Rueckauflassungsvormerkung bei Uebertragung an mehrere Erwerber

  • Ich weiss genau, ich hab hier schon genau diese Problemstellung gelesen, kann sie aber nicht wiederfinden (liegt es vielleicht daran, dass hier zur Zeit keine Umlaute "gehen" :confused: ). Dabei haette ich zu der Fallkonstellation nur eine Ergaenzung.
    Dann also von vorne: Eltern (Miteigentuemer zu je 1/2) uebetragen an ihre beiden Kinder (werden ebenfalls Miteigentuemer zu je 1/2). Rueckuebtragung ist vorbehalten fuer verschiedene Faelle. Ausdruecklich ist dazu folgendes bemerkt:
    Tritt einer der Faelle nur hinsichtlich (...) einzelner Eigentuemer ein, so beschraenkt sich die Uebertragungspflicht auf die betreffenden Gegenstaende bzw. Personen.
    Ohne diese Einschraenkung haette ich die Eintragung zweier Vormerkungen fuer erforderlich gehalten (unterschiedliche Schuldner, unterschiedlicher Anspruch!). Aber aendert dieser Passus das nicht vielleicht? Ein einheitlicher Anspruch, der - je nachdem, wer die Rueckuebetragung "ausloest" - eben nur teilweise ausgeuebt werden kann?

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • :daumenrau Danke fürs Finden! Und ein schönes WE dazu!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Max Frisch

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