Klauselumschreibung Jugendamtsurkunde

  • Ich habe hier einen Antrag auf Klauselumschreibung vom Sozialamt auf dem Tisch.
    Titel ist die beim Jugendamt aufgenommene Urkunde zur Verpflichtung zum Unterhalt nach der Regelbetrags-Vo. Da das Kind Leistungen von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten hat, soll nunmehr eine Umschreibung hinsichtlich der nach § 7 UVG übergegangenen Leistungen auf die Stadt erfolgen.
    Nach § 60 S. 3 SGB VIII entscheidet das Amtsgericht über die Erteilung einer weiteren Ausfertigung und über evtl. Einwendungen im Klauselerteilungsverfahren. Eine Zuständigkeit für die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel durch das Amtsgericht vermag ich in § 60 SGB VIII oder § 797 Abs. 3 ZPO nicht zu erkennen. Einwendungen des Titelschuldners liegen bislang nicht vor.
    Bei meiner Recherche in juris habe ich allerdings einen Hinweis auf ein Gutachten (DIV-Gutachten vom 04.02.1999 DAVorm 1999, 506-507) gefunden. Das gesamte Gutachten konnte ich über juris nicht abrufen, unsere Bücherrei gibt es auch nicht her. Auslöser des GA war wohl die Entscheidung eines AG und LG(Beschwerdeinstanz), dass die Erteilung nicht durch das JA erfolgen kann. Eine Bezeichnung der Gerichte erfolgte nicht. Hatte von Euch schon einmal jemand einen solchen Antrag und kennt evtl. diese Entscheidung?

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Ich halte das Sozialamt auch für zuständig.

    Hier liegt das Problem mit Sicherheit darin, dass die nicht wissen, was eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist und dass die ursprüngliche VA durch die Rechtsnachfolgeklausel nicht zu einer weiteren VA wird (auch nicht, wenn ne Teil-VA gebildet werden müsste).

    Ich bekomme von meinem JA ständig Anträge auf Erteilung von RNF-Klauseln aber nie für deren eigene Titel.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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