.
Keine Störungen, ich kann mal schwierige Sachen machen.
Wie geht das eigentlich?
Bei uns ist das dienstliche Telefon auf zu Hause umzustellen. Da kommen also die gleichen Anrufe rein, die einen sonst auch auf Arbeit erreichen würden.
Gibt es bei euch diese Pflicht nicht?
Doch, ich nutze ein altes Handy. Das liegt dann in meinem Arbeitszimmer. Bin ich nicht da, bimmelt es halt, so wie wenn ich im Büro nicht am Platz bin.
Ich muss meine Arbeitszeit ja nicht am Stück erbringen. Und VZA und Homi dürfen ja nicht dazu führen, dass ich 8 Stunden arbeite und weitere 4 Stunden Telefonbereitschaft habe.
Es scheint mir hier sehr unterschiedlich zu sein, was wie wo verstanden und ausgestattet wird.
Ich habe nur einen Laptop, den Rest habe ich mir selber gekauft, einschließlich Signaturgerät und JVA-Schreibtisch.
Vorteil:
Die Anfahrt bei Wind und Wetter entfällt.
Ich teile mir die Arbeit immer in zwei Stunden Blöcke, dazwischen gibt es dann Sportpausen, das tut mir persönlich sehr gut.
Keine Störungen, ich kann mal schwierige Sachen machen.
Und wenn was ist, wird halt angerufen oder geskypt.
Ich mache allerdings maximal einen ganzen Homi-Tag in der Woche.
Bei einem Heimarbeitsplatz muss diesen der Arbeitgeber ausstatten.
Bei alternierender Telearbeit nicht.
Klar, umgangssprachlich ist alles Homeoffice.
Im Zeitalter der E-Akte gut möglich. Alles andere ist eine Frage der Organisation und der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Da bin ich bei euch: Das Guthaben ist nicht da, ich habe dafür noch die Aufwendungen einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Jetzt kann ich lange über Sinn und Zweck diskutieren und darüber, dass mir manches bei der PKH nicht gefällt, ich halte ich jedoch da mit der Maus: Hört sich komisch an, ist aber so.
Ich denke, im Land Berlin gibt es genug Landes- oder eben auch Bundesbehörden, bei denen du als Rechtspfleger sicher bessere Chancen hast, zwar nicht als Rechtspfleger, aber das ist dann deine Entscheidung.
Also erstmal an Schneewittchen Glückwünsche zur Beförderung.
Ich werde hier als A 11er in den Ruhestand gehen, mehr gibt die Dienstpostenbewertung nicht her. Und selbst wenn sie es hergeben würde, wäre ich wohl der Letzte, den meine Vorgesetzten befördern würden. Mir ist aber eine große Klappe lieber.
Ich glaube allerdings nicht, dass die Karriereperspektiven für junge Leute attraktiv sind und auch deshalb viele den Beruf nicht ergreifen oder dann frustiert wechseln. Andere zahlen halt besser. Dass bessere Beförderungschanden mehr Personal bringen, als so tolle Nachwuchskampagnen, scheint man noch nicht begriffen zu haben. Klar, ich kenne die Aussagen, dass Geld nicht mehr alles ist und auch andere Benefitz zählen. Aber auch die bietet die Justiz ja nicht, ich kenne niemanden mit eigenem Handy oder Dienstwagen (von den Leitungen mal abgesehen).
Im nächsten Leben: Schlosser